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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
29. Juli 2010 Pressemitteilung Nr. 57/2010 des BVerwG vom 24.06.2010, Az.: 3 C 30.09, 3 C 31.09
Apothekenterminals, mit denen Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben werden, sind unzulässig. Es genügt nicht den gesetzlichen Dokumentationspflichten, wenn der Kunde lediglich über Videotelefonie mit dem Apotheker in Kontakt tritt und das Rezept nur mittels einscannen via Bildschirm vom Apotheker kontrolliert wird oder die Betreuung des Automaten außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten an ein Servicecenter abgegeben wird.
Weiterlesen 29. Juli 2010 Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2010
Erst vor einem Monat entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments über die Regulierung der Roamingkosten im europäischen Ausland rechtmäßig ist. Zum 1. Juli 2010 sind jetzt erneut die Roamingkosten für Mobilfunkgespräche gesenkt worden. Verbraucher zahlen im EU-Ausland nun für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent, für eingehende Anrufe höchstens 15 Cent pro Minute und für Textnachrichten höchstens 11 Cent (alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer).
Weiterlesen 29. Juli 2010 Urteil des BGH vom 24.06.2010, Az.: I ZR 182/08
Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen.
Weiterlesen 29. Juli 2010 Pressemitteilung Nr. 22/2010 des LG München I vom 14.07.2010, Az.: 1 HK O 17908/09
Der TSV München 1860 muss bei der Austragung seiner Heimspiele in der Allianz Arena weiterhin neben der eigentlichen Miete den vollen Pauschalbetrag für die gastronomische Versorgung, die eine 100%ige Auslastung des Stadions voraussetzt, zahlen. Auch wenn seit Eröffnung des Stadions bei Fußballspielen des TSV München nicht einmal eine 50%ige Auslastung erreicht worden sei, ist die Catering-Pauschale weder sitten- noch kartellrechtswidrig. Die Stadion GmbH sei bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht marktbeherrschend gewesen, da zu diesem Zeitpunkt mit dem Olympiastadion und dem Stadion in Unterhaching mindestens zwei weitere bundesligataugliche Stadien im Großraum München zur Verfügung standen. Selbst wenn man eine Zwangslage aufgrund der drohenden Insolvenz des TSV annehme, ergibt sich nicht, dass die Stadion GmbH diese Lage vorwerfbar ausgenutzt habe.
Weiterlesen 29. Juli 2010 Pressemitteilung Nr. 31/2010 des AG München zum Urteil vom 30.12.2009, Az.: 121 C 22939/09
Rückabwicklungsansprüche können nur gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Gegenüber dem Hersteller des gekauften Produkts hat der Käufer auch im Falle eines Garantievertrages keine Rückabwicklungsrechte. Gegenüber dem Hersteller können lediglich die Ansprüche aus dem Garantievertrag geltend gemacht werden, also Reparatur oder Austausch des Produktes.
Weiterlesen 28. Juli 2010 Urteil des LG Bochum vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09 Wird eine erhebliche Abmahntätigkeit (vorliegend: 40 Abmahnungen in 9 Monaten) vorwiegend dazu benutzt, um gegen die Wettbewerber Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe sowie Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen, spricht dies für einen Rechtsmissbrauch. Wenn der Abmahnende jeweils eine hohe Vertragsstrafe auch für Fälle der nicht schuldhaften Zuwiderhandlung fordert und darauf sehr zeitnah die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung kontrolliert, zeigt dies, dass es vorwiegend um die Erzielung von Vertragsstrafen geht und die eigentliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in den Hintergrund getreten ist. Ein weiteres Indiz für einen Rechtsmissbrauch ist ferner, wenn in der Abmahnung unverständlicherweise darauf hingewiesen wird, dass auch hinsichtlich der Zahlung des Aufwendungsersatzes eine Fristverlängerung nicht erfolgen kann.
Weiterlesen 28. Juli 2010 Urteil des LG Freiburg vom 12.07.2010, Az.: 12 O 37/10 Im Rahmen einer Werbung ist die Aussage "sehr sparsam im Energieverbrauch" für eine Kühlgefrierkombination mit Energieeffizienzklasse "A+" irreführend. Denn in der Aussage "sehr sparsam" sehe der durchschnittliche Verbraucher im Vergleich zu einem "sparsamen Gerät" ein Plus. Ein Kühlgerät der Energieklasse "A+" ist aber gerade nicht der tatsächlich "sehr sparsamen" Spitzen-Energieklasse "A++" zuzuordnen. Daher wurde diese Werbeaussage als wettbewerbswidrig eingestuft.
Weiterlesen 28. Juli 2010 Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.07.2010, Az.: I-20 U 8/10 Erneut entscheidet das OLG Düsseldorf zugunsten von Rapidshare: Das Unternehmen haftet nicht als Störer für etwaige Urheberrechtsverstöße seiner Kunden. Entgegen der Ansicht des OLG Hamburg betreiben Sharehoster kein „von der Rechtsordnung zu missbilligendes Geschäftsmodell", welchem die Gefahr innewohne, für eine (massenhafte) Begehung von Urheberrechtsverletzungen genutzt zu werden. Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die weit überwiegende Zahl von Nutzern die Speicherdienste zu legalen Zwecken einsetze.
Weiterlesen 28. Juli 2010 Urteil des LG Oldenburg vom 03.03.2010, Az.: 5 O 3151/09 Wird ein Gerichtsurteil in einer Online-Pressmitteilung veröffentlicht und die Entscheidung anschließend in der Weise kommentiert, dass das "Verbot der üblen Nachrede" weltweit gilt, stellt dies keine Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung dar. Mit der Bewertung der "üblen Nachrede" wurde lediglich eine persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht die in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG fällt.
Weiterlesen 28. Juli 2010 Beschluss des BPatG vom 17.06.2010, Az.: 27 w (pat) 514/10 Der Begriff "Ulmer Münster" kann als Marke für Waren wie Biere, Biermischgetränke und alkoholfreies Bier eingetragen werden. Insbesondere steht dem nicht das Schutzhindernis in Form des Freihaltungsbedürfnisses nach § 8 MarkenG entgegen. Der Ulmer Münster kommt weder als Herstellungs- oder Vertriebsstätte für die beanspruchten Waren in Betracht noch stellt die Bezeichnung für die beanspruchten Waren – und Dienstleistungen eine ernstzunehmende geografische Angabe dar. Mitbewerbern bleibt es grundsätzlich unbenommen auf die Lage ihrer Hotels, Wirtshäuser, etc. mit „am Ulmer Münster“ o.ä. neben einem Namen hinzuweisen.
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