Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

27. April 2006

Zur Bewertung von Kundendaten als Geschäftsgeheimnis

Urteil des BGH vom 27.04.2006, Az.: I ZR 126/03 a) Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon ein Geschäftsgeheimnis i.S. von § 17 Abs. 1 UWG darstellen, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt. b) Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zusammengestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat, verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).
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06. April 2006

Werbung für Handy-Klingeltöne

Urteil des BGH vom 06.04.2006, Az.: I ZR 125/03 Eine Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der nicht unerhebliche Minutenpreis angegeben wird und nicht die voraussichtlich entstehenden höheren Kosten, ist grundsätzlich geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger auszunutzen.
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30. März 2006

Arzneimittelwerbung im Internet

Urteil des BGH vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03 a) Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden. b) Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht. c) Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.
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28. März 2006

Urheberbenennungsrecht kommt ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Wert zu; daher Schadensersatz i.H.v 50 % – 100 % d. Lizenzgebühr berechtigt

Urteil des AG Hamburg vom 28.03.2006, Az.: 36A C 181/05 Dem Urheberbenennungsrecht kommt ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Wert zu. Fehlt die Urheberbenennung, so steht ein Schadensersatz zu. So hat ein Fotograf als Urheber ein Interesse daran, für die von ihm angefertigten Arbeiten erkennbar zu sein. Daher ist bei der Verletzung des Urheberbenennungsrechts ein Schadensersatz i.H.v 50 % - 100 % der Lizenzgebühr berechtigt.
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23. Februar 2006

Markenschutz zusammengesetzte Ware

Urteil des OLG Koblenz vom 23.02.2006, Az.: 6 U 1673/05 Befindet sich bei einer aus mehreren Teilen zusammengesetzten Ware auf einem der Teile ein Markenzeichen, so handelt es sich um die Kennzeichnung der gesamten Ware als Produkt des Markeninhabers, es sei denn, die Marke wird vom Verkehr zweifelsfrei nur bezüglich des Teils als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst, auf welchem sie angebracht ist. Wird eine gebrauchte Ware von einem anderen als dem Hersteller durch Wiederaufarbeitung wesentlich verändert und mit dem Zeichen des ursprünglichen Herstellers ohne dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht, so liegt nur dann kein unberechtigter Gebrauch der Marke vor, wenn durch die Aufmachung der Ware sichergestellt ist, dass der Verkehr in der Marke keine zeichenmäßige Herkunftsbezeichnung mehr erblickt.
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23. Februar 2006

Parfümtestkäufe

Urteil des BGH vom 23.02.2006, Az.: I ZR 27/03 Der Markeninhaber kann den Verletzer auch dann nach § 19 MarkenG auf Auskunft in Anspruch nehmen, wenn die Markenverletzung (allein) darin besteht, dass außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebrachte Originalware in diesen verbracht und hier vertrieben wird. Auch in diesem Fall kann der Auskunftsanspruch auf Handlungen, die der Verletzungshandlung im Kern gleichartig sind, gerichtet sein. Dem Antrag auf Vernichtung kann nur hinsichtlich solcher Gegenstände entsprochen werden, zu denen hinreichende Feststellungen dahingehend getroffen worden sind, ob der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand der Gegenstände nicht auf andere Weise beseitigt werden kann und die Vernichtung für den Verletzer oder den Eigentümer nicht unverhältnismäßig ist. Dies setzt in der Regel Feststellungen zum Grad des Verschuldens voraus.
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10. Februar 2006

Unwirksame Fälligkeitsklausel

Urteil des OLG Köln vom 01.02.2006, Az.: 11 W 5/06 1. Eine vom Schuldner einer Werklohnforderung durch formularmäßige Verwendung eines Vordrucks (für ein sog. Verhandlungsprotokoll) ausbedungene Zahlungsfrist von 90 Tagen verstößt gegen das gesetzliche Leitbild aus § 286 Abs. 3 BGB und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies folgt aus einer Wertung, die sich an der EGRichtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und den hiermit verfolgten Schutzzwecken orientiert. Dies ergibt sich ferner aus den Grundsätzen, die in Rechtsprechung und Literatur zur Verlängerung der zweimonatigen Prüfungsfrist aus § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entwickelt worden sind. 2. Die Unwirksamkeit der Fälligkeitsklausel bewirkt, dass die gesetzliche Regelung des § 286 Abs. 3 BGB an die Stelle der vertraglichen Regelung tritt. 3. Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung aus § 286 Abs. 3 BGB zahlt, gibt dem Gläubiger Veranlassung zur Klage (§§ 91 a, 93 ZPO).
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26. Januar 2006

Verfall von Prepaid Karten bei Handys unzulässig

Urteil des LG München I vom 26.01.2006, Az.: 12 0 16098/05 Laut Urteil des LG München I sind Verfallsklauseln in Mobilfunkverträgen bei Prepaid-Handys nach denen das Guthaben bei Nichtbenutzung des Handys innerhalb eines Jahres verfällt, unzulässig.
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