Urteil des LG Halle vom 08.01.2013, Az.: 8 O 105/12 Das Widerrufsrecht ist bei Fertigarzneimitteln mangels Verkehrsfähigkeit ausgeschlossen, wenn aus Gründen der Arzneimittelsicherheit diese nicht ein zweites Mal in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zwar existiert für Fertigarzneimittel kein eindeutiges Verbot zum Wiederverkauf, aber Apotheken und Arzneigroßhandel sind rechtlich dazu verpflichtet, zurückgenommene Arzneimittel getrennt von den zur Abgabe bestimmten Waren zu lagern und als „nicht verkehrsfähig“ zu kennzeichnen, abzusondern und der Vernichtung zuzuführen, da eine fachgerechte Lagerung zuvor bei Verbrauchern nicht gewährt werden kann.
Urteil des AG Mönchengladbach vom 16.07.2013, Az.: 4 C 476/12 Die Anmeldung eines Verbrauchers auf einer B2B-Handelsplattform stellt keine bewusste Täuschung über seinen gewerblichen Status dar, wenn zur Glaubhaftmachung des scheinbar gewerblichen Handels lediglich ein Häkchen mit gleichzeitiger Zustimmung der AGB gesetzt werden muss, der Plattformbetreiber eine Überprüfung des Anmelders unterlässt sowie der Hinweis auf eine ausschließlich auf handelstreibende Unternehmen ausgerichtete Plattform nur im "Kleingedruckten" erfolgt.
Urteil des LG Karlsruhe vom 15.05.2013, Az.: 6 O 375/12 Mit Ablauf einer eBay-Auktion wird zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer wirksam ein Kaufvertrag geschlossen. Die Artikelbeschreibung oder auch etwaige Fotos werden hierbei Vertragsbestandteil. Ein bei Abholung des Artikels nochmals geschlossener, schriftlicher Vertrag ersetzt nicht den bereits bei Beendigung der Auktion entstandenen Kaufvertrag. Weist der Artikel schwerwiegende Mängel auf und handelt es sich sogar um einen gestohlenen Kaufgegenstand, kann der Käufer den Vertrag anfechten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Urteil des BVerwG vom 18.10.2012, Az.: 3 C 25.11 Das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 17 Abs. 3 ApBetrO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG), verletzt die Apotheker nicht in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Das gilt auch nach Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003.
Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az.: 14 O 27/11 KfH III Ein niederländischer Händler, der seine Waren über die deutsche Auktionsplattform eBay.de anbietet und die Artikelbeschreibungen in deutscher Sprache verfasst, muss hierbei auch die deutschen Fernabsatzregelungen ordnungsgemäß umsetzen. Eine mit dem deutschen Recht unvereinbare Widerrufsbelehrung ist hierbei als Wettbewerbsverstoß zu erkennen, selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung den niederländischen Anforderungen genügen sollte.
Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2012, Az.: I-4 U 61/12
Bei einer Prospektwerbung für konkrete Warenangebote, die den Verbraucher in die Lage versetzen, einen Kauf zu tätigen, müssen die Angebote nicht nur die „essentialia negotii“ wie Merkmale der Ware und Preis enthalten, sondern ist auch die Identität und Adresse des Unternehmens anzugeben. Fehlt Firmenname, Rechtsform oder Identität liegt eine Irreführung vor. Angaben zu Identität und Anschrift sind grundsätzlich wesentlich, wie § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verdeutlicht. Ihr Fehlen beeinträchtigt auch das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher.
Urteil des OLG Celle vom 04.12.2012, Az.: 2 U 154/12 Lebende Bäume sind keine schnell verderbliche Ware und begründen somit keinen Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Verderbliche Waren sind dann gegeben, wenn ein erheblicher Teil der Gesamtlebensdauer bereits durch Transport und Verweildauer beim Verbraucher verkürzt wird und die Waren sich so verschlechtern, dass ein natürlicher Gebrauch nicht mehr möglich ist. Lebende Bäume fallen jedoch nicht darunter, da Bäumen von Natur aus eine lange Gesamtlebensdauer haben und dem Käufer nach dem Einpflanzen für eine lange Zeit erhalten bleiben.
Urteil des OLG Hamm vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12 Weisen die Vertragsbedingungen eines Online- bzw. eBay-Shops hinsichtlich der Lieferbedingungen die Klausel „angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)“ auf, so ist diese wettbewerbswidrig und kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Mit einer solchen Klausel werden verbindliche Lieferzeiten abgesprochen. Daran ändert auch der Klammerzusatz „Zirka-Fristen“ nichts. Dem Käufer muss es möglich sein, bei Angaben von Lieferfristen auf diese vertrauen zu können.
Urteil des OLG Bremen vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12 Bei der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die jedoch mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam ist. Der Kunde kann insbesondere durch den relativierenden Zusatz "voraussichtlich" nicht selbst zuverlässig einschätzen, wann die Fälligkeit der Leistung eintritt und der Verkäufer sich im Verzug befindet.
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07 Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die „Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind, ist nicht zulässig.
Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
n/a
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.