Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

11. Mai 2021

Umkämpfte Rezepturtipps

Eine Online-Zeitung auf einem Tablet
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.03.2021, Az.: 6 W 17/21

Die Bezeichnung "Rezepturtipp" als Überschrift für einen Beitrag, der sich an einen pharmazeutischen Fachkreis richtet, wird von diesem Verkehrskreis nicht als Titel eines Werkes verstanden. Vielmehr wird der Begriff als Hinweis auf den Inhalt des Artikels erkannt. Insofern handelt es sich um eine reine Sachangabe. Zudem ist schon zweifelhaft, ob für den Ausdruck "Rezepturtipp" überhaupt ein Titelschutz besteht. Denn die Verwendung des Wortes als Rubrik dient allein einem inhaltsgliedernden Zweck und nicht der Unterscheidung eines Werkes.

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05. Mai 2021

Arzneimittel gleich Arzneimittel?

Apotheker vor Regal mit Medikament in der Hand
Urteil des LG Hamburg vom 04.02.2021, Az.: 312 O 112/20

Ein im Voraus hergestelltes Arzneimittel, für das keine Zulassung besteht, darf nicht als Arzneimittel an den Endkunden weitergegeben werden, indem es lediglich in ein anderes Behältnis abgefüllt wird. Denn das Abfüllen eines im Voraus hergestellten Arzneimittels ist vom Begriff des Herstellens umfasst. Auch ist in dem bloßen Abfüllen, ohne dass die Wirksubstanz verändert wird, keine individuelle Herstellung zu sehen. Ein solches Vorgehen ist wettbewerbswidrig.

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04. Mai 2021

Ermittlung des Schadensersatzes bei Verletzung von Bildrechten

Lizenz auf einem grauen Hintergrund
Urteil des OLG Köln vom 26.02.2021, Az.: 6 U 189/19

Für die Ermittlung der Höhe des Lizenzschadens bei der Verletzung von Bildrechten ist grundsätzlich der objektive Wert der Benutzungsberechtigung maßgeblich. Dabei sind unter anderem der verkehrsmäßig übliche Wert für die Nutzung und die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts zu berücksichtigen. Sind die Bilder bereits von einem dazu Berechtigten vorveröffentlicht worden, was auch dann der Fall ist, wenn der Zugang gegen Zahlung eines Entgelts erworben werden muss, mindert dies den Wert der Lizenz.

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30. April 2021

Aus eigener Hand oder Subunternehmer?

Helm eines Handwerkers mit Werkzeug
Beschluss des OLG Rostock vom 17.02.2021, Az.: 2 U 11/20

Bei der Werbung für Leistungen eines Handwerkbetriebs muss für den durchschnittlichen Verbraucher ersichtlich sein, von welchem Unternehmen die Leistung erbracht wird. Wird von dem beauftragten Betrieb ein Subunternehmer eingesetzt, muss dies bereits in der Werbung erkennbar sein. Ansonsten darf der Verbraucher davon ausgehen, dass die Leistung vom Vertragspartner erfüllt wird.

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26. April 2021

Herkunftshinweis der Marke „Ein Herz für Tiere“ bei herzförmigem Hundeknabbergebäck nicht erkennbar

Hand nimmt Buch mit Titel Markenrecht aus Regal
Urteil des OLG München vom 18.02.2021, Az.: 29 U 1202/20

Eine auf einem herzförmigen Hundeknabbergebäck angebrachte Bezeichnung "Ein Herz für Tiere" enthält keinen Herkunftshinweis. Der angesprochene Verkehrskreis erkenne aufgrund der Gestaltung des Hundegebäcks Ähnlichkeiten zu den auf Volksfesten vertriebenen Lebkuchenherzen. Einen Hinweis auf die Marke "Ein Herz für Tiere" erkenne er dabei jedoch nicht. Daran ändere auch der "Ein Herz für Tiere"-Aufkleber auf der Rückseite des Herzgebäcks nichts, da der Verbraucher den Aufkleber lediglich als Produktbeschreibung verstehe.

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19. April 2021

Ab wann die Verwendung einer Marke als ernsthafte Benutzung anzusehen ist

Der Scheinwerferbereich eines dunklen BMW-Modells
Urteil des LG München I vom 16.03.2021, Az.: 33 O 887/20

Eine funktionsgerechte Markennutzung liegt nicht vor, wenn die Marke für die Durchführung von Sportveranstaltungen genutzt wird und es sich dabei erkennbar um Eigenwerbung handelt. Die Verwendung eines Markenlogos ist jedoch dann als rechtserhaltend i.S.v. § 26 MarkenG anzusehen, wenn das Logo nach allgemeinem Verständnis eine bestimmte Produktkategorie kennzeichnet. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine im Kfz-Bereich in verschiedenen Produktgruppen verwendete Marke.

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16. April 2021 Top-Urteil

Davidoff Hot Water IV: Keine generelle Pflicht zur Prüfung von eingelagerten Waren

Regale in einem Warenlager
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 20/17

a) Eine Person, die für einen Dritten markenrechtsverletzende Waren lagert, ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung zu haben, besitzt diese Waren nicht zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens im Sinne der Art. 9 Abs. 2 Buchst. b GMV und Art. 9 Abs. 3 Buchst. b UMV, wenn sie selbst nicht diese Zwecke verfolgt (im Anschluss an EuGH, GRUR 2020, 637 - Coty Germany/Amazon Services Europe u. a.).

b) Der Anspruch auf Besichtigung gemäß § 19a Abs. 1 MarkenG umfasst als Minus die Pflicht zur Mitteilung von Eigenschaften (etwa Herstellungsnummern) der Ware, deren Besichtigung zu gestatten ist.

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16. April 2021

Preiswerbung ohne Angabe der Servicegebühr ist unzulässig

Junge Frau trainiert mit einer Hantel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 04.02.2021, Az.: 6 U 269/19

Die Werbung eines Fitnessstudios mit den vom Kunden zu zahlenden Monatsbeiträgen ist wettbewerbswidrig, wenn die Preisangabe mit einem Sternchen gekennzeichnet ist, welches auf eine zusätzlich zu zahlende Servicegebühr hinweist. Das Fitnessstudio hätte den Gesamtpreis angeben müssen. Die Aufspaltung der Angabe von Teilpreis und einem weiteren Betrag diene hier nur dazu, den angegebenen Monatspreis unter der psychologisch wichtigen Schwelle von 30 € zu halten, weshalb die Aufspaltung auch nicht ausnahmsweise zulässig sei. Auch sei unerheblich, dass andere Fitnessstudios ähnlich handeln, so das Gericht.

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31. März 2021

Geschmacksmuster eines LEGO-Bausteins wurde zu Unrecht für nichtig erklärt

Blaue Lego-Bausteine
Pressemitteilung Nr. 48/21 zum Urteil des EuG vom 24.03.2021, Az.: T-515/19

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO-Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt. Das EUIPO habe bei der Entscheidung zwar Merkmale des Bausteins wie dessen Noppenreihe oder seine rechteckige Form berücksichtigt. Diese Merkmale rühren jedoch von der technischen Funktion des Bausteins her, die den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels ermöglicht. Die mechanischen Verbindungsstellen von Kombinationsteilen stellen ein wichtiges und innovatives Merkmal dar, das ein wesentlicher Faktor für das Marketing ist und deshalb schutzfähig sein könnte. Das EUIPO hat weder geprüft, ob diese von LEGO geltend gemachte Ausnahmeregelung anwendbar ist, noch alle Erscheinungsmerkmale des Bausteins berücksichtigt.

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19. März 2021 Kommentar Top-Urteil

Kurz und schmerzlos: Nike verliert im Streit um „nike.dev“

Statue der Siegesgöttin Victoria
Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 16.02.2021, Case No. D2020-3067

Was für den Sportartikelhersteller Nike wie ein klarer Fall aussah, endete in einer Niederlage vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) – denn der Antragsgegner hatte göttliche Hilfe. Nike verließ sich vollständig auf seine Markenrechte und versäumte es, die Besonderheiten des UDRP-Verfahrens zu beachten. Der zur Entscheidung berufene amerikanische Jurist schmetterte den Antrag ab. Die Domain bleibt beim ursprünglichen Inhaber.

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