Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

05. August 2014

Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen

Pressemitteilung Nr. 17/14 des AG München zum Urteil vom 20.03.2014, Az.: 261 C 3733/14

Bei einem Fernabsatzvertrag, der über das Internet abgeschlossen wurde, ist es für die Ausübung des Widerrufsrechts allein ausreichend, wenn man eine einfache Erklärung abgibt. Eine zusätzliche Bestätigung der Stornierung ist weder gesetzlich vorgesehen noch ergibt sich eine derartige Notwendigkeit nicht aus dem Umständen, sofern eine eindeutige Zuordnung der Widerrufserklärung möglich ist.

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26. Juni 2014

Irreführende Werbeaussagen für Hörtraining

Ohr Symbol vor hellgrauem Hintergrund
Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Fulda vom 18.06.2014, Az.: 6 O 1/14

Die Werbeaussagen „Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen hat, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ „Die Methode sei für „Einsteiger“, die Anzeichen von Hörproblemen feststellen, genauso Erfolg versprechend wie für Menschen, die bereits ein Hörsystem tragen.“ verstoßen gegen das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot, da unzutreffender Weise der Eindruck erweckt wird, dass ein Heilungserfolg sicher sei.

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26. Juni 2014

Zur ordnungsgemäßen Beschriftung von Bestell-Buttons

Urteil des LG Berlin vom 17.07.2013, Az.: 97 O 5/13

Wenn bei der Vermittlung von Verträgen mit Verbrauchern im Internet Bestell-Buttons verwendet werden, müssen diese eindeutig formuliert sein. Der Verbraucher muss erkennen, dass er ausdrücklich den Vertragsschluss bestätigt. Auf dem Button müssen gut lesbar die Worte "zahlungspflichtig bestellen" oder eine ebenso genaue Formulierung zu sehen sein, die unmissverständlich das Entstehen einer Zahlungspflicht zum Ausdruck bringt. Es ist ebenso widerrechtlich, weitere wichtige Informationen unterhalb des Bestell-Buttons anzugeben.

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25. Juni 2014

Endpreis muss Serviceentgelt enthalten

Urteil des OLG Koblenz vom 04.06.2014, Az.: 9 U 1324/13

Der in einer Werbeanzeige angegebene Endpreis (hier: Reise bzw. Kreuzfahrt) muss gemäß der Preisangabenverordnung alle Kosten beinhalten, die auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit für den Kunden anfallen und bereits im Vorfeld konkret bezifferbar sind. Ein sog. "Sternchenhinweis", durch den auf möglicherweise weitere anfallende Kosten neben dem Endpreis aufmerksam gemacht werden soll, ist nur dann zulässig, wenn sie für beliebig zu wählende Zusatzleistung zu erbringen sind.

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04. Juni 2014 Top-Urteil

Bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer Website ist nicht ausreichend

Aufgeschlagenes BGB mit Ausschnitt des § 312d BGB auf dem ein Kugelschreiber liegt.
Urteil des BGH vom 15.05.2014, Az.: III ZR 368/13

Die bloße Abrufbarkeit einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung auf der Website eines Unternehmens erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, da die Belehrung auf diese Weise nicht in einer unveränderlichen textlich verkörperten Gestalt in den Machtbereich des Verbrauchers gelangt. Die vom Unternehmer in einer Eingabemaske vorgegebene Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung, die vom Kunden zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten bestätigt werden muss, verstößt gegen AGB-Recht, weil sie die Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers verschiebt und ist daher unwirksam.

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14. Mai 2014

Keine Schutzwirkung bei inhaltlich bearbeiteter Musterbelehrung

Urteil des BGH vom 18.03.2014, Az.: II ZR 109/13

Der Unternehmer, der eine den gesetzlichen Anforderungen nach § 312 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGB nicht genügende Widerrufsbelehrung verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV nicht berufen, wenn er den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzieht; ob die Abweichungen von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zugunsten des Belehrungsempfängers bestehen, ist unerheblich.

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02. Mai 2014

Um ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu haben muss ein Verbraucher als solcher erkennbar sein

Urteil des AG München vom 10.10.2013, Az.: 222 C 16325/13

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht im Onlinehandel haben Verbraucher nur, wenn sie erkennbar als solche Waren bestellen. Als Verbraucher erkennbar bestellt nicht, wer den Namen seiner Praxis sowie deren E-Mail Adresse als Kontaktinformation angibt. Eine abweichende Lieferadresse ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn daraus nicht erkennbar wird, ob es sich um eine weitere Praxis- oder eine Privatadresse handelt. Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.

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17. April 2014

Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommen weder Kaufvertrag noch Sekundäransprüche zustande, wenn das Mindestangebot nicht erreicht wurde

Urteil des AG Neuwied vom 08.07.2013, Az.: 42 C 430/13

Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommt kein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande, wenn das abgegebene Höchstgebot nicht das vom Auktionar festgelegte Mindestgebot erreicht. Auch entstehen hierdurch keine Sekundäransprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer. Entscheidend für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien. Zur Auslegung dieser können die AGB von eBay herangezogen werden.

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19. März 2014

Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Kundenspezifikation muss für Verbraucher erkennbar sein

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13

Das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag, welcher die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, die individuell für den einzelnen Kunden nach seinen speziellen Wünschen angefertigt werden, ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Anfertigung nach Kundenspezifikation für den Kunden auch erkennbar war. Wenn ein Verbraucher ein Sofa nach seinen individuellen Wünschen zusammenstellen lässt und hierbei aus 578 angebotenen Gestaltungsmöglichkeiten auswählt, so müsse sich ihm erschließen, dass die Ware erst infolge seiner Wünsche entsprechend angefertigt werde.

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05. Dezember 2013

Zum Ausschluss von Verbrauchern auf B2B-Handelsplattformen

Urteil des LG Leipzig vom 26.07.2013, Az.: 08 O 3495/12 Ein Online-Händler kann grundsätzlich sein Angebot auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass verbraucherschützende Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für einen solchen Ausschluss von Privatkunden ist, dass dieser für den Besteller transparent und klar ist. Eine entsprechende AGB-Klausel und verschiedene Hinweise auf der Internetseite, dass es sich um einen B2B-Marktplatz handelt, die aber leicht übersehen werden können, reichen hierfür nicht aus.
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