Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

16. Dezember 2011

„Vaters Leckerbissen“

Beschluss des BPatG vom 18.11.2011, Az.: 28 W (pat) 508/10 Der Wortfolge „Vaters Leckerbissen“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht den Begriff als einen anpreisenden Sachhinweis darauf, dass es sich bei den angebotenen Waren um besonders wohlschmeckende Produkte handelt, die sich in erster Linie an Väter richten.
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16. Dezember 2011

„Küchenzauber“

Beschluss des BPatG vom 23.11.2011, Az.: 29 W (pat) 196/10

Der Wortkombination "Küchenzauber" fehlt für einen Teil der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen jegliche Unterscheidungskraft. In seiner Gesamtbedeutung kann das Zeichen "Küchenzauber" von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres als werblich anpreisender Sachhinweis auf Küchenräume, Küchenmöbel, in Küchen zum Einsatz kommende Gegenstände oder die Zubereitung von Speisen verstanden werden, die in ihren Eigenschaften und Wirkungen zauberhaft, also faszinierend oder reizvoll sind.
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16. Dezember 2011

„Brautzauber“

Beschluss des BPatG vom 10.11.2011, Az.: 30 W (pat) 62/10 Dem Zeichen „Brautzauber“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum versteht die Bezeichnung als einen Hinweis auf eine anziehende Ausstrahlung einer Braut und nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen. Zudem wird das Wort „Brautzauber“ vielfach im Zusammenhang Waren und Dienstleistungen verwendet, die die Aufmachung einer Braut am Tag der Eheschließung betreffen.
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12. Dezember 2011 Top-Urteil

Computer-Bild

Zeitschriftenstapel
Urteil des BGH vom 09.06.2011, Az.: I ZR 17/10

a) In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, muss gemäß § 312c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.
b) Zeitungen und Zeitschriften zählen nicht zu den Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs im Sinne des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB.
c) Die Regelung des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB gilt nicht für den herkömmlichen Versandhandel.

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07. Dezember 2011

Zur Unterscheidung von Werbung und redaktionellem Text

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.11.2011, Az.: 12 O 329/11 Es gilt das strikte Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellen Text. In einem redaktionell gestalteten Beitrag, der zum Zwecke des Wettbewerbs veröffentlicht wird, muss der Beitrag deutlich und auch für den flüchtigen Verkehr unübersehbar mit dem Zusatz „Anzeige“ bzw. „Werbung“ gekennzeichnet werden. 
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07. Dezember 2011

Grundpreisangabe auf eBay in der Angebotsübersicht

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 28.11.2011, Az.: 327 O 196/11

Händler, welche verpflichtet sind neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, müssen dies bereits in der Angebotsübersicht von eBay vornehmen und nicht erst in der Artikelbeschreibung.
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07. Dezember 2011

Freistellung oder Zahlung von Abmahnkosten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 23.08.2011, Az.: 6 U 49/11

Der Unterlassungsgläubiger kann nach einer berechtigten Abmahnung von dem Unterlassungsschuldner Freistellung von den eigenen Anwaltskosten verlangen, wenn der Unterlassungsgläubiger noch nicht an seinen Anwalt gezahlt hat. Wurde die Übernahme der Kosten durch den Unterlassungsschuldner jedoch bereits endgültig und ernsthaft abgelehnt, kann der Unterlassungsgläubiger den hierfür erforderlichen Geldbetrag verlangen.
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30. November 2011

Unwirksame AGB-Klausel des Reiseveranstalters

Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 31.03.2011, Az.: 14 O 127/09 Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass ein Kunde erst bei einer Preisänderung von mehr als 10% vom Vertrag zurücktreten kann ist unwirksam, da sie nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht, das dies bereits ab einer Preisänderung von mehr als 5% vorsieht.
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30. November 2011

„Das ist meine Apotheke“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.06.2011, Az.: 30 W (pat) 547/10

Dem Werbeslogan "Das ist meine Apotheke" fehlt für die angemeldeten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Wortfolge „Das ist meine Apotheke“ nicht als auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Zeichen auffassen, sondern lediglich als einen werbemäßigen Sachhinweis. Die angemeldete Wortfolge vermittelt für sämtliche angemeldeten Dienstleistungen eine rein werblich anpreisende Sachaussage, denn diese Dienstleistungen werden von Apothekern angeboten oder betreffen die berufliche Betätigung von Apothekern oder stehen in engem Bezug hierzu. 
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30. November 2011

„Frühstückskreis“ ist nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 27.10.2011, Az.: 30 W (pat) 523/11 Dem Zeichen „Frühstückskreis“ fehlt für die beanspruchte Dienstleistung „Ernährungsberatung“ jegliche Unterscheidungskraft. Die Wortkombination wird zum einen als ein Begriff für eine Personengruppe, die sich zusammenfindet, um gemeinsam zu frühstücken, verstanden. Zum anderen wird die Bezeichnung vom Verkehr als grafische Darstellung geeigneter Lebensmittel für ein gesundes und ausgewogenes Frühstück verwendet. Der angesprochene Verkehr versteht die Bezeichnung nicht als Marke, sondern als einen beschreibenden Sachhinweis auf die Tätigkeit eines Ernährungsberaters.
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