Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. Oktober 2007

Überwachungspflichten für Internetanschlüsse der Mitarbeiter

Urteil des LG München I vom 04.10.2007, Az.: 7 O 2827/07 Es ist ohne konkrete Anhaltspunkte nicht die Pflicht des Arbeitgebers, die für Mitarbeiter eingerichteten Internetarbeitsplätze auf etwaige Urheberrechtsverletzungen zu überwachen. Gerade bei kleineren Unternehmen, im vorliegenden Fall ein kleines Rundfunkunternehmen mit 33 Mitarbeitern, würden darartige Verpflichtung dazu führen, dass das Unternehmen vom Markt verschwinden würde, da sich diese solch einen Aufwand nicht leisten könnten. Ein derart schwerwiegender Eingriff in die Rundfunk- und Meinungsfreiheit erscheint keinesfalls verhältnismäßig.
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02. Oktober 2007

Vertragsabschluss über Gewinnspielteilnahme ist ein Haustürgeschäft

Urteil des LG Koblenz vom 02.10.2007, Az.: 6 S 19/07 Wenn sich ein Verbraucher wegen eines Gewinngutscheins in ein Fitnessstudio begibt und in Folge dessen ein Vertrag abschließt, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Die Koblenzer Richter entschieden, dass ein solcher Vertragsschluss als Haustürgeschäft mit ebensolchen Bedingungen und Folgen anzusehen ist.
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30. September 2007

e-tail GmbH nimmt Klage vor LG Hamburg zurück

Der e-tail GmbH schwimmen allmählich die Fälle weg. Wie das Portal shopbetreiber.blog  berichtet, hat die stark umstrittene Abmahnungsfirma, eine Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 € zurück genommen. 
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14. September 2007

Der „fliegende Gerichtsstand“ bei unerlaubt begangenen Handlungen im Internet

Urteil des LG Krefeld vom 14.09.2007, Az.: 1 S 32/07 Der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.
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12. September 2007

Haftstrafe für Abmahnanwalt von Gravenreuth

Der Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gilt in Internetkreisen als der Abmahnpapst schlechthin. Am 11.09.2007 wurde er aufgrund eines Rechtsstreites mit der Berliner Tageszeitung taz wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
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12. September 2007

Störerhaftung des Access-Providers

Urteil des Landgericht Köln vom 12.09.2007, Az.: 28 O 339/07 Ein Acces-Provider hat ab Kenntniserlangung von der Übermittlung urheberrechtsverletzender Inhalte eine Prüfungs- bzw. Kontrollpflicht. Verletzt er diese, kann er als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, die Daten der hinter der mitgeteilten IP-Adressen und mitgeteilten Verbindungszeitpunkten stehenden Kunden zu löschen.
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12. September 2007

Die Formulierung „Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung“ in einer Widerrufsbelehrung ist zulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 12.09.2007, Az.: 5 W 129/07 Im vorliegenden Urteil des OLG Hamburgs musste der Senat erneut entscheiden, ob die Formulierung "Widerrufsrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung" zulässig ist. Die Hamburger Richter hielten jedoch entgegen der Meinung des Landgerichts diese Forumlierung für ordnungsgemäß, da die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten dem Mustertext gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV entspräche. Zwar sei dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs. 2 BGB nicht berücksichtige, doch lässt sich dadurch noch kein erheblicher Wettbewerbersverstöß begründen, wenn sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten werde.
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11. September 2007

Kein Anspruch auf Domain „lastminute.eu“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.09.2007, Az.: I-20 U 21/07 Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Registrierung einer EU-Domain allein zum Zwecke eines gewinnbringenden Weiterverkaufs per se nicht missbräuchlich ist.
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10. September 2007

Kein Fernabsetzrecht bei Ticketkauf mit Fernkommunikationsmitteln

Pressemitteilung des AG München vom 10.09.2007 zum Urteil vom 02.12.2005, Az.: 182 C 26144/05 Das AG Münchnen hat bereits am 02.12.2005 entschieden, dass das Fernabsatzrecht beim Kauf von Veranstaltungstickets über Telefon und E-Mail, sog. Fernkommunikationsmittel, nicht gilt. Die Entscheidung wurde jedoch erst jetzt im Herbst 2007  bekannt. Damit findet vor allem das Rücktrittsrecht für diese Käufe keine Anwendung und der Verbraucher kann die Karten nicht einfach wieder zurückgeben. Die Berufung vor dem LG München I wurde zurückgewiesen und die Revision beim BGH blieb ohne Erfolg.
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