Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

31. Januar 2013

Prospektwerbung ohne Kenntlichmachung des Firmennamens und der Anschrift ist irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2012, Az.: I-4 U 61/12

Bei einer Prospektwerbung für konkrete Warenangebote, die den Verbraucher in die Lage versetzen, einen Kauf zu tätigen, müssen die Angebote nicht nur die „essentialia negotii“ wie Merkmale der Ware und Preis enthalten, sondern ist auch die Identität und Adresse des Unternehmens anzugeben. Fehlt Firmenname, Rechtsform oder Identität liegt eine Irreführung vor. Angaben zu Identität und Anschrift sind grundsätzlich wesentlich, wie § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verdeutlicht. Ihr Fehlen beeinträchtigt auch das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher.
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24. Januar 2013

Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei lebenden Bäumen i.R.e. Fernabsatzvertrages

Urteil des OLG Celle vom 04.12.2012, Az.: 2 U 154/12 Lebende Bäume sind keine schnell verderbliche Ware und begründen somit keinen Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Verderbliche Waren sind dann gegeben, wenn ein erheblicher Teil der Gesamtlebensdauer bereits durch Transport und Verweildauer beim Verbraucher verkürzt wird und die Waren sich so verschlechtern, dass ein natürlicher Gebrauch nicht mehr möglich ist. Lebende Bäume fallen jedoch nicht darunter, da Bäumen von Natur aus eine lange Gesamtlebensdauer haben und dem Käufer nach dem Einpflanzen für eine lange Zeit erhalten bleiben.
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21. Dezember 2012

Unzulässigkeit von „Zirka-Lieferfristen“

Urteil des OLG Hamm vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12 Weisen die Vertragsbedingungen eines Online- bzw. eBay-Shops hinsichtlich der Lieferbedingungen die Klausel „angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)“ auf, so ist diese wettbewerbswidrig und kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Mit einer solchen Klausel werden verbindliche Lieferzeiten abgesprochen. Daran ändert auch der Klammerzusatz „Zirka-Fristen“ nichts. Dem Käufer muss es möglich sein, bei Angaben von Lieferfristen auf diese vertrauen zu können.
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21. November 2012

„Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt

Urteil des OLG Bremen vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12 Bei der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die jedoch mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam ist. Der Kunde kann insbesondere durch den relativierenden Zusatz "voraussichtlich" nicht selbst zuverlässig einschätzen, wann die Fälligkeit der Leistung eintritt und der Verkäufer sich im Verzug befindet.
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29. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße durch falsche Garantieangaben, unzulässige Gewährleistungsverkürzung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07 Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die „Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind, ist nicht zulässig.
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23. Oktober 2012

Zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nachbesserung

Pressemitteilung Nr. 52/12 des AG München vom 22.10.2012, Az.: 222 C 7196/11 Wird eine mit einem Mangel behaftete Sache veräußert, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich, bevor dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
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19. Oktober 2012

Kein Luftbeförderungsvertrag mit „noch unbekannt“

Pressemitteilung Nr. 174/2012 des BGH vom 16.10.2012, Az.: X ZR 37/12 Der BGH entschied über den Fall eines Verbrauchers, der in einer Online-Maske trotz des Hinweises auf die Unmöglichkeit der nachträglichen Änderung anstelle des Vor- und Nachnamen einen zukünftigen zweiten Fluggast mit "noch unbekannt" eintrug. Der Kunde hat einen Rückzahlungsanspruch auf das für die nicht erfolgte Beförderung einer zweiten Person gezahlte Entgelt, da kein Vertrag über die Beförderung einer zweiten, zunächst nicht namentlich benannten, Person zustande gekommen ist. Es handele sich hierbei nämlich um keine gültige Buchung, sondern lediglich um ein Vertragsangebot des Ausfüllenden an das Luftfahrtunternehmen. Auch das normale Abwickeln der Buchung lässt nicht auf eine Annahme schließen, zumal der ausdrückliche Hinweis erfolgte, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei und der angegebene Name mit dem Namen in dem Ausweis des Passagiers übereinstimmen müsse. Mangels Vertragsschluss besteht allerdings kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung.
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10. Oktober 2012

Einstweilige Verfügung nach Wettbewerbsverstößen bei eBay

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07 Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
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09. Oktober 2012

eBay: Unwirksame Anfechtungserklärung

Urteil des LG Berlin vom 21.05.2012, Az.: 52 S 140/11 Erwirbt ein Käufer auf eBay einen Gegenstand, dessen Preis unter der Option „Sofort Kaufen“ falsch angegeben ist, kann der Händler den geschlossenen Kaufvertrag anfechten. Diese Anfechtung ist jedoch nur dann erfolgreich, soweit sie unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Ist dies nicht der Fall, steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dessen Durchsetzbarkeit kann allerdings scheitern, falls der Verkäufer einen Rechtsmissbrauch aufgrund einer groben unbilligen Benachteiligung geltend machen kann. Hierfür müsste ein krasses Missverhältnis zwischen dem Preis, den der Käufer bei ordnungsgemäßer Durchführung des Angebots hätte zahlen müssen und der Höhe der Schadensersatzzahlung des Händlers bestehen.
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09. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07 In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
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