Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

14. Mai 2014

Keine Schutzwirkung bei inhaltlich bearbeiteter Musterbelehrung

Urteil des BGH vom 18.03.2014, Az.: II ZR 109/13

Der Unternehmer, der eine den gesetzlichen Anforderungen nach § 312 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGB nicht genügende Widerrufsbelehrung verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV nicht berufen, wenn er den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzieht; ob die Abweichungen von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zugunsten des Belehrungsempfängers bestehen, ist unerheblich.

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02. Mai 2014

Um ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu haben muss ein Verbraucher als solcher erkennbar sein

Urteil des AG München vom 10.10.2013, Az.: 222 C 16325/13

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht im Onlinehandel haben Verbraucher nur, wenn sie erkennbar als solche Waren bestellen. Als Verbraucher erkennbar bestellt nicht, wer den Namen seiner Praxis sowie deren E-Mail Adresse als Kontaktinformation angibt. Eine abweichende Lieferadresse ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn daraus nicht erkennbar wird, ob es sich um eine weitere Praxis- oder eine Privatadresse handelt. Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.

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17. April 2014

Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommen weder Kaufvertrag noch Sekundäransprüche zustande, wenn das Mindestangebot nicht erreicht wurde

Urteil des AG Neuwied vom 08.07.2013, Az.: 42 C 430/13

Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommt kein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande, wenn das abgegebene Höchstgebot nicht das vom Auktionar festgelegte Mindestgebot erreicht. Auch entstehen hierdurch keine Sekundäransprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer. Entscheidend für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien. Zur Auslegung dieser können die AGB von eBay herangezogen werden.

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19. März 2014

Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Kundenspezifikation muss für Verbraucher erkennbar sein

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13

Das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag, welcher die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, die individuell für den einzelnen Kunden nach seinen speziellen Wünschen angefertigt werden, ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Anfertigung nach Kundenspezifikation für den Kunden auch erkennbar war. Wenn ein Verbraucher ein Sofa nach seinen individuellen Wünschen zusammenstellen lässt und hierbei aus 578 angebotenen Gestaltungsmöglichkeiten auswählt, so müsse sich ihm erschließen, dass die Ware erst infolge seiner Wünsche entsprechend angefertigt werde.

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05. Dezember 2013

Zum Ausschluss von Verbrauchern auf B2B-Handelsplattformen

Urteil des LG Leipzig vom 26.07.2013, Az.: 08 O 3495/12 Ein Online-Händler kann grundsätzlich sein Angebot auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass verbraucherschützende Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für einen solchen Ausschluss von Privatkunden ist, dass dieser für den Besteller transparent und klar ist. Eine entsprechende AGB-Klausel und verschiedene Hinweise auf der Internetseite, dass es sich um einen B2B-Marktplatz handelt, die aber leicht übersehen werden können, reichen hierfür nicht aus.
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25. November 2013

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Arzneimitteln

Urteil des LG Halle vom 08.01.2013, Az.: 8 O 105/12 Das Widerrufsrecht ist bei Fertigarzneimitteln mangels Verkehrsfähigkeit ausgeschlossen, wenn aus Gründen der Arzneimittelsicherheit diese nicht ein zweites Mal in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zwar existiert für Fertigarzneimittel kein eindeutiges Verbot zum Wiederverkauf, aber Apotheken und Arzneigroßhandel sind rechtlich dazu verpflichtet, zurückgenommene Arzneimittel getrennt von den zur Abgabe bestimmten Waren zu lagern und als „nicht verkehrsfähig“ zu kennzeichnen, abzusondern und der Vernichtung zuzuführen, da eine fachgerechte Lagerung zuvor bei Verbrauchern nicht gewährt werden kann.
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06. September 2013

Anwendung verbraucherschützender Normen auch für B2B-Plattformen

Urteil des AG Mönchengladbach vom 16.07.2013, Az.: 4 C 476/12 Die Anmeldung eines Verbrauchers auf einer B2B-Handelsplattform stellt keine bewusste Täuschung über seinen gewerblichen Status dar, wenn zur Glaubhaftmachung des scheinbar gewerblichen Handels lediglich ein Häkchen mit gleichzeitiger Zustimmung der AGB gesetzt werden muss, der Plattformbetreiber eine Überprüfung des Anmelders unterlässt sowie der Hinweis auf eine ausschließlich auf handelstreibende Unternehmen ausgerichtete Plattform nur im "Kleingedruckten" erfolgt.
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05. August 2013

Gestohlener Artikel auf eBay: Anfechtung des Kaufvertrages

Urteil des LG Karlsruhe vom 15.05.2013, Az.: 6 O 375/12 Mit Ablauf einer eBay-Auktion wird zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer wirksam ein Kaufvertrag geschlossen. Die Artikelbeschreibung oder auch etwaige Fotos werden hierbei Vertragsbestandteil. Ein bei Abholung des Artikels nochmals geschlossener, schriftlicher Vertrag ersetzt nicht den bereits bei Beendigung der Auktion entstandenen Kaufvertrag. Weist der Artikel schwerwiegende Mängel auf und handelt es sich sogar um einen gestohlenen Kaufgegenstand, kann der Käufer den Vertrag anfechten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
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04. März 2013

Keine Selbstbedienung bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Urteil des BVerwG vom 18.10.2012, Az.: 3 C 25.11 Das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 17 Abs. 3 ApBetrO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG), verletzt die Apotheker nicht in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Das gilt auch nach Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003.
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18. Februar 2013

Deutsche verbraucherschützende Normen gelten auch für ausländische Anbieter auf deutscher eBay-Plattform

Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az.: 14 O 27/11 KfH III Ein niederländischer Händler, der seine Waren über die deutsche Auktionsplattform eBay.de anbietet und die Artikelbeschreibungen in deutscher Sprache verfasst, muss hierbei auch die deutschen Fernabsatzregelungen ordnungsgemäß umsetzen. Eine mit dem deutschen Recht unvereinbare Widerrufsbelehrung ist hierbei als Wettbewerbsverstoß zu erkennen, selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung den niederländischen Anforderungen genügen sollte.
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