Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
„Schönheit von innen“ für Alle?
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 03.08.2011, Az.: 6 W 54/11
Der bekannte Werbeslogan "Schönheit von innen" ist wettbewerbsrechtlich vor einer unlauteren Nachahmung geschützt. Deshalb wird dieser gute Ruf in unlauterer Weise ausgenutzt, wenn ein Konkurrent ein vergleichbares Produkt mit dem identischen Werbeslogan bewirbt.AGB des Autoherstellers SAAB unwirksam
Urteil des BGH vom 06.07.2011, Az.: VIII ZR 293/10
In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material- oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam.Goldmünzen reisen auf Gefahr des Verbrauchers
Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2011, Az.: I-2 U 177/10
Mit Übergabe der Kaufsache an ein Transportunternehmen haftet der Verkäufer nicht für einen etwaigen Untergang der Ware auf dem Transportweg, § 447 BGB. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs ist § 447 BGB gemäß § 474 Abs. II S.2 BGB nicht anwendbar, d.h. aber nicht das der Verkäufer in jeden Fall zu einer erneuten Leistung verpflichtet ist.
Mutter haftet für ihre ausländischen Töchter
Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 25.01.2011, Az.: 12 B 76/10
Die Muttergesellschaft haftet für ihre im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften, welche entgegen ihrer Weisung weiterhin Glückspiel über das Internet vermitteln.„femicare“ vs. „FEMICUR“
Beschluss des BPatG vom 08.08.2011, Az.: 30 W (pat) 46/10
Im Arzneimittelbereich besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "femicare" und "FEMICUR", auch wenn die Bestandteile „femi“ und „CUR“ beschreibenden Charakter besitzen.Einwilligungserklärung für Werbeanrufe
Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 50/09
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe „Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der ... GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“ genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.Der Internetbutton – eine europaweite Lösung gegen Internetabzocke?
Urheberrechtsverletzung eines Gewährleistungsrechte wahrnehmenden Käufers
Urteil des AG Köln vom 21.04.2011, Az.: 137 C 691/10
Stellt ein Kunde im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs die mangelhafte Ware zum Weiterverkauf bei ebay ein, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen, und verwendet hierbei die Fotos des Verkäufers für die diesem die ausschließlichen Nutzungsrecht zustehen, begeht dieser eine Urheberechtsverletzung. Es handelt sich hierbei jedoch um eine unerhebliche Rechtsverletzung im Sine des § 97a Abs. 2 UrhG, so dass die Erstattung der Abmahnkosten auf 100 € begrenzt ist. In einem solchen Fall können für die Berechnung des Schadensersatzanspruches die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing nicht der Höhe nach angewendet werden, sondern können nach Ermessen des Gerichts geschätzt werden. Das Gericht schätzt diese auf 50 Prozent der Honorarempfehlung für den Nutzungszeitraum von 1 Woche, somit 45 € pro Bild.
