Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

10. September 2012

„Eigenheimat“

Beschluss des BPatG vom 14.08.2012, Az.: 33 W (pat) 92/10 Entgegen der Auffassung des DPMA verfügt die Wortkombination " Eigenheimat" über die nötige Unterscheidungskraft und ihrer Eintragung steht auch kein Schutzhindernis entgegen. Die aus den beiden Wörter "Eigenheim" und "Heimat" gebildete Kombination ist kein geläufiges deutsches Wort, sodass ihr hinsichtlich der beanspruchten Warengruppen "Dienstleistungen eines Bauträgers", Immobilienwesen und Bauwesen kein beschreibender Begriffsinhalt zukommt. Gleichzeitig kann aus der Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit der Wortkombination ein hinreichendes Maß an Unterscheidungskraft geschlossen werden.
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10. September 2012

Neuschwanstein

Beschluss des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZB 13/11 a) Fasst der Verkehr die aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit (hier: Schloss Neuschwanstein) gebildete Marke (hier: Neuschwanstein) im Zusammenhang mit Waren, die typischerweise als Reiseandenken oder bedarf vertrieben werden, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Produktkennzeichen auf, fehlt der Marke jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. b) Allein der Umstand, dass die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Umfeld einer Sehenswürdigkeit an Touristen vertrieben oder für sie erbracht werden können, rechtfertigt nicht die Annahme, einer aus dem Namen der Sehenswürdigkeit gebildeten Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). c) Einer Marke fehlt nicht deshalb jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, weil es sich um die Bezeichnung eines bedeutenden Kulturguts handelt.
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10. September 2012

Patentlizenzvertrag erfordert auch ein zugrundeliegendes Patent

Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.07.2012, Az.: 6 U 114/11 Ein Lizenzvertrag kann wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn die betreffende Erfindung nicht wie vereinbart zum Patent angemeldet wurde. Vorliegend schlossen die Parteien einen Lizenzvertrag über die Herstellung eines Proteindrinks. Dabei verpflichtete sich die Klägerin, die den bezeichneten Drink entwickelt hatte, eine entsprechende Patentanmeldung vorzunehmen. Dieser Verpflichtung kam sie jedoch nicht nach. Das OLG Karlsruhe hob schließlich das Teil-Urteil des Landgerichts Mannheim auf und bestätigte die wirksame Anfechtung des Vertrages durch den Beklagten. Der Klägerin würden keinerlei Ansprüche gegen den Beklagten zustehen, auch wenn dieser weiterhin den Drink vertriebe, da die Benutzung einer technischen, nicht durch ein Patent geschützten Lehre jedermann freistehe.
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07. September 2012

Weinkaraffe

Urteil des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZR 124/10 Der BGH bestätigte in der Revision ein Urteil des OLG Frankfurt am Main, wonach die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung nicht einzelne Bestandteile eines eingetragenen Geschmacksmusters schützt. Vorliegend ist die Klägerin Inhaberin eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, das eine Weinkaraffe mit Sockel zeigt. Die Beklagte vertreibt eine sehr ähnliche Weinkaraffe, wodurch sich die Klägerin in ihrem Klagemuster verletzt sieht. Das OLG habe jedoch zu Recht angenommen, dass nur die Karaffe und der Sockel in Kombination, nicht jedoch die Karaffe für sich allein geschützt ist.
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06. September 2012

Palettenbehälter III

Urteil des BGH vom 17.07.2012, Az.: X ZR 113/11 Eine vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Lösung ist nur dann gleichwirkend, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll. Ergeben sich aus der Auslegung des Patentanspruchs Mindestanforderungen an die Quantität oder Qualität einer bestimmten Wirkung, können abgewandelte Mittel, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, auch dann nicht unter dem Gesichtspunkt einer verschlechterten Ausführungsform als gleichwirkend angesehen werden, wenn alle übrigen Wirkungen der patentgemäßen Lösung im Wesentlichen erreicht werden.
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03. September 2012

Verkauf von Kaffeekapseln auch ohne Lizenz möglich

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.08.2012, Az.: 4b O 81/12 Der Verkauf von Kaffeekapseln in Deutschland, die ohne eine entsprechende Lizenz von Drittherstellern produziert wurden, stellt keine Patentverletzung dar. Mit der Veräußerung einer Kapsel-Kaffeemaschine sind die Rechte der Klägerin an der Erfindung erschöpft, die Benutzung von anderen als die von der Klägerin hergestellten Kaffeekapseln stellt dann lediglich einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der erworbenen Kaffeemaschine dar.
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30. August 2012

MIT KÖPFCHEN

Beschluss des BPatG vom 21.08.2012, Az.: 27 W (pat) 545/11 Der Eintragung der Wortfolge "MIT KÖPFCHEN" für diverse Warengruppen steht das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses entgegen. Die sehr gebräuchliche Wortfolge wird das allgemeine Publikum lediglich als anpreisende Werbeaussage mit dem Sinngehalt, dass klug vorgehende Verbraucher das jeweilige Produkt erwerben würden, verstehen.
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30. August 2012

EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelbindung

Pressemitteilung Nr. 135/2012 des BGH vom 22.08.2012, Az.: GmS-OGB 1/10

Pharmazeutische Unternehmer haben gemäß § 78 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) sicherzustellen, dass verschreibungspflichtige Medikamente zu einem einheitlichen Preis abgegeben werden. Dieser Preisbindung müssen sich auch (Versand-)Apotheken aus dem EU-Ausland unterwerfen, die verschreibungspflichtige Medikamente an deutsche Endverbraucher veräußern.
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30. August 2012

Bundesweiter gewerblicher Goldankauf erscheint lebensfremd

Urteil des OLG Celle vom 02.08.2012, Az.: 13 U 4/12 Im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen muss der Kläger darlegen und unter Beweis stellen, dass tatsächlich zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Allein das Vorhalten eines Internetauftritts, auf dem damit geworben wird, dass man bundesweit tätig ist - hier Ankauf von Gold über dem Postweg -, reicht für das Bestehen eines konkretes Wettbewerbsverhältnisses zu einem allein regional tätigen Gewerbetreibenden noch nicht aus.
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28. August 2012

Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

Beschluss des BGH vom 17.07.2012, Az.: X ZB 1/11

Die beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt bei Gebrauchsmustern auch in Bezug auf einzelne Löschungsgründe in Betracht.
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