Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

14. Mai 2009

Keine vorformulierten Einwilligungen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.03.2009, Az.: 5 U 260/08 Vorformulierte Einwilligungen, die zur Telefonwerbung berechtigen sollen, sind rechtswidrig, wenn sie nicht vor dem Anruf erklärt wurden. Ferner ist eine solche vorformulierte Einwilligungsklausel im Rahmen eines Preisausschreibens rechtswidrig, wenn sie mit dem eigentlichen, erkannbaren Vertragszweck überhaupt nicht in Zusammenhang steht. Zwar sind vorformulierte Einwilligungen in Telefonwerbung grundsätzlich zulässig, sie unterliegen jedoch der AGB-Kontrolle. Denn die Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen müssen klar und eindeutig sein.
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14. Mai 2009

Doch kein Verbraucher

Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 309 S 96/08

Zweifelhaft ist, ob hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft nach § 13 BGB auf den objektiven Empfängerhorizont des Verkäufers oder auf den vom Kunden verfolgten Zweck abzustellen ist. Aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers wird durch die Verwendung einer beruflichen Rechnungs- und Lieferadresse sowie Email-Adresse durch das eigene Verhalten des Käufers nach außen hin der Eindruck vermittelt, dass dieser nicht als Verbraucher handelt. 

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14. Mai 2009

Wo kommt die Werbung her?

Urteil des OLG Köln vom 29.04.2009, Az.: 6 U 218/08

Eine generelle Einverständniserklärung zum Erhalt von Werbung jeglicher Art, um an Internetgewinnspielen teilnehmen zu können, benachteiligt den Verbraucher unangemessen und hält einer Inhaltskontrolle nicht Stand. Eine solche Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen steht weder die Einseitigkeit noch die Ausgestaltung als "Opt-in"-Erklärung, zu der es keine gleichwertigen Alternativen gibt, entgegen.

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14. Mai 2009

Zu viel des Guten

Urteil des LG Stade vom 23.04.2009, Az.: 8 O 46/09 Ein Abmahner hat keinen Anspruch auf Unterlassung, wenn er mit einer Vielzahl von Abmahnungen das Ziel verfolgt, den Wettbewerber lediglich mit Gebühren zu belasten. Denn Sinn und Zweck der Abmahnung ist es, den Wettbewerb zu schützen. Zwar ist grundsätzlich eine hohe Anzahl an Abmahnungen unbedenklich, jedoch darf ihre Anzahl keine rechtsmissbräuchlichen Ausmaße annehmen. Ferner verlangt das Gericht stets eine plausible Begründung für die Abmahnung und lässt abenteuerliche Ausführungen nicht gelten.
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13. Mai 2009

Unlauter Anmelder?

Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 32 W (pat) 77/07

Ein Markenanmelder ist nicht allein durch sein Wissen, dass ein anderer die Zeichen ohne formalen Kennzeichenschutz verwendet, unlauter. Eine Störung des Besitzstandes kann nur dann vorliegen, wenn ein prioritätsälteres Unternehmenskennzeichen durch typische Gründungsaktivitäten und deren nachgewiesene Fortführung entstanden ist. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Wettbewerbsverbots des Anmelders und der erfolgten Markenanmeldung ist nicht ausreichend.

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08. Mai 2009

Keine Eintragung von fremdsprachlichen Fachbegriffen

Beschluss des BPatG vom 16.04.2009, Az.: 25 W (pat) 27/07

Einer als Marke angemeldeten Bezeichnung steht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen, wenn die zusammengesetzte Bezeichnung im Gesamteindruck nur den Begriffsinhalt einer warenbeschreibenden Angabe wiedergibt. Es reicht somit schon aus, wenn die angemeldete Marke als fremdsprachlicher geläufiger Fachbegriff nachweisbar ist und das Fachpublikum den beschreibenden Inhalt erkennt.

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08. Mai 2009

Berücksichtigung von ergangenen Entscheidungen bei der Anmeldung

Beschluss des BPatG vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 13/06

Eine nationale Behörde muss bei der Prüfung einer Anmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen früheren Entscheidungen berücksichtigen und darauf achten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist. Insoweit besteht keine Bindung an Vorentscheidungen. Neben der Verpflichtung zur Einbeziehung müssen für den Adressaten der Entscheidung diese Erwägungen erkennbar sein. Die Begründungspflicht ist umso höher, je eher sich die Entscheidung als möglicherweise willkürlich darstellt.

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08. Mai 2009

Eilbedürftigkeit bei wechselseitiger Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.2008, Az.: 6 W 157/08

Im Wettbewerbsrecht entfällt die Eilbedürftigkeit nicht schon deshalb, weil die beanstandete Wettbewerbshandlung bereits beendet war, sie in dieser Form nicht wiederholt werden konnte und derzeit auch nicht wiederholbar ist. Der Umstand, dass ein Wettbewerber, der selbst mit einer Abmahnung konfrontiert wird, den Abmahnenden auf eigene Verstöße hinweist, darf zudem nicht zu der Annahme führen, dass sich der Wettbewerber von sachfremden Motiven leiten lässt.

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08. Mai 2009

„Zwangslizenzeinwand“ grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung Nr. 95/2009 des BGH vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06

Der Lizenznehmer eines Patents darf dieses im Vorgriff auf einen rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag nutzen, wenn er die im angestrebten Vertrag festgelegten Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, einhält. Dies kann er mit dem "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" verteidigen, wo er geltend macht, dass der Patentinhaber durch die Versagung der Gestattung eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dafür müsse der Nutzer sich erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht haben und der Patentinhaber mit der Weigerung gegen das kartellrechtliche Verbot stoßen, andere Unternehmen ohne sachlichen Grund zu diskrimienieren oder zu behindern.

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08. Mai 2009

Sicherstellung von Emails

Beschluss des BGH vom 31.03.2009, Az.: 1 StR 76/09

Die Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO mit der Herausgabepflicht nach § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen.

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