Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Kein Schutz für beschreibende Wortfolgen
Beschluss des BPatG vom 31.03.2009, Az.: 33 W (pat) 21/07
Wortfolgen fehlt es an Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn der werbend beschreibende Gehalt des Slogans im Vordergrund steht. Die drei Teile des recht langen Zeichens sind zwar formal ähnlich gebildet, werden im Verbund verwendet, stehen aber teilweise inhaltlich beziehungslos nebeneinander. Die Gesamtaussage der Wortfolge mit geringem Interpretationsspielraum begründet keine schutzwürdige Mehrdeutigkeit.
Eintragungsversagung von Wortneubildungen
Beschluss des BPatG vom 22.01.2009, Az.: 30 W (pat) 25/08
Wortneubildungen kann der Eintragungsversagungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei sprachlich üblicher Bildung sowie deutlich und unmissverständlich beschreibenden Aussagegehalt entgengestehen, wenn auf die konkret beschreibende Angabe ohne besondere Denkprozesse oder begriffliche Ungenauigkeit unmittelbar geschlossen werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass die Zeichen bereits tatsächlich zu beschreibenden Zwecken verwendet werden.
Voll erotisch
Bob Dylan bleibt exklusiv bei Sony Music
Urteil des EuGH vom 20.01.2009, Az.: C-240/07
Vor dem 1. Januar 1966 aufgenommene Musiktitel genießen nach deutschem Recht keinen Urheberrechtsschutz. Nach der europäischen Richtlinie 2006/116/EG werden auch Werke vor 1966 erfasst. Zudem werden auch Drittstaatler (nicht EG-Bürger) erfasst. Europäische Richtlinien haben Vorrang. Danach sind auch die zwischen 1958 und 1965 produzierten Werke des US-Amerikaners Bob Dylan weiterhin urheberrechtsgeschützt und dürfen nicht unberechtigt auf Tonträger kopiert werden.Hey! Keine Marke, hey!
Beschluss des BPatG vom 04.03.2009, Az.: 29 W (pat) 65/08
Der Eintragung der Wortmarke "hey!" steht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen, was die konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen verstanden zu werden, ist. Nicht unterscheidungskräftig ist ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache bzw. einer bekannten Fremdsprache, da dies stets nur als solches verstanden wird. "Hey!" steht für eine allgemeine Ansprache, eine Grußformel oder einen allgemein verständlichen und gebräuchlichen Zuruf, der keinen beschreibenden Aussagegehalt aufweist.
Heilbehandlung durch Fremdsamenspende?
Urteil des AG Mannheim vom 24.04.2009, Az.: 3 C 9/09
1. Eine Einstandspflicht der Privaten Krankenversicherung für eine heterologe In-Vitro-Fertilization mit einer Fremdsamenspende besteht nicht.2. Zwar ist der organbedingte sterile Ehepartner als krank im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen, aber die In-vitro Fertilisation ist keine Heilbehandlung, weil sie kein helfendes Eingreifen zur Überwindung der Krankheit darstellt.
Sport ist Mord
Stadtpläne nicht weiterverlinken
Allein die Möglichkeit, den Stadtplanausschnitt auf der Internetseite des urheberrechtlich Berechtigten aufzurufen und ausdrucken zu können, begründet keine konkludente Einwilligung darin, die Stadtkarte auch auf der eigenen Internetseite bereitzuhalten. Wird dennoch die Stadtkarte so auf der eigenen Webseite genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Kommt es zu einer derartigen Rechtsverletzung, steht dem Berechtigten sowohl ein Unterlassungsanspruch zu und ggf. sogar ein Schadensersatzanspruch zu.
galileo.eu
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