Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

23. Oktober 2020

Facebook-Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung eines gelöschten Beitrags in einem sozialen Netzwerk

Handy mit Datenströmen
Beschluss des OVG Berlin-Branenburg vom 11.08.2020, Az.: OVG 11 N 16.19

Wird der Beitrag eines Facebook-Nutzers wegen eines Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook auf Grundlage des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) gelöscht, so steht dem Nutzer kein Anspruch gegen die Behörde auf Einschreiten gegen die Löschung zu. Facebook kann nämlich aufgrund des NetzDG nicht dazu gezwungen werden, den betroffenen Beitrag erneut in dem sozialen Netzwerk freizuschalten. Ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch hinsichtlich der Löschung ist nicht gegeben, da der Erlass des NetzDG mangels eines Aktes der vollziehenden Gewalt keinen tauglichen Anknüpfungspunkt als verletzende Amtshandlung für einen Folgenbeseitigungsanspruch darstellt.

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13. Oktober 2020

Verstoß gegen die DSGVO allein begründet keinen Schadensersatzanspruch

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 04.09.2020, Az.: 324 S 9/19

Nachdem personenbezogene Daten der Klägerin durch das Beklagte Unternehmen ohne Zustimmung im Internet veröffentlicht wurden, klagte diese neben dem Ersatz der Rechtsanwaltskosten auch auf Ersatz eines immateriellen Schadens. Dies ist nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Schaden eingetreten ist. Der Schadensbegriff ist in diesem Kontext weit auszulegen, so dass es zur Begründung eines solchen Ausgleichsanspruchs keine schwere Persönlichkeitsverletzung bedürfe. Im Umkehrschluss könne jedoch auch nicht jeder Verstoß einen solchen Anspruch begründen, führte das Gericht weiter aus. Den Richtern des LG Hamburg genügte unter diesen Gesichtspunkten die bloße Befürchtung von Nachteilen aus der Veröffentlichung jedoch nicht.

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12. Oktober 2020

Domain schufa-anwalt.de verletzt Markenrechte

Eine Suchleiste im Internet
Urteil des LG München I vom 25.06.2020, Az.: 17 HK O 3700/20

Die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de, durch einen Anwalt, der sich auf die Löschung negativer SCHUFA-Einträge spezialisiert hat, wurde von dem LG München I für markenrechtswidrig erklärt. Der Domainname greife in den Schutzbereich der seit 1997 angemeldeten Wortmarke „SCHUFA“ ein, da bei angesprochene Verkehrskreise der Eindruck erweckt werden könne, dass zwischen dem Anwalt und der Kreditschutzorganisation eine wirtschaftliche Verbindung bestehen könne. Solche Verwechslungsgefahren sind Markeninhabern grundsätzlich nicht zumutbar, da Dritte unberechtigterweise von einem guten Markenbild profitieren könnten.

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25. September 2020

Staatsanwaltschaft darf Presse nicht zu früh über Anklage informieren

Mann im Anzug steht vor mehreren Mikrofonen
Beschluss des BayVGH vom 20.08.2020, Az.: 7 ZB 19.1999

Erhebt die Staatsanwaltschaft eine Anklage, muss der Zeitraum zwischen Information des Beschuldigten und Information der Presse ausreichend groß sein. Dies folgt aus dem Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem, Teil des Rechts auf ein faires Verfahren. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft ist vorliegend zwar inhaltlich nicht zu beanstanden, jedoch wurde die Presse schon zwei Stunden nach den Verteidigern über die Anklageerhebung informiert, was nicht ausreichend ist. Da immer noch ermittelt wird, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Wiederholungsgefahr bejaht und den Antrag des Freistaates Bayern auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

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18. September 2020

Bewertung gegen Gewinnspielteilnahme: Wettbewerbswidrig!

Sprechblase mit dem Slogan "Enter to Win!"
Urteil des OLG Frankfurt vom 20.08.2020, Az.: 6 U 270/19

Die Abgabe einer Bewertung als Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Verknüpfung mit dem Gewinnspiel, seien die abgegebenen Bewertungen nicht objektiv und es würde zu Unrecht ein Schein der Objektivität erzeugt. Das durch die guten Bewertungen vermittelte positive Bild sei auch geeignet, weitere Verbraucher dazu veranzulassen, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen und beeinflusse mithin eine „geschäftliche Entscheidung“ im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, so das Gericht.

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16. September 2020

Gewährung eines „Sofortbonus“ irreführend bei Nichteinhaltung der Frist

Bonus auf Würfel vor Münzstapeln
Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2020, Az.: 6 U 282/19

Wird mit der Gewährung eines "Sofortbonus" geworben, ist dieser innerhalb einer bestimmen Frist zu bezahlen. Zur Begründung führt das OLG Köln an, dass bereits der Name des Bonus auf eine schnelle Auszahlung hinweise. Die Nichteinhaltung der Frist führe deshalb zu einer Täuschung der Verbraucher, die sich gerade aufgrund der zeitlichen Komponente für den Geschäftsabschluss entschieden haben. Darüber hinaus dürfe die Kunden keine Pflicht zur Überwachung der rechtzeitigen Auszahlung treffen.

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16. September 2020

Werbung mit Herstellung in Deutschland nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig

Made in Germany Slogan mit Deutschlandflagge im Hintergrund
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.08.2020, Az.: 6 W 84/20

Ein Hersteller von Solarmodulen darf für seine Produkte nicht mit der Aussage „Deutsches Unternehmen – wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module“ werben, sofern die überwiegende Produktion der Solarmodule nicht in Deutschland erfolgt. Die Werbeaussage erzeuge bei Verbrauchern den Eindruck, die Module würden in Deutschland hergestellt. Der Durchschnittsverbraucher erwarte zwar nicht, dass alle Produktionsvorgänge einer Industrieproduktion am selben Ort stattfinden. Allerdings rühren die Qualität und die charakteristischen Eigenschaften von industriell gefertigten Erzeugnissen ganz überwiegend von der Güte und Art der Verarbeitung her. Deshalb sei der Ort der Herstellung im Ausland maßgeblich, auch wenn der Ort der konzeptionellen Planung in Deutschland liege.

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15. September 2020

Erben von Netzwerk-Teilnehmern haben Anspruch auf Zugang zum Benutzerkonto

Login-Fenster an einem Laptop
Pressemitteilung zum Beschluss des BGH vom 27.08.2020, Az.: III ZB 30/20

Der BGH hat entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin einen USB-Stick mit den Dateien des Kontos übermittelt bekommen. Vielmehr müssen Betreiber eines sozialen Netzwerks den Erben vollumfänglichen Zugang zu dem Benutzerkonto gewähren, damit diesen dieselben Möglichkeiten wie dem verstorbenen Kontoinhaber zur Verfügung stehen. Ausgenommen davon sei jedoch die aktive Nutzung des Kontos.

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