Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

28. Dezember 2011

Rechtmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.10.2011, Az.: 6 U 179/10

Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, ohne den Mitbewerber hierauf hinzuweisen, ist rechtsmissbräuchlich.
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28. Dezember 2011

Branchenbuch Berg

Urteil des BGH vom 30.06.2011, Az.: I ZR 157/10 Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.
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22. Dezember 2011

„RAUMSIGNATUREN“

Beschluss des BPatG vom 30.11.2011, Az.: 26 W (pat) 48/11

Das Zeichen "RAUMSIGNATUREN" bezeichnet die individuelle Charakteristik eines Raumes, die maßgeblich zur unbewusst wahrgenommenen Raumwirkung beiträgt. Die Bezeichnung „RAUMSIGNATUREN“ vermag mithin die Bestimmung der angemeldeten Waren und der Dienstleistungen – Möbel und Wohntextilien - zu bezeichnen und ist deshalb freihaltebedürftig. In der genannten Bedeutung ist der Begriff „RAUMSIGNATUREN“ zumindest den angesprochenen Fachverkehrskreisen für Innenraumgestaltung und Innenarchitektur bekannt, auf deren Verständnis es ankommt. Einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller wird der angesprochene Verkehr der Bestimmungsangabe „RAUMSIGNATUREN“ daher nicht entnehmen.
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22. Dezember 2011

„Tex Mex“ – Hinweis auf Texas und Mexiko?

Beschluss des BPatG vom 17.11.2011, Az.: 25 W (pat) 82/11

Der Marke "Tex Mex" fehlt nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Nachdem die Anmelderin bei den beanspruchten Automaten mit zahlungspflichtigen Leistungen dadurch eingeschränkt hat, dass Automaten zur Herstellung, Darbietung von Speisen oder Getränken ausgenommen sind, ist im Sachzusammenhang eine beschreibende Sachaussage nicht mehr zu bejahen.
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19. Dezember 2011

„WIESN-EDEL“

Beschluss des BPatG vom 16.11.2011, Az.: 26 W (pat) 110/10

Der Wortmarke "WIESN-EDEL" fehlt, nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die nunmehr noch beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht die Zeichen als Hinweis auf Produkte, die mit Volksfesten in Verbindung stehen und von edler Beschaffenheit sind. Da die angemeldeten Waren nicht typischerweise auf Volksfesten angeboten werden, versteht der relevante Verkehr die Marke als einen Herkunftshinweis.
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19. Dezember 2011

Lipotears vs. HYPOTEARS

Beschluss des BPatG vom 08.12.2011, Az.: 25 W (pat) 28/10

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen "Lipotears" und "HYPOTEARS". Aufgrund der klanglichen und schriftbildlichen Unterschiede der Zeichenanfänge wird der erforderliche Zeichenabstand eingehalten. 
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16. Dezember 2011

„Kanzlei-Niedersachsen“

Urteil des OLG Celle vom 17.11.2011, Az.: 13 U 168/11

Die Bezeichnung "Kanzlei-Niedersachsen" ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da der relevante Verkehr davon ausgeht, dass es sich lediglich um eine anpreisende Darstellung zur Kennzeichnung des Sitzlandes handelt. Er weiß zugleich, dass es in Niedersachsen eine große Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien gibt und misst der Angabe des Bundeslandes in der Bezeichnung daher nur im Hinblick auf den Sitz und den wesentlichen Tätigkeitsbereich der Kanzlei Bedeutung bei. Die (Fehl-)Vorstellung einer herausragenden Stellung hat er schon deswegen nicht, weil die Bezeichnung keinen bestimmten Artikel enthält (wie: "Die Kanzlei-Niedersachsen"). 
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16. Dezember 2011

„Vaters Leckerbissen“

Beschluss des BPatG vom 18.11.2011, Az.: 28 W (pat) 508/10 Der Wortfolge „Vaters Leckerbissen“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht den Begriff als einen anpreisenden Sachhinweis darauf, dass es sich bei den angebotenen Waren um besonders wohlschmeckende Produkte handelt, die sich in erster Linie an Väter richten.
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16. Dezember 2011

„Küchenzauber“

Beschluss des BPatG vom 23.11.2011, Az.: 29 W (pat) 196/10

Der Wortkombination "Küchenzauber" fehlt für einen Teil der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen jegliche Unterscheidungskraft. In seiner Gesamtbedeutung kann das Zeichen "Küchenzauber" von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres als werblich anpreisender Sachhinweis auf Küchenräume, Küchenmöbel, in Küchen zum Einsatz kommende Gegenstände oder die Zubereitung von Speisen verstanden werden, die in ihren Eigenschaften und Wirkungen zauberhaft, also faszinierend oder reizvoll sind.
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16. Dezember 2011

„Brautzauber“

Beschluss des BPatG vom 10.11.2011, Az.: 30 W (pat) 62/10 Dem Zeichen „Brautzauber“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum versteht die Bezeichnung als einen Hinweis auf eine anziehende Ausstrahlung einer Braut und nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen. Zudem wird das Wort „Brautzauber“ vielfach im Zusammenhang Waren und Dienstleistungen verwendet, die die Aufmachung einer Braut am Tag der Eheschließung betreffen.
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