Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
„Froschkönig“ für alle Schmuckhersteller freihaltebedürftig
Die Marke "Froschkönig" ist trotz möglicher Verwendung durch den Markeninhaber über einen Zeitraum von 13 Jahren nicht für Schmuckwaren schutzfähig. Da solche oftmals durch ihre Motive definiert werden, ist der Begriff als beschreibend anzusehen. Es besteht insofern ein Freihaltungsinteresse, so dass die Löschung der Marke durch das DPMA zulässig war.
Exzessiver privater Emailverkehr rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Liest und schreibt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum während der Arbeitszeit private Emails in einem großen Umfang – an mehreren Tagen sogar in einem solchen zeitlichen Umfang, dass dieser vermuten lässt, dass keine Zeit zur Erledigung der Dienstaufgaben geblieben ist – rechtfertigt dieser exzessive private Emailverkehr eine außerordentliche Kündigung sogar ohne vorangegangene Abmahnung.
Werbung mit Stattpreisen ohne Erläuterung zulässig
Anspruch auf Löschung einer Domain bei evidenter Rechtsverletzung Dritter
Irreführende Werbung mit falschen Erscheinungsdatum eines Buches
Wettbewerbswidrig handelt eine Buchhandlung dann, wenn sie mit einem früheren Erscheinungsdatum als dem vom Verlag festgelegten Veröffentlichungstermin wirbt. Der Verbraucher wird hier aufgrund einer Falschinformation in die Irre geführt.
Versenden von Bestätigungs-SMS keine unerwünschte Werbung
Bietet ein Mobilfunkdienst seinen Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um einen angebotenen Dienst zu beantragen und versendet dieser im Anschluss daran eine Bestätigungs-SMS, stellt dies keine unerwünschte Werbung dar. Die SMS wird hier nicht mit dem Ziel der Absatzförderung, sondern auf Erfüllung der Informationspflichten und Einholung der Einwilligung des Nutzers versendet.
Wetter-Moderator muss konkrete Details in Pressebericht wegen Vergewaltigungsvorwurf nicht dulden
Ein bundesweit bekannter Wetter-Moderator muss es nicht dulden, dass die Presse in ihrer Berichterstattung konkrete Details aus der Ermittlungsakte wegen des gegen ihn geführten Verfahrens veröffentlicht. Auch wenn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Ermittlungsverfahren besteht, ist für den Fall eines freisprechenden Urteils eine vollständige Rehabilitierung des Moderators nur schwer möglich.
Werbeslogan „Thalia verführt zum Lesen“ urheberrechtlich nicht schutzfähig
Der Werbeslogan "Thalia verführt zum Lesen" ist urheberrechtlich nicht schutzfähig, da es an der hierfür erforderlichen persönlichen geistigen Schöpfung und einem gewissen Grad an Individualität mangelt. Zudem gilt ein Werbeslogan nach Auffassung des Gerichts nicht als „Vorlage“ nach § 18 UWG, da es insofern an einer körperlichen Fixierung des Slogans mangele; das Kopieren oder Abschreiben eines unkörperlichen Werbeslogans sei von § 18 UWG nicht mehr umfasst.
Verwechslungsgefahr bei peerstorm und PETER STORM
Der EuG bejahte eine Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "peerstorm" und "PETER STORM", beide angemeldet für den Bereich der Bekleidungsartikel. Beide Marken weisen eine visuelle, klangliche und auch begriffliche Ähnlichkeit auf. Auch wenn die Verwendung von Zeichen, bestehend aus Vor- und Nachnamen, in der Bekleidungsbranche gängig ist, liegt dennoch eine Verwechslungsgefahr vor, wenn beide Marken für die selben Produktgruppen genutzt werden sollen.

