Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

04. Januar 2021 Top-Urteil

BGH zum Formerfordernis der Widerrufsbelehrung

Kugelschreiber liegt auf einem Schriftstück, auf dem das Wort Widerrufsrecht gelb markiert ist.
Urteil des BGH vom 26.11.2020, Az.: I ZR 169/19

Der BGH verkündete in seiner Entscheidung vom 26.11.2020, dass das Fehlen der Aushändigung eines Muster-Widerrufformulars bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, dazu führt, dass die 14-tägige Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginnt. In dem zugrundeliegenden Fall schlossen die Vertragsparteien einen Maklervertrag in den Wohnräumen der Beklagten. Der Makler klärte hierbei auch über die Möglichkeit des Widerrufs auf, unterließ es jedoch dem Beklagten das Widerrufsformular in Papierform auszuhändigen. Die Beklagten konnten den Vertrag nach mehr als vierzehn Tagen wirksam widerrufen.

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28. Oktober 2020 Top-Urteil

Sonderwünsche: EuGH zum Entfallen des Verbraucher-Widerrufsrecht

Gelb markiertes Wort Wiederrufsrecht mit Kugelschreiber daneben.
Urteil des EuGH vom 21.10.2020, Az.: C-529/19

Grundsätzlich steht Verbrauchern ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu, wenn sie einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen schließen, § 312 g Abs. 1 BGB. Dies ist jedoch nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB dann ausgeschlossen, wenn die Ware den Kundenwünschen entsprechend angepasst oder gar ganz angefertigt wird.

Der EuGH urteilte nun, dass Verbraucher von diesem Widerrufsrecht auch dann kein Gebrauch machen können, wenn die Herstellung bzw. Anpassung der Ware noch gar nicht begonnen hat. Die Richter stützen ihre Annahme darauf, dass die zugrundeliegende Richtlinie allein den Vertragsschluss als vorausgesetztes Ereignis zum Eintritt des Entfallens des Widerrufsrechts benennt.

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21. Juli 2020

Kaufvertragsabschluss über 1 Euro auf eBay bei ersichtlichem Versteigerungswillen unwirksam

3, 2, 1 - meins!
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 14.05.2020, Az.: 6 U 155/19

Ein Verkäufer, der ein Auto auf der Internetplattform eBay für einen Euro angeboten hat, muss dem Käufer keinen Schadensersatz leisten. Aus dem Gesamtkontext des Verkaufsangebot sei deutlich erkennbar, dass es sich bei dem Sofortkauf-Angebot „Preis: 1€“ um ein Versehen handelt und der Verkäufer das Fahrzeug versteigern und nicht für einen Euro zum Sofortkauf anbieten wollte. Die Auslegung der Willenserklärung des Verkäufers ergebe, dass ihm bei der Eingabe des Angebots ein Fehler unterlaufen sei. Außerdem sei aus dem Kontext klar ersichtlich, dass eigentlich eine Versteigerung gewollt war. Jedenfalls sei eine wirksame Anfechtung dieser Willenserklärung möglich.

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03. Juli 2020

Informationspflichten eines Unternehmers im Hinblick auf Herstellergarantien

Mann im Anzug hält ein Schild mit dem Wort Garantie in der Hand
Urteil des OLG Celle vom 26.03.2020, Az.: 13 U 73/19

Bei Fernabsatzverträgen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Käufer auf eine Garantie des Herstellers hinzuweisen, solange er eine Herstellergarantie weder in einem Angebot, noch auf andere Weise erwähnt hat. Eine Informationspflicht besteht somit nur, wenn sich der Verkäufer in irgendeiner Weise auf die Garantie bezogen hat. Da dies vorliegend nicht der Fall war, liegt keine unzulässige geschäftliche Handlung nach § 8 Abs. 1 UWG und damit kein Unterlassungsanspruch vor.

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22. Juni 2020

Verdeckte Zahlungsmittelgebühr: Verstoß wegen spezieller Kreditkarte

Laptop und Weltkarte
Urteil des OLG Dresden vom 11.02.2020, Az.: 14 U 1885/19

Das Touristikunternehmen Travel24.com AG ermöglichte bei der Online-Buchung von Flügen die kostenfreie Bezahlmethode lediglich mit ihrer „Travel24.com Mastercard Gold“ an. Für jede weitere Zahlungsmöglichkeit setzte sie ein zusätzliches Entgelt fest. Das OLG Dresden entschied, dass die Service Gebühr der Travel24.com AG als verdeckte Zahlungsmittelgebühr einzustufen ist und sie dies zu unterlassen hat. Darüber hinaus unterlies sie es bei der Online-Buchung den Verbraucher vor Vertragsabschluss über die Gepäckkosten zu informieren. Um einen effektiven Preisvergleich zu gewährleisten, sind solche Zusatzkosten bereits am Anfang des Buchungsvorgangs mitzuteilen.

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06. Mai 2020

Netflix in Zugzwang

Fernbedienung Netflix
Urteil des KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, was zuvor das Landgericht entschied. Die Beschriftung des Bestellbuttons des Streaming-Dienstleisters Netflix verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Die Formulierung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ sei im Geschäftskontakt mit Verbrauchern zu missverständlich. Ebenfalls bestätigt wurde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel in der AGB des Anbieters. Eine solche sei nur wirksam, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt würde und eine gewisse Transparenz gewahrt bleibe.

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13. März 2020

Widerrufsrecht beim Online-Kauf einer BahnCard

roter Ticketbutton auf einer Tastatur
Urteil des EuGH vom 12.03.2020, Az.: C-583/18

Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Dienstleistungsvertrag“ Verträge erfasst, die den Verbraucher zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Abschluss von Personenbeförderungsverträgen berechtigen.

Art. 3 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2011/83 ist dahin auszulegen, dass ein Vertrag, der den Verbraucher zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Abschluss von Personenbeförderungsverträgen berechtigt, nicht unter den Begriff „Vertrag über die Beförderung von Personen“ fällt und infolgedessen in den Geltungsbereich der Richtlinie einschließlich ihrer Bestimmungen über das Widerrufsrecht fällt.

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02. März 2020

Händler sind verpflichtet Produktbeschreibungen auf Amazon regelmäßig zu überprüfen

Einkaufswagen - Online Shopping - Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.12.2019, Az.: 6 U 182/18

Im Falle eines Streits zweier Händler, die auf Amazon gemeinsam dieselbe Produktbeschreibung nutzten, urteilte nun das OLG Frankfurt a. M., dass es Händlern zugemutet werden kann, diese regelmäßige zu überprüfen. Im konkreten Fall klagte ein Händler wegen Markenverletzung nach § 14 MarkenG, nachdem der Beklagte Artikel seiner eigenen Marke auf der Plattform zum Verkauf anbot, ohne das Angebot ausreichend von der Marke des Klägers abzugrenzen.

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09. Dezember 2019

Transparente Flugpreise: Endpreis darf Sonderrabatte nicht enthalten

Papierflieger aus Geldscheinen
Urteil des OLG Dresden vom 29.10.2019, Az.: 14 U 754/19

Eine Angabe zu Flugpreisen auf einer Internetseite, die unter Einrechnung eines Rabattes erfolgt, der nur bei einer bestimmten Zahlungsart gewährt wird, ist intransparent und verstößt gegen Artikel 23 Abs. 1 S.1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Danach ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen und muss alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte beinhalten. Wird bei einer Zahlung mit einer bestimmten Geldkarte ein Rabatt in genau der Höhe einer sogenannten „Service Fee“ gewährt, die bei jeder Flugbuchung erhoben wird und somit vorhersehbar ist, ist die Servicegebühr zumindest für einen großen Teil der Verbraucher auch unvermeidbar. Die Servicegebühr ist somit in den Endpreis miteinzubeziehen.

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17. Oktober 2019

Autokauf im Internet kein Fernabsatzvertrag

Autos online suchen
Pressemitteilung des LG Osnabrück vom 1.10.2019, Az.: 2 O 683/19

Ein auf einer entsprechenden Internetplattform inseriertes Kraftfahrzeug, welches beim Autohaus selbst abgeholt werden muss, stellt nicht automatisch einen Fernabsatzvertrag mit gesetzlichem Widerrufsrecht für den Verbraucher dar. Allein die Abwicklung des Geschäfts über Internet und Telefon indiziert keinen Fernabsatzvertrag, der für ein Widerrufsrecht nötig gewesen wäre. Das Gericht sieht als Voraussetzung für einen Fernabsatzvertrag, dass ein organisiertes Fernabsatzsystem mit einem organisiertem Versand der Ware vorhanden ist, was hier nicht der Fall ist, da die Frau das Fahrzeug selbst abholen musste. Wann der Kaufvertrag geschlossen wurde, ob vor oder erst bei der Abholung, ist unerheblich.

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