Aufruf zur Kündigung eines fremden Girokontos durch Verbraucherzentrale rechtmäßig
Ein Aufruf zur Kündigung eines fremden Girokontos ist dann zulässig, wenn eine bewusste Täuschung der Verbraucher vorliegt, bei der auch ein Girokonto eine Rolle spielt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verbraucher durch arglistige Täuschung zu Zahlungen an das besagte Girokonto aufgefordert wird. Der Aufruf ist dann aufgrund der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

