Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

25. Mai 2010

Softwarepatent – leicht gemacht

Beschluss des BGH vom 22.04.2010, Az.: Xa ZB 20/08 - Dynamische Dokumentengenerierung

Verfahren, die das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffen, sind nach dem Leitsatz des BGH immer technischer Natur. Eine Problemlösung mit technischen Mitteln liegt auch dann vor, wenn der Ablauf des Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung in einer solchen Ausgestaltung des Datenverarbeitungsprogramms liegt, die auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt. Somit ist fast jede Softwarelösung patentierbar, wenn sie lediglich auf die Hardware angepasst ist.
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25. Mai 2010

Rechtmäßige Entscheidung über Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien

Urteil des VG Köln vom 23.03.2010, Az.: 22 K 181/08

Die Aufnahme einer (elektronischen) Zeitschrift des Landesverbands der NPD-Jugendorganisation in die Liste jugendgefährdender Medien ist rechtmäßig. Nach dem Jugendschutzgesetz werden Träger- und Telemedien aufgenommen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Heranwachsenden oder ihre Erziehung zu gefährden. Wenn auch die vorliegend dargestellten Meinungen und Bewertungen historischer und politischer Ereignisse nach Ansicht der Richter noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so halten diese einer Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes nicht mehr stand. Die Indizierungsentscheidung war somit rechtmäßig.
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25. Mai 2010

Unsachliche Negativbewertung bei eBay löst Löschungsbewilligungsanspruch aus

Urteil des AG Hamburg vom 19.08.2009, Az.: 8B C 209/09

Das wahrheitsgemäße Bewerten bei eBay gehört zu den Nebenpflichten jedes eBay-Mitgliedes. Gibt ein Mitglied eine negative Bewertung ohne nachvollziehbare sachliche Begründung ab und ist die Negativbewertung nicht durch das dem Geschäft zugrunde liegende Verhalten des Bewerteten gerechtfertigt, steht diesem ein Anspruch auf Bewilligung der Löschung des Eintrages zu. Ferner ist auch ein gegebenenfalls entstandener Schaden zu ersetzen.
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21. Mai 2010

„Memory“ genießt keinen europaweiten Markenschutz

Der Ravensburger Verlag unterlag in zwei Verfahren gegen seinen spanischen Mitbewerber Educa Borras SA. Das Gericht der europäischen Union in Luxemburg urteilte, dass das Wort "Memory" rein beschreibender Natur und daher nicht markenfähig sei. Die von Ravensburger eingetragene Gemeinschaftsmarke wurde daher auf Antrag des spanischen Spieleherstellers wieder gelöscht. In Deutschland und Österreich ist der Begriff "Memory" dagegen seit einigen Jahren für Spiele geschützt. In einem weiteren Urteil billigte das Gericht konsequenterweise die Eintragung der Bildmarke "Educa Memory game". Eine Verwechslung mit den Ravensburger-Spielen liege nicht vor. Die Worte "Memory game" seien in gleicher Schrift gehalten und würden daher einheitlich als "Gedächtnisspiel" gelesen und bei der angegriffenen Bildmarke der Herstellername Educa durch Großbuchstaben in einem roten Rechteck besonders hervorgehoben.

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21. Mai 2010

Google nun im Fadenkreuz der Justiz

Gegen den Konzern wurde nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Firma möglicherweise dem  deutschen Strafgesetz zuwider handelte. Die Firma hat für ihren Internetdienst Street View deutschlandweit Straßen fotografiert und soll dabei "versehentlich" Daten ungesicherter WLAN-Verbindungen sowie Teile von Emails gespeichert haben. Sollten tatsächlich unbefugt private Daten mit technischen Mitteln abgefangen worden sein, käme insofern ein Verstoß gegen § 202b StGB in Betracht.
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20. Mai 2010

„Nimm 2 Fruchtpops“ vs. „fruitpop“

Beschluss des BPatG vom 04.03.2010, Az.: 25 w (pat) 52/09 Die Marke "Nimm 2 Fruchtpops" ist hinsichtlich der Zuckerwaren wegen Verwechslungsgefahr mit der Marke „fruitpop“ zu löschen. Die Wortmarke "Nimm 2 Fruchtpops" war u.a. für Zuckerwaren eingetragen worden. Hiergegen hatte nun die Inhaberin der prioritätsältere Marke "fruitpop", die ebenfalls für Zuckerwaren eingetragen ist, Beschwerde eingelegt. Beide Marken weisen zwar schon allein aufgrund des Bestandteils "nimm 2" der angegriffenen Marke klanglich und schriftbildlich gravierende Unterschiede auf. Hat jedoch ein Bestandteil in einer zusammengesetzten jüngeren Marke eine selbstständig kennzeichnende Stellung und wenn beim Verkehr wegen der Übereinstimmung der Eindruck erweckt wird, dass die Waren und Dienstleistungen aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne gegeben sein. 

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20. Mai 2010

Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung

Beschluss des KG Berlin vom 09.04.2010, Az.: 5 W 3/10

Die Höhe des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist an dem Interesse des Klägers an einer Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße zu bemessen. Bei unerbetener Telefonwerbung handelt es sich um einen massiven Angriff auf Verbraucherinteressen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet. Ein Streitwert in Höhe von 30.000 € ist hier angemessen. Bei einer nur im Detail fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist ein Streitwert von 7.500 € anzusetzen.
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20. Mai 2010

Einmal Gewerbe, immer Gewerbe

Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2010, Az.: 4 U 177/09 Ist ein Verkäufer bei einem Auskunftsdienst im Internet normalerweise als gewerblicher Händler eingetragen, kann er sich bei Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen nicht darauf berufen, er würde nur Privatverkäufe tätigen, wenn die Verkäufe mit seinem Geschäft im Zusammenhang stehen. Auch eine zeitweise eigene Nutzung der Ware als Privatperson, schließt die gewerbliche Tätigkeit nicht aus.
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19. Mai 2010

Unzulässige Paketpreisvergleiche in Werbung

Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 141/07

Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.
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19. Mai 2010

Unzulässige Gewinnspielteilnahme durch automatisierte Massenanmeldungen

Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09

Eine automatisierte Massenteilnahme durch mehrere tausend Einträge pro Tag an einem Gewinnspiel mit den Daten Dritter ist unzulässig. Ein solches Handeln durch einen Gewinnspielvermittler behindert den Gewinnspielveranstalter gezielt und kann verboten werden. Im vorliegenden Fall hatten wir den Antragssteller vertreten.
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