Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

15. April 2009

Fotografieren einer Dachterasse für die Eigentümerversammlung

Urteil des LG Köln vom 08.01.2009, Az.: 26 S 67/08

Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildern einer Dachterasse innerhalb der Eigentümerversammlung eines Wohnblocks ist nicht wegen urheberrechtlichen Belangen unzulässig. Jedoch können solche Abbildungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht betreffen, wenn diese nicht entsprechend auf den für die Eigentümerversammlung maßgeblichen Bildausschnitt fokussiert wurden.
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15. April 2009

Entscheidungsgebühr bei Urheberrechtsverfahren

Beschluss des OLG Köln vom 01.03.2009, Az.: 2 Wx 14/09

Im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG entsteht die Gebühr des § 128 c Abs. 1 KostO als Entscheidungsgebühr erst durch den Erlass der das Anordnungsverfahren in der Instanz abschließenden Entscheidung des Landgerichts. Dass das Landgericht zuvor eine einstweilige Anordnung trifft, löst keine, insbesondere keine weitere Gerichtsgebühr aus.
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15. April 2009

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Microsoft

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 08.04.2009 Microsoft muss ein Bußgeld in Höhe von 9 Mio. € zahlen. Das Bundeskartellamt sah in der masiven Bewerbung des "Office Home & Student 2007" und der finanziellen Unterstützung von Einzelhändlern eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinne von § 1 GWB.
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15. April 2009

Haustürgeschäft bei persönlicher Bitte um Hausbesuch?

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 02.04.2009, Az.: 5 U 53/08 Wirbt ein Unternehmen durch Einwurf von Werbematerial in Hausbriefkästen und mehrfachen Telefonanrufen mit seinen Leistungen und bittet der Hausbewohner daraufhin um einen persönlichen informativen Hausbesuch, handelt es sich noch um ein Haustürgeschäft mit den daraus folgenden gesetzlichen Regelungen wie z.B. das Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
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15. April 2009

Beschränkung der Berichterstattung über Strafverfahren

Beschluss des BVerfG vom 03.04.2009, Az.: 1 BvR 654/09

Kann an einer Straftat ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit festgestellt werden, etwa wegen der besonderen Verwerflichkeit oder den besonderen Umständen, ist eine Beschränkung der Berichterstattung, welche über die bloße Anonymisierung hinausgeht, unzulässig. Hier überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit den Rechten des Angeklagten.
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14. April 2009

Haftung für Thumbnails in Suchmaschinen

Urteil des LG Hamburg vom 26.09.2008, Az.: 308 O 248/07 Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als „thumbnails“ in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, das nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt ist und für das der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter haftet.
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14. April 2009

Live-Shopping verstößt gegen die guten Sitten

Urteil des AG Bochum vom 08.05.2008, Az.: 44 C 13/08 Das System, sich Gebotsrechte in Paketen für Auktionen zu kaufen, nutzt bewusst die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit und Spielleidenschaft der Teilnehmer aus. Die eingesetzten Gebotsrechte stehen im krassen Missverhältnis zum tatsächlichen Warenwert. Das Gebotsrisiko sei unkalkulierbar und stellt eine unverhältnismäßig starke Belastung der Bieter als Vertragspartner dar.
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14. April 2009

Gemeinnützige Stiftung Kompetenzzentrum Kältetechnik

Urteil des LG Münster vom 12.09.2008, Az.: 023 O 155/08 Die Bezeichnung "Zentrum" erweckt den Eindruck, dass es sich um eine große und bedeutsame Einrichtung handelt. Eine im Unternehmen vorhandene fachliche Qualifikation genügt alleine noch nicht. Die Größe muss über dem Durchschnitt gleichartiger Unternehmen liegen. Wenn die Stiftung nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht unterstellt ist, muss auch dies als unselbständige Stiftung angegeben werden. Andernfalls ist die Unternehmensbezeichnung unlauter, da sie beim Verbraucher einen falschen, vertrauensweckenden Eindruck erzeugt.
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14. April 2009

Makler: Zeit ist Geld

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.03.2009, Az.: 2-6 O 554/08 1. Aus Sicht des Rechtsverkehrs ist mit einem Auftritt unter der Bezeichnung „Makler“ nicht stets eine ausschließlich erfolgs- und gegebenenfalls objektswertabhängige Vergütung verbunden. 2. Angesichts der von Immobilienmaklern regelmäßig zumindest auch angebotenen weiteren Dienstleistungen kennt der Verkehr auch eine erfolgsunabhängige, am Zeitaufwand orientierte Vergütung des Maklers.
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14. April 2009

Schon wieder eine Werbe-Mail

Beschluss des LG Hamburg vom 04.08.2008, Az.: 327 O 493/08 Die von Dritten erworbenen E-Mail-Adressen begründen nicht die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung. Eine unzumutbare Belästigung ist nur dann nicht vorliegend, wenn das werbende Unternehmen die E-Mail-Adresse des Kunden im Wege verkaufter Waren oder Dienstleistungen erworben hat.
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