Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

03. Juli 2013

Plug-in der Software „JDownloader2“ verstößt gegen das Urheberrecht

Beschluss des LG Hamburg vom 25.04.2013, Az.: 310 O 144/13 In der Herstellung eines Plug-ins für Downloadmanager, das es ermöglicht ein Verschlüsselungsverfahren sowie einen zusätzlichen Token-URL-Schutz bei Streaming-Angeboten dahingehend zu umgehen, um widerrechtlich Videos und Tonaufnahmen einer Internetseite herunterzuladen, ist ein Urheberrechtsverstoß zu sehen.
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01. Juli 2013

Werbung mit Garantie II

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 146/11 Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen.
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01. Juli 2013

Anwaltliche Werbung mit „Online-Scheidung“ zulässig

Urteil des OLG Hamm vom 07.03.2013, Az.: 4 U 162/12 In der Aussage „Scheidung-online -> spart Zeit, Nerven und Geld“ auf der Internetseite eines Anwalts ist keine unzulässige irreführende oder unsachliche Werbung zu sehen, wenn hinreichend erläutert wird, wie die Einsparung und das online eingeleitete Scheidungsverfahren möglich gemacht werden.
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01. Juli 2013

Nicht immer Urheberrechtsschutz für pornografische Filme

Beschluss des LG München I vom 29.05.2013, Az.: 7 O 22293/12 Pornografischen Filmen fehlt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung, sofern sie lediglich in primitiver Art sexuelle Vorgänge zeigen. Insofern kann hierfür kein Schutz als Filmwerk beansprucht werden. Auch ein Laufbilderschutz kommt nicht in Betracht, wenn keine Ersterscheinung des Filmes in Deutschland bzw. bei einem Ersterscheinen im Ausland keine Nacherscheinung in Deutschland innerhalb von 30 Tagen vorliegt.
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01. Juli 2013

Anrufe von Headhuntern nur bei Nennung der Identität zulässig

Urteil des LG Bonn vom 03.01.2013, Az.: 14 O 165/12 In Telefonanrufen, in denen Mitarbeiter abgeworbenen werden sollen, ist zumindest dann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu sehen, wenn der Anrufer über seine Identität täuscht. Darauf kommt es besonders dann an, wenn in einer Firma Anrufe auf dieser Basis gefiltert werden und anhand der genaueren Identität (Name, Firma) zu entscheiden ist, ob es sich um mögliche Personalvermittleranrufe handelt und die Verbindung zu bestimmten Mitarbeitern deswegen gerade nicht erfolgen soll.
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01. Juli 2013

Angebot von Kursunterlagen im Online-Shop erfordert Widerrufsrecht

Urteil des OLG Hamm vom 21.02.2013, Az.: 4 U 135/12 Auch die Bereitstellung von Kursunterlagen für den Bootsführerschein in einem Online-Shop, die mit dem Klick auf den Bezahl-Button abrufbar werden, erfordert ein Widerrufsrecht für den Verbraucher. Eine Ausnahme gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, nach der über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, liegt nicht vor.
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01. Juli 2013

Facebook-Gruppen weder Gesellschaften bürgerlichen Rechts noch Vereine

Urteil des AG Menden vom 09.01.2013, Az.: 4 C 409/12 Facebook-Gruppen stellen grundsätzlich keine Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vereine oder andere anerkannte Rechtsformen dar, da sie lediglich eine neue Art der Kommunikation und der öffentlichen Meinungsäußerung sind und die Beteiligten sich ohne Rechtsbindungswillen zusammentun.
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01. Juli 2013

Unwirksame AGB-Klauseln in Samsungs App-Store

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 06.06.2013, Az.: 2-24 O 246/12 In einem weiteren Verfahren hat die Verbraucherzentrale Bundesverband feststellen lassen, dass auch Samsung 12 verschiedene unzulässige AGB-Klauseln in seinen Apps-Servicebedingungen, Nutzungsbedingungen und der Endanwender-Lizenzvereinbarung für Applikationen verwendet. Das südkoreanische Unternehmen behielt sich unter anderem die völlige Änderung von Leistungen gegenüber dem Kunden vor und beschränkte in unzulässiger Weise die eigene Haftung. Zudem forderte es die umfassende Zustimmung des Verbrauchers in die Schaltung von Werbung.
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01. Juli 2013

Einfacher Verweis auf die gesetzlich zustehenden Rechte des Verbrauchers nicht wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Köln vom 01.02.2013, Az.: 6 W 21/13 Der Hinweis auf die Rechte, die dem Verbraucher von Gesetzes wegen zustehen, stellen nur dann einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn sie als Besonderheit hervorgehoben werden wie zum Beispiel durch eine andere Schriftgröße oder als kennzeichnende Eigenschaft des Angebots. Sie müssen also den Eindruck erwecken, dass sich dieses Angebot gegenüber anderen durch diese Besonderheit hervorhebt. Vorliegend wurde mit der Formulierung "Unsere Kunden gehen kein Risiko ein" lediglich auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hingewiesen, womit eine Irreführung nicht gegeben ist.
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