Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

16. November 2005

Kapitalmangel-Klausel in Versicherungsverträgen

Urteil des BGH vom 16.11.2005, Az.: IV ZR 120/04 1. Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, nach der der Versicherer keine Entschädigung leistet, soweit ein Betriebsunterbrechungsschaden durch den Umstand vergrößert wird, dass dem Versicherungsnehmer zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter oder zerstörter Sachen oder Daten nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht (hier § 3 Abs. 2 lit. d AMBUB 94), stellt einen Risikoausschluss dar. 2. Die Berufung des Versicherers auf eine solche Kapitalmangel-Klausel ist treuwidrig, wenn er aus einer vom Versicherungsnehmer daneben abgeschlossenen Maschinenschadenversicherung Versicherungsleistungen für die Reparatur der beschädigten oder zerstörten Sachen oder Daten schuldet. 3. Zur Verpflichtung des Versicherungsnehmers, einen Maschinenschaden durch Kreditaufnahme zu mindern und zu den Anforderungen, die dabei an die Darlegungslast des Versicherungsnehmers zu stellen sind.
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10. November 2005

Übliche Vergütung bei Übersetzungen

Urteil des LG München I vom 10.11.2005, Az.: 7 O 24552/04 Problemfeld der üblichen Vergütung bei Übersetzungen für die Übersetzertätigkeit und die Übertragung sämtlicher Rechte am übersetzten Text gestaffelt nach Auflagenstärke.
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03. November 2005

Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

Urteil des BGH vom 03.11.2005, Az.: I ZR 29/03 1. Dem Markeninhaber stehen keine berechtigten Gründe i. S. von § 24 Abs. 2 MarkenG zu, sich der Auslobung der Markenware als Gewinn, versehen mit einem Zeichen des Sponsors des Gewinns, zu widersetzen, wenn der Verkehr in der Anbringung des Zeichens neben der Marke lediglich einen Hinweis auf die Sponsoreneigenschaft sieht und auch nicht der Eindruck erweckt wird, zwischen Sponsor und Markeninhaber bestünden geschäftliche Beziehungen. 2. Die mit dem Versprechen einer Luxusware als Gewinn einhergehende Werbewirkung der Großzügigkeit des auslobenden Unternehmens ist eine der Natur der Sache nach gegebene Folge des konkreten Gewinnspiels. Diese Transferwirkung fällt auch dann nicht aus dem rechtlich zulässigen Rahmen, wenn ein Luxusfahrzeug einer bekannten Marke ausgelobt wird.
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02. November 2005

Qualitativ und preislich gleichwertiger Ersatzartikel

Urteil des BGH vom 02.11.2005, Az.: VIII ZR 284/04 Die  in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel "Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel)" ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze "Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen" gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam.
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27. Oktober 2005

Leistungsschutz von Bewertungsdatenbanken

Urteil des LG Berlin vom 27.10.2005, Az.: 16 O 743/05 Wird die Bewertungsdatenbank von eBay für eigene Zwecke vervielfältigt, so verletzt dies das Leistungsschutzrecht von eBay. Dem steht nicht entgegen, dass die Daten allgemein öffentlich zugänglich sind. Denn es wird nicht das Geheimhaltungsinteresse geschützt, sondern die Investition, und zwar unabhängig davon, in welcher Form der Verletzer eingreift.
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27. Oktober 2005

Werbung mit Garantie

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.10.2005, Az.: 6 U 198/04 Bewerbung eines Produktes mit Hinweis, dass der Verkäufer eine 40-jährige Garantie gibt, ist wettbewerbswidrig.
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20. Oktober 2005

Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers wegen unter Vorbehalt gezahlten Entgelts für die Herstellung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst

Urteil des BGH vom 20.10.2005, Az.: III ZR 37/05 a) Zum Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers gegen einen Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber wegen unter Vorbehalt gezahlten Entgelts für die Herstellung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst. b) Hat der Bereicherungsgläubiger seine Leistung unter Vorbehalt erbracht,kann sich der Bereicherungsschuldner nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn er dem Vorbehalt nicht widersprochen hat.
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