Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

09. Juli 2009

Zulässigkeit von Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker

Pressemitteilung des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZR 13/07

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Augenärzte nur dann mit einem Optiker zusammenarbeiten und seine Gestelle in der Praxis anbieten dürften, wenn dies ein "wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärtlichen Therapie" ist. Ansonsten verstößt so ein Vorgehen gegen die ärtliche Berufsordnung und ist damit wettbewerbswidrig.

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09. Juli 2009

Die Form des Schokoladenriegels Bounty ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

Pressemitteilung des EuG Nr. 60/09 zum Urteil vom 08.07.2009, Az.: T-28/08

Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke kann eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, grundsätzlich nicht eingetragen werden. Eine solche Marke kann aber dann eingetragen werden, wenn sie durch ihre Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, Unterscheidungskraft erlangt hat. Diese für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft verneinten jedoch die europäischen Richter in erster Instanz für den Bounty-Riegel in einem aktuellen Urteil.

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07. Juli 2009

Keine Jackpot-Werbung bei Glücksspielen

Urteil des OLG Koblenz vom 06.05.2009, Az.: 9 U 117/09

Nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag ist es den staatlichen Lotterie-Gesellschaften untersagt, mit dem als "Jackpot" bezeichneten potentiellem Höchstgewinn zu werben, ohne gleichzeitig auf die statistischen Wahrscheinlichkeiten des Gewinns bzw. des Verlusts bei Glücksspielen hinzuweisen. Diese Informationspflichten sollen den Kunden über das Risiko aufklären und die Suchtgefahr reduzieren. Ein Werben ohne die Angaben verstößt gegen Marktverhaltensregeln und ist unlauter und damit auch wettbewerbswidrig.

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07. Juli 2009

Domain-Dekonnektierung durch Landesbehörde rechtswidrig

Urteil des VG Düsseldorf vom 18.05.2009, Az.: 27 L 9/09

Behörden eines Bundeslandes können bei Verstößen gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag durch Internetseiten betreffende Domains nicht dekonnektieren lassen. Bundesländer sind grundsätzlich in ihrer Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip auf das jeweilige Landesgebiet beschränkt. Die Dekonnektierung einer Seite führt jedoch zur weltweiten Unerreichbarkeit derselben. Damit wird die Verbandskompetenz der Landesbehörden überschritten; die Dekonnektierungsanordnung ist daher rechtswidrig.

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06. Juli 2009

Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen

Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2008, Az.: 315 O 136/08

Ein Unternehmen, dass privatwirtschaftliche Leistungen in Form von Presseerzeugnissen erbringt und in dieser Funktion nicht vom Staat beliehen ist, unterliegt nicht dem grundgesetzlichen Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Dabei ist es unerheblich, ob der Staat durch die mittelbare Beteiligung am Unternehmen ca. 30 % der Aktien hält und durch die Aktionärsstruktur faktisch Einfluss ausüben könnte. Vielmehr arbeite der Vorstand des Unternehmens rechtlich eigenverantwortlich.

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06. Juli 2009

Objektive Dringlichkeit bei Verfügungsverfahren maßgeblich

Urteil des LG Leipzig vom 29.05.2009

Im Verfügungsverfahren muss durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ersichtlich werden, dass eine objektive Dringlichkeit der Sache für den Kläger eine Verfügung rechtfertige. Dies ist nur gegeben, wenn die Verfügung dringend erforderlich zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt ist. Der bloße Hinweis darauf, dass es sich um eine Rechtsverletzung handele ohne den Nachweis der Dringlichkeit zu erbringen, rechtfertigt kein Verfügungsverfahren. Eine einstweilige Verfügung ist dann in diesem Fall zu versagen.

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06. Juli 2009

Internetberichterstattung über Verfahren kein Verstoß gegen Äußerungsverbot

Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09

Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.

Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.

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06. Juli 2009

Veröffentlichung der Faxnummer keine Einwilligung für Faxwerbung

Urteil des OLG Hamm vom 13.11.2008, Az. 4 U 150/08

Wenn ein Unternehmen eine Faxnummer u. a. für den Kundenkontakt einrichtet und auf der eigenen Homepage veröffentlicht, kann darin keine pauschale Einwilligung in die Zusendung von Werbefaxen durch andere Unternehmen gesehen werden. Vielmehr sind strenge Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Einwilligung zu stellen; sie muss vor Absendung des betreffenden Faxes und gerade für den konkreten Fall vorliegen. Ansonsten stellt diese Art der Werbung eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.

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03. Juli 2009

„Passionsspiele“

Beschluss des BPatG vom 28.05.2009, Az.: 25 W (pat) 70/08
Das Bundespatentgericht hatte zu entscheiden, ob die Marke "Passionsspiele" im Bereich von  Layoutgestaltungen von Internetauftritten über ausreichend Unterscheidungskraft zu den nicht nur regional, sondern weltweit bekannten Passionsspielen hat, welche die volkstümliche dramatische Darstellung des Lebens und Sterbens Christi präsentieren. Die Richter verneinten dies und sprachen sich wegen des fehlenden Sachbezugs von Layoutgestaltungen zu der allgemein verbreiteten Vorstellung über die Passionsspielen gegen eine Eintragung der Marke aus.

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03. Juli 2009

„miro“ nicht gleich „Miró“

Beschluss des BPatG vom 24.06.2009, Az.: 24 W (pat) 78/07 Das Bundespatentgericht hatte zu entscheiden, ob die angemeldete Wort- und Bildmarke "miro", die für Friseurwaren wie Haarshampoo, Haarwasser, Haarfestiger usw. steht, die ebenfalls eingetragene Marke "Miró" durch ihre Ähnlichkeit verletzt. Die Richter erkannten zwar, dass beide Begriffe für gewöhnlich gleich betont ausgesprochen werden und somit eine Verwechslung denkbar wäre. Da allerdings die Marke "Miró" für andere Produkte, nämlich für Parfümerien und Schönheitspflege steht, schlossen sie eine rechtserhebliche Verletzung und somit auch eine Markenrechtsverletzung aus.
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