Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

26. Oktober 2021

Verstoß gegen Unterlassungsgebot auch wenn Auslassungszeichen zur Verfremdung des Wortes genutzt werden

Instagram App Zeichen auf Screen
Beschluss des OLG Franfurt am Main vom 23.09.2021, Az.: 6 W 76/21

Einer Influencerin wurde es gerichtlich untersagt einen Highlight-Ordner ihres Instagramm-Accounts, in dem eine Zusammenstellung von Aussagen über eine Firma und deren Produkte zu finden sind, mit „Mehr Bullshit“ zu bezeichnen. Daraufhin benannte sie den Highlight-Ordner in „Mehr B******t“ um. Dies ist laut Gericht ein kerngleicher Verstoß gegen das Unterlassungsgebot, das der Influencerin zuvor bereits auferlegt wurde. Der angesprochene Verkehrskreis kann trotz der Verfremdung erkennen, was die Überschrift bedeuten soll.

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26. Oktober 2021

Werbung für Unterspritzungen mit Hyaluronsäure ist wettbewerbswidrig

Einer Frau wird zur kosmetischen Behandlung etwas in die Lippe gespritzt
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.08.2021, Az.: 3-06 O 16/21

Eine Gruppe von Behandlungszentren für ästhetische Medizin warb mit Vorher-Nachher-Bildern für einen operativ plastisch-chirurgischen Eingriff, bei welchem Hyaluronsäure unter die Haut gespritzt wird. Diese Werbung ist wettbewerbswidrig, denn sie stellt einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG dar. Ein operativ plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG liegt auch dann vor, wenn die Formveränderung nicht durch einen instrumentellen Eingriff, sondern durch eine Unterspritzung der Haut vorgenommen werde, da hierdurch gerade keine kosmetische Behandlung an der Hautoberfläche stattfindet.

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20. Oktober 2021

Cartoon auf Internetseite einer Schule kann Wiederholungsgefahr für andere Schulen begründen

Schüler bei Gruppenarbeit
Urteil des BGH vom 22.09.2021, Az.: I ZR 83/20

a) Macht ein Lehrer im Rahmen der Informatik-Arbeitsgemeinschaft einer öffentlichen Schule, die sich mit der Erstellung der schulischen Internet-Homepage befasst, auf dieser Homepage einen der Auflockerung und Illustration dienenden Cartoon in urheberrechtsverletzender Weise öffentlich zugänglich, erstreckt sich die hierdurch begründete Wiederholungsgefahr regelmäßig auf alle öffentlichen Schulen im Verwaltungsbereich des in Anspruch genommenen Bundeslands.

b) Weist das erstinstanzliche Gericht den Hauptantrag des Klägers ab und gibt seinem Hilfsantrag statt, fällt bei Einlegung der Berufung durch den Beklagten die Entscheidung über den Hauptantrag bei dem Berufungsgericht nicht zur Entscheidung an, sondern erwächst in Rechtskraft, wenn nicht der Kläger Anschlussberufung einlegt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Kläger den Rechtsstreit erstinstanzlich hinsichtlich des Hauptantrags einseitig für in der Hauptsache erledigt erklärt und den Hauptantrag hilfsweise - für den Fall, dass die Voraussetzungen der Feststellung seiner Erledigung nicht vorliegen - aufrechterhält.

c) Erklärt der Kläger mit Blick auf eine von dem Beklagten nach Klageerhebung abgegebene Unterwerfungserklärung den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs einseitig für erledigt und erhält diesen Anspruch hilfsweise - für den Fall, dass der Erledigungsfeststellungsantrag nicht begründet ist - aufrecht, kann die Erledigungserklärung regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass der Kläger auf den Unterlassungsanspruch verzichtet oder die Parteien sich auf sein Entfallen geeinigt hätten.

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12. Oktober 2021

Irreführung bei kommerziellem Weiterverkauf von Oktoberfest Tischreservierungen

Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 08.10.2021 (Az.: 3 HK O 5593/20)

Eine Eventagentur bot Tischreservierungen für ein Festzelt auf dem Oktoberfest zu einem deutlich höheren Preis an, als sie bei den Festzeltbetreibern selbst gekostet hatten. Die Festzeltbetreiber untersagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch in rechtlich wirksamer Art und Weise, die Veräußerung an kommerzielle Weiterverkäufer. Weiterhin heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Betreiber nicht dazu verpflichtet sind, Tischreservierungen, die unter Verstoß gegen das in den AGB enthaltenen Verbots des kommerziellen Weiterverkaufs erworben wurden, auch tatsächlich bereitzustellen. Das Angebot der Reservierungen der Beklagten, ist demnach irreführend, da potentielle Käufer fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie beim Kauf einen Anspruch auf einen Tischplatz erhalten.

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07. Oktober 2021

Wahrnehmung einer Modellbezeichnung als Zweitmarke

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.09.2021, Az.: 6 W 58/21

Ein T-Shirt der Marke Balmain wurde von einem Händler mit dem Zusatz "T-Shirt MO" als Angebot bezeichnet. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der angesprochene Verkehrskreis diesen Zusatz nicht als Hinweis auf Produkteigenschaften versteht. Vielmehr wird die Modellbezeichnung als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke wahrgenommen. Für diese Ansicht spreche der unmittelbare, klare räumliche Zusammenhang der Bezeichnung "MO" zu der Marke in der Angebotsbezeichnung. Die Bezeichnung erwecke folglich den falschen Eindruck einer Zweitmarke unter der Dachmarke "Balmain".

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04. Oktober 2021

Handtuchspender mit Handtüchern eines anderen Herstellers befüllt – Markenverletzung?

Ein Richterhammer liegt auf einem Markenrechts-Gesetzbuch
Urteil des OLG München vom 29.07.2021, Az.: U 2962/16 Kart

Ein Unternehmen, welches Handtuchspender und dazugehörige Papierhandtücher vertreibt, klagte gegen einen Großhandel, der „no-name“ Papierhandtücher vertreibt, die laut Beschreibung in die Handtuchspender der Klägerin passten. Dies solle eine Markenverletzung darstellen. Da die Handtücher des Beklagten unbedruckt sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verbraucher davon ausgeht, dass die Handtücher von derselben Marke sind wie der Spender. Jedoch ist im Fall von Handtuchpapier in Gaststätten und ähnlichem davon auszugehen, dass der Verbraucher sich über die Vielfalt der Handtuchspender und -papiere bewusst ist und die Herkunft der Handtücher dem Durchschnittsverbraucher wohl gleichgültig ist, weshalb keine Markenverletzung vorliegt.

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14. September 2021

Vertragsdokumentengenerator zulässig: kein Verstoß gegen RDG

Laptop mit Abbidung eines Buchs und eines Dokuments mit einer Hand, die darauf schreibt
Pressemitteilung Nr. 171/2021 des BGH zum Urteil vom 09.09.2021, Az.: I ZR 113/20

Der BGH hat entschieden, dass der digitale Vertragsdokumentengenerator eines juristischen Verlags keine Rechtsdienstleistung darstellt und mithin zulässig ist. Die Tätigkeit des Verlags bestehe in der Bereitstellung der Software, die anhand standardisierter Vertragsklauseln und typischen Sachverhalten Rechtsdokumente erstellt. Hierbei werde sie jedoch nicht in einem konkreten Fall eines Anwenders tätig. Darüber hinaus könne der Nutzer erkennen, dass die Software nicht zur rechtlichen Prüfung seines Falls diene.

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03. September 2021

Beendigung der Vertragshändlereigenschaft: Kein Recht auf weitere Markennutzung

Ein Richterhammer liegt auf einem Markenrechts-Gesetzbuch
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.08.2021, Az.: 6 U 102/20

Ehemalige Vertragshändler dürfen Marken als Teil ihrer neuen Firmierung nicht weiterhin nutzen, es sei denn, die Öffentlichkeit könne nur durch die Nennung der Marke die Spezialisierung des Händlers auf den Vertrieb von Waren der genannten Marke erkennen. Die Nutzung ist auch dann nicht zulässig, wenn auf die ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, da dennoch Verwechslungsgefahr bestehen kann. Auch die Verwendung des Kürzels der Marke in der Domain ist in diesem Fall unzulässig.

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06. August 2021

Streit um Kennzeichenrechte der Musikgruppe Dschinghis Khan

Ein Mensch steht auf einer Bühne und wird von Scheinwerfern angestrahlt
Pressemitteilung Nr. 21/2021 zum Urteil des LG München I vom 27.07.2021, Az.: 33 O 6282/19

Der Initiator der Musikgruppe Dschinghis Khan, welcher auch einige Lieder der Gruppe komponierte, klagte gegen ein ehemaliges Mitglied der Band. Dieses hatte „Dschinghis Khan“ als Wort-/Bildmarke angemeldet und ist weiterhin unter diesem Namen aufgetreten. Nachdem der Kläger die Musikgruppe wieder aufleben lassen wollte, ging der Beklagte dagegen vor. Das Gericht sprach sich in diesem Fall für den Kläger aus, da er maßgeblicher Produzent sowie Schöpfer des Projekts war. Die zwischenzeitliche Auflösung der Gruppe führt nicht zu einem Verlust des Kennzeichenschutzes, da weiterhin Tonträger der Band vertrieben wurden.

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06. August 2021

Goldton des „Lindt-Goldhasen“: BGH spricht sich für Markenschutz aus

Goldener Schokoosterhase mit goldenen Schokoladeneiern vor einem blauen Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 147/2021 des BGH zum Urteil vom 29.07.2021, Az.: I ZR 139/20

Im Streit um den Goldfarbton des Schokoladenhasen hat der BGH der Revision der Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli stattgegeben. Bei einer Befragung stellten über 70 % der Befragten einen Zusammenhang zwischen goldenen Schokohasen und Lindt her. Damit habe der Goldton Verkehrsgeltung erlangt und genieße Markenschutz. Nach Ansicht des BGH sei hierbei unerheblich, dass der Goldton nicht als "Hausfarbe" für alle Produkte von Lindt verwendet werde.

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