Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Verzicht auf Zugang der Annahmeerklärung durch AGB nicht zulässig
Die Regelung eines Zugangsverzichts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig. Zu einen weicht in solcher Zugangsverzicht von dem Grundgedanken des Rechts ab, da die Regel des Zugangserfordernisses durch § 151 BGB nur in Ausnahmefällen durchbrochen wird. Zum anderen ist die Annahmeerklärung eine Erklärung von besonderer Bedeutung, deren Zugang regelmäßig als unverzichtbar angesehen wird. Zudem fehlen Vereinbarungen, wie lange der Vertragspartner gebunden ist und ob bzw. wann der Vertrag zustande kommt. Der Verbraucher als Vertragspartner hat ohne Zugang der Annahmeerklärung bezüglich seines Antrags keine Kenntnis vom Zustandekommen des Vertrags.
Softwarepatent – leicht gemacht
Verfahren, die das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffen, sind nach dem Leitsatz des BGH immer technischer Natur. Eine Problemlösung mit technischen Mitteln liegt auch dann vor, wenn der Ablauf des Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung in einer solchen Ausgestaltung des Datenverarbeitungsprogramms liegt, die auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt. Somit ist fast jede Softwarelösung patentierbar, wenn sie lediglich auf die Hardware angepasst ist.
Rechtmäßige Entscheidung über Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien
Die Aufnahme einer (elektronischen) Zeitschrift des Landesverbands der NPD-Jugendorganisation in die Liste jugendgefährdender Medien ist rechtmäßig. Nach dem Jugendschutzgesetz werden Träger- und Telemedien aufgenommen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Heranwachsenden oder ihre Erziehung zu gefährden. Wenn auch die vorliegend dargestellten Meinungen und Bewertungen historischer und politischer Ereignisse nach Ansicht der Richter noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so halten diese einer Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes nicht mehr stand. Die Indizierungsentscheidung war somit rechtmäßig.
Unsachliche Negativbewertung bei eBay löst Löschungsbewilligungsanspruch aus
Das wahrheitsgemäße Bewerten bei eBay gehört zu den Nebenpflichten jedes eBay-Mitgliedes. Gibt ein Mitglied eine negative Bewertung ohne nachvollziehbare sachliche Begründung ab und ist die Negativbewertung nicht durch das dem Geschäft zugrunde liegende Verhalten des Bewerteten gerechtfertigt, steht diesem ein Anspruch auf Bewilligung der Löschung des Eintrages zu. Ferner ist auch ein gegebenenfalls entstandener Schaden zu ersetzen.
„Memory“ genießt keinen europaweiten Markenschutz
Google nun im Fadenkreuz der Justiz
„Nimm 2 Fruchtpops“ vs. „fruitpop“
Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung
Beschluss des KG Berlin vom 09.04.2010, Az.: 5 W 3/10
Die Höhe des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist an dem Interesse des Klägers an einer Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße zu bemessen. Bei unerbetener Telefonwerbung handelt es sich um einen massiven Angriff auf Verbraucherinteressen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet. Ein Streitwert in Höhe von 30.000 € ist hier angemessen. Bei einer nur im Detail fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist ein Streitwert von 7.500 € anzusetzen.
