Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

29. Mai 2020 Top-Urteil

BGH: Aktive Einwilligung zur Verwendung von Cookies zu Werbezwecken notwendig

Cookie liegt auf der Tastatur eines Laptops
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 28.05.2020, Az.: I ZR 7/16

Wie zuvor schon der EuGH hat auch der BGH entschieden, dass das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Nutzers erfordere, ansonsten wäre das vorformulierte Einverständnis in die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken unwirksam. Die entsprechende Regelung im Telemediengesetz (TMG) müsse europarechtskonform ausgelegt werden, sodass nun eine echte Einwilligung im Sinne eines „opt-in“-Verfahrens gelte. Damit ist gemeint, dass der Nutzer aktiv seine Einwilligung erklären muss.

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27. Mai 2020

Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Bewertungen bei Arztbewertungsportalen

Ärztin tippt auf die Sternebewertung
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.04.2020, Az. 16 U 218/18

Ärzte haben Bewertungen von Patienten auf Bewertungsportalen hinzunehmen, sofern diese auf wahren Tatsachengrundlagen basieren und nicht als Schmähkritik gelten. Zu diesem Ergebnis kam das OLG Frankfurt a. M. im Falle einer Augenärztin, die gegen die Betreiberin eines Ärztebewertungsportals aufgrund eines negativen Kommentars klagte. Portale dieser Art seien für die Gesellschaft von Vorteil und auch von der Rechtsordnung gebilligt, weshalb den Interessen der Nutzer des Portals der Vorrang einzuräumen sei.

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27. Mai 2020

Lieferdienste müssen über Allergene im Essen informieren

Verschiedene Lebensmittel auf einem weißen Tisch
Urteil des LG Berlin vom 17.01.2019, Az.: 16 O 304/17

Online-Essens-Lieferanten sind verpflichtet den Endkunden hinreichend über, im Essen enthaltene, Allergene zu informieren. Dies entschied das LG Berlin in einem Verfahren zwischen einem Verbraucherschutzverband und dem Betreiber einer Lieferdienstplattform. Ein bloßer Hinweis über eventuell enthaltene Allergene in den Lebensmitteln, sowie die Möglichkeit des Verbrauchers, das Restaurant und den Betreiber der Plattform über Unverträglichkeiten zu informieren, seien nicht ausreichend. Der Kunde müsse bereits vor Vertragsschluss hinreichend über Allergene und andere Zusatzstoffe in den Lebensmitteln durch die Plattform informiert werden.

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06. Mai 2020

Netflix in Zugzwang

Fernbedienung Netflix
Urteil des KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, was zuvor das Landgericht entschied. Die Beschriftung des Bestellbuttons des Streaming-Dienstleisters Netflix verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Die Formulierung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ sei im Geschäftskontakt mit Verbrauchern zu missverständlich. Ebenfalls bestätigt wurde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel in der AGB des Anbieters. Eine solche sei nur wirksam, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt würde und eine gewisse Transparenz gewahrt bleibe.

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06. Mai 2020

Produktempfehlung gleich Werbung?

Zwei Männer auf einem Ferseher mit Dollar-Zeichen
Urteil des LG Berlin vom 11.02.2020, Az.: 52 O 194/18

Das Unterhaltungsportal BuzzFeed veröffentlichte auf seiner Internetseite einen Artikel mit dem Titel „18 geniale Dinge, die du dir 2018 mit deinem Amazon-Gutschein gönnen musst“. Innerhalb des Artikels wurden 18 ausgewählte Amazon-Produkte inklusive zum Händler führender Affiliate-Links aufgelistet. Der klagende Verbraucherschutzverband sah darin, trotz eines Hinweises des Portalbetreibers, am Gewinn beteiligt zu werden, einen Verstoß gegen die Pflicht kommerzielle Kommunikation ausreichend kenntlich zu machen. Dem stimmten die Richter des Landgericht Berlin zu.

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04. Mai 2020

Einordnung elektronisch hergestellter Produktbilder

Ein Paragraph mit der Aufschrift Urheberrecht in gelb vor einer Kamera
Urteil des KG Berlin vom 16.01.2020, Az.: 2 U 12/16 Kart

Bei Produktbildern eines virtuellen Gegenstandes, die lediglich am Computer elektronisch hergestellt werden, handelt es sich nicht um Erzeugnisse i.S.d. § 72 UrhG. Abzustellen ist hierbei auf das Herstellungsverfahren und nicht auf das daraus resultierende Ergebnis. Auch wenn die Produktbilder demnach wie Lichtbilder wirken, jedoch nicht wie solche hergestellt werden, stellen sie keine Erzeugnisse dar. Darüber hinaus sind sie nicht als Werk der bildenden Kunst oder wissenschaftliche Darstellung zu kategorisieren. Hierfür fehlt es ihnen an der eigenen geistigen Schöpfung bzw. an dem Belehrungszweck, da sie lediglich als Kaufanreiz dienen.

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28. April 2020

Beitrag über Lokalpolitiker bleibt online – BVerfG verneint Recht auf Vergessen

Frau trinkt Kaffee und liest Zeitung
Urteil des BVerfG vom 25.02.2020, Az.: 1 BvR 1282/17

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht das Recht so wahrgenommen zu werden, wie es den eigenen Wünschen entspricht. Außerdem stehe es im Interesse der Presse, ihre Archive möglichst vollständig und unverändert zu halten. Folglich gibt es im vorliegenden Fall kein Recht auf Vergessen, da es nicht vor der Mitteilung personenbezogener Informationen im öffentlichen Kommunikationsprozess schützt.

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03. April 2020

Weiterverkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website bedarf der Erlaubnis des Urhebers

E-Book Reader in Bücherregal
Urteil des EuGH vom 19.12.2019, Az.: C-263/18

Die Überlassung eines bereits gelesenen E-Books an die Öffentlichkeit zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen fällt unter den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ der Richtlinie 2001/29. Deshalb ist der Weiterverkauf gebrauchter E-Books über eine Website nur mit der Zustimmung des Urhebers beziehungsweise des Rechtsinhabers zulässig. Eine niederländische Verlagsgesellschaft hatte auf ihrer Website E-Books für Mitglieder eines von ihr gegründeten „Leseklubs“ zugänglich gemacht. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ sei im weiten Sinne zu verstehen, sodass er jegliche Wiedergabe an die Öffentlichkeit umfasst und damit auch jegliche entsprechende drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Übertragung oder Weiterverbreitung eines Werks erfasst.

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26. März 2020

AGB unwirksam, da zu umfangreich?

Hand hält eine Kreditkarte über einem Laptop
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2020, Az.: 6 U 184/19

Der Umfang einer AGB hat grundsätzlich keine direkte Auswirkung auf ihre Wirksamkeit. Im Rahmen eines Verfahrens gegen einen namenhaften Dienstleister für Onlinezahlungen entschied das OLG Köln, dass die AGB, mit einem Umfang von 83 Seiten, nicht per se auf Grund ihrer Länge unwirksam seien. Eine solche Unwirksamkeit sei, in Anlehnung an § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB, nur anzunehmen, wenn der Umfang der AGB nicht mehr im Verhältnis zur Bedeutung des zu Grunde liegenden Geschäfts stehe. Vorliegend treffe die AGB Regelungen über wechselseitige Ansprüche von bis zu fünf beteiligten Parteien und sei daher in ihrem Umfang gerechtfertigt.

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13. März 2020

Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Hand hält Megafon
Urteil des OLG Brandenburg vom 22.10.2019, Az.: 6 U 54/18

Das Werben mit Selbstverständlichkeiten kann Ärger bringen. Obwohl es sich um eine objektiv richtige Angabe handelte, wurde der Betreiber eines Wohnungsvermittlungsportal verurteilt, es zu unterlassen, seine Dienstleistung mit dem Slogan „Marktplatz für provisionsfreie Immobilien“ zu bewerben. Die Richter waren der Ansicht, dass die Aussage von einem durchschnittlichen Mietwohnungssuchenden so aufgefasst werden müsse, dass die Provisionsfreiheit eine Besonderheit des betroffenen Portals sei und diese deshalb anderen gegenüber vorzugswürdig sei. Zu kurz komme, dass es sich bei diesem Umstand nicht um ein besonderes Angebot des Anbieters handle, sondern um eine gesetzliche vorgeschriebene Regelung, die Wohnungssuchende schützen soll.

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