Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

29. Dezember 2008

Haus & Grund I

Urteil des BGH vom 31.07.2008, Az.: I ZR 158/05

a) Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete – für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende – Kurzbezeichnung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen...
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29. Dezember 2008

Haus & Grund III

Urteil des BGH vom 31.07.2008, Az.: I ZR 21/06 Eine schlagwortartige Kurzbezeichnung eines eingetragenen Vereins, die vom offiziellen Vereinsnamen abweicht, kann Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG genießen. Wird ein solches Schlagwort von Landesverbänden und Ortsvereinen benutzt, kann die Benutzung auch dem Dachverband zugutekommen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur den Landesverbänden und Ortsvereinen, sondern der gesamten Organisation zuordnet.
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19. Dezember 2008 Kommentar

Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

Kommentar zum Beschluss OLG Frankfurt, Az.: 6 W 157/08

In einem von unserer Kanzlei erwirkten Beschluss (Az. 6 W 157/08) hat das OLG Frankfurt a.M. auch bei lang zurückliegenden Wettbewerbsverstößen (ca. sechs Monate) von beendeten Angeboten eine Eilbedürftigkeit bejaht. Der Beschluss des OLG Frankfurt ist nach unserer Kenntnis die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich mit dieser Thematik befasst.

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19. Dezember 2008

Einstweilige Verfügung auch bei lang zurückliegenden Angeboten möglich

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.2008; Az.: 6 W 157/08

1. Die Dringlichkeit bei einstweiligen Verfügungsverfahren entfällt nicht, selbst wenn es sich um lang zurückliegende, beendete Angebote handelt, der Antragsgegner auf der Plattform nicht mehr angemeldet ist und dieser inzwischen auf anderen Internet-Plattformen rechtskonform belehrt. 2. Eine Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich.
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19. Dezember 2008

Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Pressemitteilung Nr. 237/2008 des BGH zum Urteil vom 18.12.2008, Az.: I ZR 23/06 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.
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17. Dezember 2008

Vorbehaltslose Zahlung kein Anerkenntnis

Urteil des BGH vom 11.11.2008, Az.: VIII ZR 265/07 Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung.
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17. Dezember 2008

Gewerblicher Verkauf von Markenplagiaten bei eBay

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 Die Beurteilung, ob das Angebot eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im geschäftlichen Verkehr erfolgt, entzieht sich einer schematisierenden Betrachtungsweise. Stellt sich die über einen bestimmten Account abgewickelte Verkaufstätigkeit als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes im Rahmen dieser Tätigkeit vorgenommene Angebot als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.
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17. Dezember 2008

Der Chaos Computer Club und der digitale Wahlstift

Urteil des LG Hagen vom 30.10.2008, Az.: 6 O 84/08 Grundsätzlich sind nur Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen von Art. 5 GG geschützt. Anders ist dies allerdings, wenn Tatsachenbehauptungen gerade als Grundlage zur Meinungsbildung dienen. In der Regel sind in diesem Zusammenhang allerdings nur wahre Tatsachenbehauptungen geschützt, da unwahre Tatsachenbehauptungen in der Regel nicht in schützenswerter Weise zur allgemeinen Meinungsbildung beitragen können.
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17. Dezember 2008

Veröffentlichung von Nacktfotos der Ex-Freundin im Internet

Urteil des LG Kiel vom 27.04.2006, Az.: 4 O 251/05 Die unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung erotischer Fotos der Ex-Freundin über das Internet verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG, § 823 BGB und begründet aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) einen Anspruch auf Schmerzensgeld (hier: in Höhe von 25.000 €).
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