Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Marke „Kapitalunion“ für Werbe- und Baudienstleistungen eintragungsfähig
Die Begriffskombination "Kapitalunion" weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und kann daher im Bereich der Werbe- und Baudienstleistungen als Marke eingetragen werden. Der Verkehr muss Überlegungen zum Sinn des angemeldeten Markenworts in Bezug auf die Dienstleistungen anstellen und gelangt dabei nicht zu einer eindeutigen, insbesondere beschreibenden Bedeutung. In Bezug auf weitere finanz-, versicherungs- und immobilienbezogene Dienstleistungen wurde die Anmeldung dagegen zurückgenommen.
Bei unzureichend abgesichertem WLAN haftet der Anschlussinhaber auf Unterlassung
Urteil des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08
Wie wir bereits berichteten verkündete der Bundesgerichtshof am 12.05.2010 ein wegweisendes Urteil zum Thema Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen. Nun liegt uns die Entscheidungsbegründung vor. Entgegen dem Inhalt der Pressemitteilung des BGH, finden sich in der Entscheidung jedoch keine Ausführungen in Bezug auf eine mögliche Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 €.Angabe von Versandkosten ins Ausland
Beschluss des KG Berlin vom 13.04.2010, Az.: 5 W 62/10
Bietet ein Verkäufer einen Versand ins Ausland an, muss dieser noch vor Vertragsschluss über die jeweils anfallenden Versandkosten informieren. Andernfalls liegt ein nach § 3 UWG erheblicher Wettbewerbsverstoß vor. Diese Ansicht vertreten bisher das OLG Hamm und das LG Berlin. Zu einer gegenteiligen Ansicht ist jetzt jedoch das KG Berlin gelangt: Richten sich die Angebote eines kleingewerblichen Händlers hauptsächlich an deutsche Kunden und wirbt dieser auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis “Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage“ und gibt dabei lediglich die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, handelt es sich lediglich um einen Bagatellverstoß gemäß § 3 Abs. 1 UWG.Einwendungen bei Online-Marketingvertrag
Die Klägerin forderte die Vergütung aus einem Online-Marketingvertrag. Gegenstand dieses Vertrages war unter anderem die Einrichtung von Google-Adwords. Das Gericht gab der Klage statt, da der Beklagte seine Einwendungen nicht ausreichend darlegt und bewiesen hat. Unter anderem sei bei einem Online-Marketingvertrag kein Erfolg geschuldet, so dass sich keine Vertragsverletzung daraus ergebe, dass die Adwords-Anzeige nur in ca. 0,166 % der Fälle angeklickt worden ist. Daraus folge nicht, dass die Klägerin die Werbeanzeige falsch gestaltet hat. Der Beklagte habe auch nicht vorgetragen, dass 50 Klicks bei 30.000 Anzeigen unterdurchschnittlich wenig sind. Immerhin handele es sich hierbei um Werbung, mit der die Nutzer von Google ungefragt überzogen werden.
Unzulässige Glücksspielwerbung bei Fußball-Spielen und im Internet
Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 406 O 43/09
Das Landgericht Hamburg hat einem Glücksspielanbieter aktuell verboten auf Fußball-Veranstaltungen mit Bandenwerbung und im Internet mit Bannerwerbung für eine kostenlose Pokerschule zu werben, solange auf derselben Website erlaubnispflichtige Glücksspiele, insbesondere Spielbank-Glücksspiele, in Deutschland ohne das Vorliegen der erforderlichen Erlaubnis angeboten werden.Rechnung mit Umsatzsteuer keine Selbstverständlichkeit
Beim Warenverkauf auf der Internetplattform eBay darf in der Artikelbeschreibung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer beworben werden. Dies stellt keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Zum einen ist wie vorliegend bei Kleinbeträgen unter 150,- EUR der separate Ausweis der MwSt. entbehrlich. Weiterhin könnte es sich beim Verkäufer um einen Kleinunternehmer handeln, der von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Somit wird gerade keine Selbstverständlichkeit angepriesen.
Getrennte Abmahnungen gegen Unternehmen und Geschäftsführer wegen desselben Verstoßes rechtsmissbräuchlich
Wenn Unterlassungsansprüche wegen desselben Verstoßes gegen eine Firma und deren Geschäftsführer ohne sachlichen Grund in getrennten Verfahren verfolgt werden, spricht dieser Umstand für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens. Ziel sei lediglich eine Vervielfachung der Belastung für die Abgemahnten. Auch das Aussprechen mehrerer Abmahnungen, die von vorneherein hätten gebündelt werden können, und das Setzen enger Fristen mit sehr hohen Vertragsstrafen sind Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen.
Verbot des Warenvertriebs für Händler über Auktionsplattform zulässig
Verbietet ein Unternehmen mit einem Marktanteil unter 30 % seinen Händlern den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen, ist dies kartellrechtlich zulässig. Vorliegend sollte nicht grundsätzlich ein Internetvertrieb ausgeschlossen werden, sondern lediglich der Verkauf über Auktionsplattformen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Beschränkung des gesamten Kundenkreises der Interneteinkäufer
100€-Deckelung greift nicht bei komplettem Musikalbum
Das öffentliche Zugängigmachen eines einzelnen Musikalbums in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk stellt keinen Bagatellverstoß, sondern eine nicht unerhebliche Rechtsverletzung dar. Durch das Filesharing eines ganzen Albums ist die Bagatellgrenze überschritten, zumal das Werk des Künstlers für alle User der Tauschbörse abrufbar ist. Die Ausnahmevorschrift des § 97 Abs. 2 UrhG bezüglich der Deckelung der Abmahnkosten auf 100 EUR ist wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung daher nicht anwendbar.

