Keine Marke, die sich zur Beschreibung eignet
Beschluss des BPatG vom 03.03.2009, Az.: 24 W (pat) 52/07
Besteht eine Marke nur aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale von Waren dienen, so darf sie nicht eingetragen werden. Ausreichend ist allein die Eignung der Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung. Eine solche Bedeutung hat eine Marke, wenn sie schlagwortartig als Synonym für eine Verwendung steht, ohne dass auf konkrete Waren Bezug genommen wird.

