Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

06. Juni 2007

Zulässige Speicherdauer von IP-Adressen und Datenvolumen

Urteil des LG Darmstadt vom 06.06.2007, Az.: 10 O 562/03 1. IP-Adressen können zum Zwecke des § 100 TKG bis zu sieben Tage nach Verbindungsende gespeichert werden. 2. Datenvolumen können zu Anbrechungszwecken maximal einen Tag nach Verbindungsende gespeichert werden.
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01. Juni 2007

Dauerhafte Veröffentlichung des Namens eines verurteilten Straftäters in Pressearchiv ist unzulässig

Urteil des LG Hamburg vom 01.06.2007, Az.: 324 O 717/06 Es ist unzulässig, den Namen eines verurteilten Straftäters dauerhaft in einem elektronischen, jedermann zugänglichen Pressearchiv zu veröffentlichen, da dadurch dessen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Auch bei einer rechtskräftig verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gilt nichts anderes, denn auch die Sicherungsverwahrung ist am Resozialisierungsgedanken ausgerichtet. 
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01. Juni 2007

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung

Urteil des LG Berlin vom 01.06.2007, Az.: 16 O 409/07 1. Für die "bestimmungsgemäße Abrufbarkeit"  von Internetseiten in Deutschland eines in Wien niedergelassenen Arztes ist es nicht ausreichend, wenn die Seiten medizinische und naturheilkundliche Themen von Allgemeininteresse, ähnlich einem Informationsportal, behandeln, diese vollständig jeweils in Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar sind, die Seitendomain eine in Englisch gefasste „.com"-Domain ist (www.vienna-....com) sowie die Adresse und Telefonnummer der Praxis des Domaininhabers in internationaler Schreibart („...Vienna, Austria, Tel. +43 ...") gehalten sind und die Seite zudem keinen Hinweis darauf enthält, dass das deutsche Publikum nicht angesprochen werden soll (Disclaimer). ...
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31. Mai 2007

Kündigung wegen Privatnutzung eines Dienst-Computers

Urteil des BAG vom 31.05.2007, Az.: 2 AZR 200/06 Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann einen Kündigungsgrund darstellen, auch wenn der Arbeitgeber das Surfen nicht untersagt hat. Es kommt jedoch auf den Umfang der privaten Nutzung an, etwa der damit einhergehenden Versäumung bezahlter Arbeitszeit oder einer durch die Art der Nutzung herbeigeführten Gefahr der Rufschädigung des Arbeitgebers. Ohne vorherige Abmahnung kann also auch gekündigt werden, Wer in erheblichem Maße wegen des Surfens seine Arbeitspflichten verletzt. 
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29. Mai 2007

Unzulässige Nutzung eines Staatsnamens in Kombination mit der Top-Level-Domain „.com“ als Internet-Domain

Urteil des KG Berlin vom 29.05.2007, Az.: 5 U 153/06 Ein rechtsverletzender Namensgebrauch nach § 12 BGB kann bereits dann bestehen, wenn ein Staatsname (hier der Name der Tschechischen Republik) in Kombination mit der Top-Level-Domain „.com“ registriert wurde und als Internet-Domain verwendet werden soll. Allgemein besteht eine widerrechtliche Namensanmaßung dann, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, hierdurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen eines Namensträgers verletzt. Diese Voraussetzungen sind bei der Verwendung eines fremden Namens als Internet-Domain erfüllt. Allgemein wird man insoweit davon ausgehen können, dass bei einem solchen Gebrauch des fremden Namens eine Zuordnungsverwirrung vorliegt. Dies ist aber auch bereits dann gegeben, wenn der Nichtberechtigte die Domain bisher nur hat registrieren lassen. Bei der Verwendung eines Staatsnamens als Domain liegt insoweit ebenfalls eine Zuordnungsverwirrung und damit eine Namensanmaßung vor. Der Zuordnungsverwirrung kann nicht allein dadurch entgegen gewirkt werden, dass der Staatsname in Kombination mit der Top-Level-Domain „“.com“ verwendet wird. Etwas anderes könnte sich  lediglich u.U. bei der Verwendung eines Staatsnamens als Domain in Verbindung mit allgemeinen, nicht-länderspezifischen Top-Level-Domains wie bspw. „.biz“ für business oder „.pro“ für professions ergeben.  
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24. Mai 2007

Keine Inhaltskontrolle der Klauseln bei genehmigten Tarifwerken durch die BNetzA

Urteil des BGH vom 24.05.2007, Az.: III ZR 467/04 Klauseln, die Bestandteil eines von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetzt Bundesnetzagentur) genehmigten Tarifwerks für die Gewährung eines Netzzugangs sind, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (jetzt §§ 307 bis 309 BGB); Fortführung des Senatsurteils vom 2. Juli 1998 - III ZR 287/ 97 
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23. Mai 2007

Haftung für Usenet-Zugangsdienst

Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007, Az.: 12 O 151/07 1. Die Spiegelung von Inhalten auf einem Server im Usenet ist keine Zwischenspeicherung, sondern eine Speicherung fremder Inhalte (Host-Providing). 2. Einem kommerziellen Usenet-Anbieter ist es zuzumuten, ab Kenntnis von einem rechtsverletzenden Inhalt mittels einer geeigneten Software sicherzustellen, dass dieser Inhalt künftig nicht mehr auf seinem Server zwischengespeichert wird.
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22. Mai 2007

Zur Störerhaftung des Admin-C

Urteil des OLG Hamburg vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06 Der Admin-C einer Domain haftet nicht als Mitstörer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen des die Domain haltenden Betreibers einer Webseite.
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