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Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
09. Juli 2003 Urteil des AG Hildesheim vom 09.07.2003, Az.: 21 C 170/03 Beruft sich der Kläger im außergerichtlichen Schriftverkehr auf eine "gebührenfreie Anfangszeit bei 0190-Diensten" im außergerichtlichen Verfahren, so muss er trotzdem später im gerichtlichen Verfahren beweisen, wie sich dies auf die Kosten einer nur zehn Sekunden dauernden Dialerverbindung ausgewirkt haben soll.
Weiterlesen 09. Juli 2003 Urteil des AG Hildesheim vom 09.07.2003, Az.: 21 C 170/03 Beruft sich der Kläger im außergerichtlichen Schriftverkehr auf eine "gebührenfreie Anfangszeit bei 0190-Diensten" im außergerichtlichen Verfahren, so muss er trotzdem später im gerichtlichen Verfahren beweisen, wie sich dies auf die Kosten einer nur zehn Sekunden dauernden Dialerverbindung ausgewirkt haben soll.
Weiterlesen 03. Juli 2003 Urteil des LG Köln vom 03.07.2003, Az.: 31 O 287/03 Mit dem seinem neuen Urteil vom 03.07.2003 bestätigt das Landgericht Köln seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung vom 02.05.2003. Danach können Netzbetreiber nach §§ 312 e BGB, 3 BGB-InfoV, 13 a TKV auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie 0190-er Rufnummern Dritten zum Einsatz für rechtswidrige Dialersoftware zur Verfügung stellen.
Weiterlesen 03. Juli 2003 Urteil des LG Köln vom 03.07.2003, Az.: 31 O 287/03 Mit dem seinem neuen Urteil bestätigt das Landgericht Köln seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung vom 02.05.2003. Danach können Netzbetreiber nach §§ 312 e BGB, 3 BGB-InfoV, 13 a TKV auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie 0190-er Rufnummern Dritten zum Einsatz für rechtswidrige Dialersoftware zur Verfügung stellen.
Weiterlesen 02. Juli 2003 Urteil des LG Berlin vom 02.07.2003, Az.: 26 O 78/03 Das LG Berlin hat entschieden, dass wenn der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis anfordert, obwohl er dies vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum ursprünglich nicht getan hat, diese Aufschlüsselung der Verbindungsdaten gemäß § 16 TKV nicht von einer vorherigen Zahlung des Entgelts abhängig gemacht werden kann.
Weiterlesen 27. Mai 2003 Urteil des AG Bünde vom 27.05.2003, Az: 6 C 302/02 Nach dem AG Bünde ist der Netzbetreiber beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden. Die Vorlage einer offenkundigen Bildschirmanzeige von einmal 12 und einmal 20 Datensätzen ist kein Beweis für die Inanspruchnahme von irgendwelchen Leistungen, auch wenn in dem Ausdruck als Quelle jeweils die Festnetznummer der Beklagten aufgeführt ist. Kann ein Anbieter nicht festgestellt werden, da der Netzbetreiber die Zielrufnummer unkenntlich gemacht hat, so besteht der geltend gemachte Anspruch schon deswegen nicht.
Es kann aufgrund des erheblichen Missbrauchs von Dialern nicht mehr ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass das Einverständnis des Nutzers durch die Betätigung eines entsprechenden Buttons in der Software erteilt wurde. Der Netzbetreiber muss dies darlegen und beweisen.
Weiterlesen 27. Mai 2003 Urteil des AG Bünde vom 27.05.2003, Az.: 6 C 302/02 Das AG Bünde sah den Netzbetreiber als beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden an. Die Vorlage einer offenkundigen Bildschirmanzeige von einmal 12 und einmal 20 Datensätzen ist kein Beweis für die Inanspruchnahme von irgendwelchen Leistungen, auch wenn in dem Ausdruck als Quelle jeweils die Festnetznummer der Beklagten aufgeführt ist.
Kann ein Anbieter nicht festgestellt werden, da der Netzbetreiber die Zielrufnummer unkenntlich gemacht hat, so besteht der geltend gemachte Anspruch schon deswegen nicht.
Es kann aufgrund des erheblichen Missbrauchs von Dialern nicht mehr ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass das Einverständnis des Nutzers durch die Betätigung eines entsprechenden Buttons in der Software erteilt wurde. Der Netzbetreiber muss dies darlegen und beweisen.
Weiterlesen 02. Mai 2003 Urteil des LG Köln vom 02.05.2003, Az.: 31 O 287/03 Netzbetreiber können nach §§ 312e BGB, 3 BGB-InfoV, 13 a TKV, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie Dritten ein 0190er-Rufnummer überlassen zum Einsatz illegaler Dialersoftware überlassen.
Weiterlesen 02. Mai 2003 Urteil des LG Köln vom 02.05.2003, Az.: 31 O 287/03 Netzbetreiber können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden nach §§ 312 e BGB, 3 BGB-InfoV, 13 a TKV, wenn sie Dritten 0190-er Rufnummer überlassen zum Einsatz illegaler Dialersoftware.
Weiterlesen 29. April 2003 Urteil des AG Kaiserslautern vom 29.04.2003, Az.: 1 C 291/03 Das Amtsgericht Kaiserslautern hat den Zahlungsanspruch wegen einer 0190-er Nummer abgewiesen. Angesichts der Höhe der Dienstleistung von über 90 EUR war es der Klägerin nach § 305 a BGB zuzumuten, die in ihren Geschäftsbedingungen festgelegten Preise zuvor bekannt zu geben.
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