Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

18. November 2008

Internetversteigerung

Urteil des OLG Köln vom 26.09.2008, Az.: 6 U 111/08

Eine öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten und zum öffentlichen Verkauf bestimmten Werken ist durch den Veranstalter der Versteigerung zu Werbezwecken zulässig. Jedoch darf er das fragliche Werk nach der Versteigerung nicht länger als eine Woche im Netz belassen.
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17. November 2008

Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig

Urteil des VG Ansbach vom 10.07.2008, Az.: AN 5 K 08.00348

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind seit dem 1. Januar 2007 auch für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn nicht schon für andere Empfangsgeräte Rundfunkgebühren bezahlt werden. Ein internetfähiger PC sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages...
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14. November 2008

Musical Starlights

Urteil des BGH vom 03.07.2008, Az.: I ZR 204/05 Eine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des § 19 Abs. 2 Halbs. 2 UrhG liegt in allen Fällen vor, in denen ein gedanklicher Inhalt durch ein für das Auge oder für Auge und Ohr bestimmtes bewegtes Spiel im Raum dargeboten wird. Nachdem bislang lediglich die Pressemitteilung Nr. 128/2008 des Bundesgerichtshof veröffentlicht wurde, liegt uns jetzt auch das Urteil im Volltext vor.
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14. November 2008

Keine Markeneintragungsfähigkeit eines LEGO-Bausteins

Urteil des EuGH vom 12.11.2008, Az.: T-270/06 Für das Eingreifen eines absoluten Eintragungshindernisses einer Form (hier: LEGO-Baustein) genügt es, dass die wesentlichen Merkmale der Form jene Merkmale aufweisen, die für das Erreichen einer technischen Wirkung technisch kausal und hinreichend sind, so dass sie der technischen Wirkung zuzuschreiben sind. Das Vorhandensein anderer Formen, die die gleiche technische Wirkung durch andere technische Lösungen ermöglichen, steht dem nicht entgegen.
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14. November 2008

Priorin – Anforderungen an einen Wirksamkeitsnachweis

Urteil des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 51/06 Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend.
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14. November 2008

„weiblich, ledig, jung sucht…“ – Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Heiratsannoncen

Pressemitteilung Nr. 60/2008 des LG München I vom 13.11.2008, Az.: 21 O 3262/08 Wird eine Heiratsannonce mit besonderer Wortwahl und besonderem Stil formuliert und ist dadurch gekonnt auf einen besonderen Personenkreis zugeschnitten, dann ist in ihr die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige individuelle-schöpferische Leistung zu sehen und genießt diesen dementsprechend.
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12. November 2008

Fristwahrende Schriftsätze per Telefax

Beschluss des BGH vom 25.09.2008, Az.: IX ZB 160/07

Ein Anwalt muss geeignete Vorkehrungen und Anweisungen für den Fall treffen, dass seinem Personal eine Absendung an eine richtige Faxnummer nicht gelingt, so dass zur Ausgangskontrolle regelmäßig auch die Überprüfung des ausgedruckten Sendeberichts gehört. Dies ist aus den richterlich entwickelten Sorgfaltspflichten bezüglich der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax zu folgern.

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12. November 2008

Pflichten eines Telekommunikationsunternehmens bei Technischem Prüfbericht gemäß § 45i TKG

Urteil des AG Papenburg vom 30.10.2008, Az.: 4 C 247/08 (IV) Ein Telekommunikationsunternehmen, welches aufgrund eines erhobenen Einwandes eines Kundens die einzelnen Verbindungen des Kundens gemäß § 45i TKG überprüfen muss, hat die Pflicht detailliert darzulegen in welchem Umfang die technische Prüfung ausgeführt wurde. Dies bedeutet im Einzelnen, dass der genaue Inhalt der Prüfung erläutert werden muss und vor allem wann und von wem diese mit welchen Mitteln durchgeführt wurde. Ein Prüfprotokoll, welches lediglich den Einzelverbindungsnachweis mit hinzugefügtem "kein Befund" und "keine Feststellung von Vorkommnissen" enthält ist unzureichend und begründet keinen Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der berechneten Gebühren.
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