Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

30. Dezember 2011

Auftragsbestätigung

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 134/10

a) Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG erfasst auch die Ankündigung einer
fortlaufenden Lieferung von Waren, bei der eine unbestellte, aber als bestellt
dargestellte Ware zugesandt und, falls der Verbraucher nicht binnen einer
Frist widerspricht, deren Zusendung gegen Entgelt fortgesetzt wird. b) Das Zusenden unbestellter Ware stellt regelmäßig ebenso wie die
entsprechende Ankündigung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar.
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30. Dezember 2011

„Holen Sie sich ihre Praxisgebühr zurück“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.10.2011, Az.: I-20 U 36/11 Der Werbeslogan einer Apotheke "Holen Sie sich ihre Praxisgebühr zurück" ist nicht wettbewerbswidrig, da § 28 Abs. 4 SGB V keine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt.
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30. Dezember 2011

„Doppelt so schnell wie normales DSL“ – aber nicht immer

Urteil des OLG Köln vom 16.12.2011, Az.: 6 U 146/11 Die Werbeaussage "Doppelt so schnell wie normales DSL" werden die angesprochenen Verbraucher auf die Produkte der konkurrierenden "normalen DSL-Anbieter" beziehen. Tatsächlich aber werden die Wenigsten erkennen, dass damit nur die angebotene Übertragungsrate von 32.000 kbit/s statt 16.000 kbit/s gemeint ist, wie jedoch erst in der Fußnote klargestellt wird.
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28. Dezember 2011

Rechtmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.10.2011, Az.: 6 U 179/10

Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, ohne den Mitbewerber hierauf hinzuweisen, ist rechtsmissbräuchlich.
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28. Dezember 2011

Branchenbuch Berg

Urteil des BGH vom 30.06.2011, Az.: I ZR 157/10 Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.
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22. Dezember 2011

„RAUMSIGNATUREN“

Beschluss des BPatG vom 30.11.2011, Az.: 26 W (pat) 48/11

Das Zeichen "RAUMSIGNATUREN" bezeichnet die individuelle Charakteristik eines Raumes, die maßgeblich zur unbewusst wahrgenommenen Raumwirkung beiträgt. Die Bezeichnung „RAUMSIGNATUREN“ vermag mithin die Bestimmung der angemeldeten Waren und der Dienstleistungen – Möbel und Wohntextilien - zu bezeichnen und ist deshalb freihaltebedürftig. In der genannten Bedeutung ist der Begriff „RAUMSIGNATUREN“ zumindest den angesprochenen Fachverkehrskreisen für Innenraumgestaltung und Innenarchitektur bekannt, auf deren Verständnis es ankommt. Einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller wird der angesprochene Verkehr der Bestimmungsangabe „RAUMSIGNATUREN“ daher nicht entnehmen.
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22. Dezember 2011

„Tex Mex“ – Hinweis auf Texas und Mexiko?

Beschluss des BPatG vom 17.11.2011, Az.: 25 W (pat) 82/11

Der Marke "Tex Mex" fehlt nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Nachdem die Anmelderin bei den beanspruchten Automaten mit zahlungspflichtigen Leistungen dadurch eingeschränkt hat, dass Automaten zur Herstellung, Darbietung von Speisen oder Getränken ausgenommen sind, ist im Sachzusammenhang eine beschreibende Sachaussage nicht mehr zu bejahen.
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19. Dezember 2011

„WIESN-EDEL“

Beschluss des BPatG vom 16.11.2011, Az.: 26 W (pat) 110/10

Der Wortmarke "WIESN-EDEL" fehlt, nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die nunmehr noch beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht die Zeichen als Hinweis auf Produkte, die mit Volksfesten in Verbindung stehen und von edler Beschaffenheit sind. Da die angemeldeten Waren nicht typischerweise auf Volksfesten angeboten werden, versteht der relevante Verkehr die Marke als einen Herkunftshinweis.
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19. Dezember 2011

Lipotears vs. HYPOTEARS

Beschluss des BPatG vom 08.12.2011, Az.: 25 W (pat) 28/10

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen "Lipotears" und "HYPOTEARS". Aufgrund der klanglichen und schriftbildlichen Unterschiede der Zeichenanfänge wird der erforderliche Zeichenabstand eingehalten. 
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16. Dezember 2011

„Kanzlei-Niedersachsen“

Urteil des OLG Celle vom 17.11.2011, Az.: 13 U 168/11

Die Bezeichnung "Kanzlei-Niedersachsen" ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da der relevante Verkehr davon ausgeht, dass es sich lediglich um eine anpreisende Darstellung zur Kennzeichnung des Sitzlandes handelt. Er weiß zugleich, dass es in Niedersachsen eine große Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien gibt und misst der Angabe des Bundeslandes in der Bezeichnung daher nur im Hinblick auf den Sitz und den wesentlichen Tätigkeitsbereich der Kanzlei Bedeutung bei. Die (Fehl-)Vorstellung einer herausragenden Stellung hat er schon deswegen nicht, weil die Bezeichnung keinen bestimmten Artikel enthält (wie: "Die Kanzlei-Niedersachsen"). 
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