Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

25. März 2015 Top-Urteil

Fehlender Aschenbecher: Autohändler muss Pkw zurücknehmen

Frau raucht während dem Autofahren
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14

Bei einer Pkw-Neubestellung vereinbarte Ausstattungsmerkmale, die bei Auslieferung des Pkw allerdings fehlen, sind als Sachmangel zu beurteilen. Der Händler muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts diesen Mangel beheben. Ist eine Nachrüstung der Ausstattung allerdings nicht möglich und handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das Fehlen eines Aschenbechers in einem Auto im Wert von 135.000 € nicht mehr als Bagatelle und verpflichteten das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich der bereits erfolgten Nutzung von 44.000 km.

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05. März 2015

Zum Widerrufsrecht beim Verkauf von wiederverwendbaren Medizinprodukten

Rote Tabletten liegen auf 20 Euro Scheinen
Urteil des AG Köln vom 13.01.2014, Az.: 142 C 201/13

Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz kann auch für wiederverkäufliche Medizinprodukte grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Für einen Anspruch auf Wertersatz muss der Verkäufer auf diese Rechtsfolge hinweisen. Führt die einmalige Benutzung eines Medizinprodukts jedoch zu einem Verbot des weiteren Verkaufs i.S.d. § 4 Medizinproduktgesetz (MPG), muss der Verkäufer den Kunden auch darüber ordnungsgemäß belehren.

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18. Februar 2015

Zur Zulässigkeit der Einschränkung des Widerrufrechts gegenüber Verbrauchern

"Widerruf" in eckigen Klammern
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.11.2014, Az.: I-15 U 46/14

Eine Klausel, wonach Rücksendungen von Waren nur über das vom Internetversandhaus online eingerichtete Rückrufzentrum zurückzuschicken sind, sind nicht wettbewerbswidrig, wenn sie nicht als verbindliche Regel formuliert sind. Eine Klausel, nach deren Wortlaut ein Verbraucher zur Rücksendung hochwertiger Artikel davon ausgehen muss, verpflichtend einen besonderen Abholservice in Anspruch nehmen zu müssen, benachteiligt Verbraucher ebenfalls unangemessen. Wird durch eine Klausel eine „Erstattung bzw. Ersatzlieferung“ nach Eingang einer Rücksendung vorgesehen, so ist dies unzulässig, wenn hierdurch von der gesetzlichen Zug-um-Zug Pflicht abgewichen wird.

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16. Februar 2015

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Spekulationsgeschäften

Sinkende Kurve des Finanzmarktes, mit Geldstücken im Vordergrund.
Urteil des AG Borken vom 26.02.2014, Az.: 15 C 290/13

Kaufsachen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Diese Gefahr besteht jedoch nicht, wenn der Preis der Kaufsache nicht unmittelbar und wesentlich von Kursschwankungen abhängt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Preis der Kaufsache so maßgeblich vom Verkäufer bestimmt wird, dass das einseitige Auferlegung des Risikos der volatilen Drittpreisbildung nicht auftreten kann, wie Gold.

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27. Januar 2015

Laufende eBay Auktion kann wegen nachträglich festgestelltem Mangel abgebrochen werden

Schriftzug "Storno" wird mit Stempel auf Kaufvertrag gedruckt
Urteil des LG Heidelberg vom 12.12.2014, Az.: 3 S 27/14

Stellt ein Verkäufer während einer bereits laufenden eBay Auktion nachträglich fest, dass die von ihm angebotene Kaufsache mangelhaft ist, so kann er die Auktion vorzeitig abbrechen, auch wenn der Mangel bereits beim Einstellen des Angebots vorhanden war. Eine solche Angebotsrücknahme ist nach den eBay AGB wirksam, wenn der Verkäufer sich bei Angebotseinstellung über ein Merkmal der Kaufsache irrte, welches die Gebrauchstauglichkeit derart beeinflusst, dass es sich auf den Verkehrswert auswirkt. Im Fall eines wirksamen Abbruchs der Auktion kommt kein Kaufvertrag zustande.

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15. Januar 2015 Top-Urteil

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchung stets alle Kosten anzeigen

Flugzeug steht auf der Start- und Landebahn am Flughafen bei Sonnenuntergang.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-573/13

Der im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems zu zahlende Endpreis einer Flugreise muss bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird. Darunter fallen nicht nur die für den Flug anfallenden Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, sondern auch eventuelle Buchungsgebühren. Es reicht gerade nicht, diese Bearbeitungsgebühr erst direkt vor der Buchung anzuzeigen.

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07. Januar 2015

Zur Verwendung von Rechtswahlklauseln gegenüber Verbrauchern

Papiere mit AGB-Klauseln, wobei eine in der Hand gehaltene Lupe das Wort "AGB" vergrößert.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014, Az.: 6 U 113/14

Rechtswahlklauseln in AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, sind im Rechtsverkehr mit im Ausland ansässigen Verbrauchern unwirksam.

Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen steht ein Unterlassungsanspruch nach dem Unterlassungsklagengesetz auch bei innergemeinschaftlichen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze zu.

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07. Januar 2015

Online-Händler können sich nicht auf Widerrufsbelehrung vom Amazon berufen

Schriftzug "Widerrufsrecht" in Gesetzestext
Urteil des AG Mettmann vom 06.08.2014, Az.: 21 C 304/13

Online-Händler, die über den Amazon Marketplace verkaufen, können sich nicht auf die Widerrufsbelehrung berufen, die Amazon an seine Kunden verschickt. Ein Hinweis auf die AGB auf der Homepage von Amazon genügt ebenfalls nicht den fernabsatzrechtlichen Vorschriften. Vielmehr muss der Verbraucher die Widerrufsbelehrung direkt durch seinen Vertragspartner in Textform erhalten, so dass er dauerhaft auf sie zugreifen kann.

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04. November 2014

Zum Erfordernis, Verbraucherinformationen „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ darzustellen

Urteil des OLG Köln vom 14.02.2014, Az.: 6 U 120/13 Verbraucherinformationen werden „klar und verständlich und in hervorgehobener Weise“ dargestellt, wenn sie inhaltlich verständlich und optisch hervorgehoben dargestellt werden. Dies ist der Fall, wenn sie sich unübersehbar vom Rest des Seitentextes abgrenzen lassen und nicht im Gesamtlayout untergehen. Nicht ausreichend hierfür ist, dass der Text unmittelbar über der „Jetzt kaufen"-Schaltfläche steht. Anders ist dies bei einer besonderen Hervorhebung durch z.B. Fettdruck, farbliche Markierungen oder Einrahmungen.
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