Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

11. Juli 2014

Unzulässige Werbung mit ‚feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir‘ wenn die Wirkung ausbleibt

Urteil des OLG Köln vom 31.01.2014, Az.: 6 U 119/12

Eine Werbeaussage, die sich zumindest auf das äußere Gesundheitsbild bzw. das Wohlbefinden von Verbrauchern richtet, muss erhöhten Anforderungen entsprechen als eine normale Werbung. Sobald in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht wird, seien besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen. Wirbt nun ein Hersteller dafür, dass seine Rasierer durch ein Gel-Reservoir den Feuchtigkeitsgehalt der Haut steigert, erfolgt dies aber nicht deutlich nachhaltig und nur für einen sehr kurzen Zeitraum, so stellt dies eine Irreführung dar.

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11. Juli 2014

„Opt-out“ bei einer Online-Flugbuchung ist unzulässig

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 22.01.2014, Az.: 2-06 O 379/13

Im Rahmen einer Online-Buchung von Flügen liegt ein Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften vor, wenn sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen den Abschluss einer Reiseversicherung entscheiden muss und diesen Buchungsschritt nicht ohne das Treffen einer Auswahl verlassen kann. Ein solcher unzulässiger "Opt-out" liegt nicht nur dann vor, wenn ein voreingestelltes Auswahlhäkchen entfernt werden muss, sondern auch, wenn der Kunde sich aktiv gegen eine zusätzliche Leistung entscheiden muss, indem er ein anderes Häkchen setzt.

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10. Juli 2014

Zum Urheberrechtsschutz von Landkarten

Beschluss des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 121/13

Werden Landkarten aufgrund genauer Vorgaben angefertigt, so kann ihnen der notwendige schöpferische Gestaltungswert zugesprochen werden und sie zu einem nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG geschützten Werk machen. Eine unzulässige Vervielfältigung einer solchen Landkarte ist dann anzunehmen, wenn die Veröffentlichung ohne eine entsprechende Lizenz erfolgt. Dies gilt auch, wenn nur ein Ausschnitt dieser Landkarte öffentlich zugänglich gemacht wird.

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10. Juli 2014

Datenerhebung bei Gewinnspiel für Minderjährige

Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2012, Az.: I-4 U 85/12

Bei Personen von 15-17 Jahren kommt die Erlaubnis zur Speicherung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken auf den Reifegrad der Jugendlichen an. Denn in der Altersgruppe gibt es zahlreiche Personen, die die Auswirkungen der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten nicht vollständig abschätzen können. Bei ihnen überwiegt beim Lesen der Gewinnkarte der Anreiz, möglicherweise etwas zu gewinnen, das konsequente Nachdenken darüber, was wohl infolge der Preisgabe der Daten passieren könnte. Es kann aufgrund der Unerfahrenheit in geschäftlichen Handlungen nicht angenommen werden, dass der Durchschnitt dieses Personenkreises bereits sensibilisiert ist für die Auswirkungen der Datenpreisgabe.

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10. Juli 2014

Hotelbetreiber haftet nicht für P2P-Urheberrechtsverletzungen von Hotelgästen

Urteil des AG Hamburg vom 10.06.14, Az.: 25b C 431/13

Der Betreiber eines Hotels haftet nach den Grundsätzen der Provider-Störerhaftung nicht für Urheberrechtsverletzungen, die von Hotelgästen über das W-LAN-Netz des Hotels begangen werden, wenn die Zugriffsmöglichkeiten durch ein Internet Gateway zumindest teilweise beschränkt werden, durch die Vergabe befristeter Zugangsdaten die Missbrauchsmöglichkeit durch hotelexterne Dritte reduziert wird und den Hotelgästen gegenüber ein ausdrücklicher Haftungshinweis erfolgt.

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10. Juli 2014

Datenschutzverstoß durch Anwaltswerbung

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 167/13

Versendet ein Rechtsanwalt zum Zwecke der Mandatsgewinnung ein Rundschreiben an die Anleger eines Fonds, deren Kontaktdaten im Rahmen eines Auskunftsanspruchs erlangt wurden, so verstößt die eigenmächtige Verwendung dieser Daten zur Werbung konkreter Mandate gegen geltendes Datenschutzrecht und ist wettbewerbswidrig. Ein Werbeverstoß nach § 43b BRAO kommt dagegen nur dann in Betracht, wenn sich ein Verbotsgrund im Einzelfall aus der Form, dem Inhalt oder dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt. Allein der Umstand, dass ein potenzieller Mandant in Kenntnis von dessen konkreten Beratungsbedarf angesprochen wird, genügt nicht, um die Unzulässigkeit der Werbung zu begründen.

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10. Juli 2014

Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

Pressemitteilung Nr. 98/2014 des BGH vom 20.06.2014, Az.: I ZR 214/12, I ZR 215/12, I ZR 220/12

Eine Vergütung in Höhe eines 30%-igen Zuschlags auf den GEMA-Tarif, die von Tanzschulen für die Nutzung von Musik an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gezahlt werden muss, entspricht nicht ohne Weiteres der Billigkeit. Für die Frage der Angemessenheit des Zuschlags kann die bisherige, jahrzehntelang praktizierte Vergütungsregelung zur Orientierung herangezogen werden.

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10. Juli 2014

Ausländische Gerichtsstandsvereinbarung für Haustürgeschäfte mit Wahlrecht des Unternehmers in AGB ist unwirksam

Urteil des KG Berlin vom 05.06.2014, Az.: 22 U 90/13

Eine Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes in AGB, die unter anderem für Haustürgeschäfte mit Verbrauchern verwendet wird und dem Unternehmer ermöglicht, das Gericht für Klagen gegen den Verbraucher frei zu wählen, ist gem. Art. 29 Absatz 1 EBGB a.F. in Verbindung mit §§ 305 ff. BGB insgesamt unwirksam.

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10. Juli 2014

„Sie sind ein Gewinner“ löst Zahlpflicht aus

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 04.07.2014, Az.: 11 U 23/11

Erweckt ein Unternehmer durch sein Verhalten den Eindruck, dass ein Verbraucher einen Preis gewonnen habe, hat der Unternehmer diesen Preis auch gem. § 661a BGB zu leisten. Die Zusendung eines Schreibens mit dem Inhalt, dass man "ein Gewinner" sei und der Hinweis auf einen Preis in Höhe von "20 x 1.000 € Bargeld" verpflichtet den Absender zur Zahlung des ausgelobten Preises. Auch der Geschäftspartner des Absenders, der Adressen geliefert sowie Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet und versandt hat, kann hierbei zur Zahlung verpflichtet werden.

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09. Juli 2014

Keine Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing über den Gästeinternetanschluss

Urteil des AG Koblenz vom 14.05.2014, Az.: 161 C 145/14

Ein Hotelbetreiber haftet grundsätzlich weder als Täter noch als Störer für über den Gästeinternetanschluss seines Hotels begangene Urheberrechtsverletzungen, wenn er zumutbare Verhaltens- oder Prüfpflichten erfüllt. Diesen genügt er, wenn die WLAN-Verbindung des Routers mit einer WPA2-Verschlüsselung und einem regelmäßig wechselnden Passwort gesichert und er die Hotelgäste dahingehend belehrt, dass das widerrechtliche Down- und/oder Uploaden von urheberrechtlich geschützten Dateien verboten ist. Eine anlasslose Überwachung der Gäste oder des Hotelpersonals ist dem Hotelbetreiber nicht zumutbar.

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