Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

28. Juni 2016

Unzulässige Datenschutzbestimmungen bei Samsung Fernsehern

Fernseher mit Fernbedienung SmartTV
Pressemitteilung des LG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15

Samsung muss die Käufer seiner mit „Smart-TV“ und/oder „HbbTV“ ausgestatteten Fernseher über die mögliche Übertragung personenbezogener Daten an Dritte in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informieren. Dies gilt selbst dann, wenn die Internet-Funktionalität vom Kunden überhaupt nicht genutzt wird, da personenbezogene Daten wie z.B. IP-Adressen trotzdem unbemerkt erhoben werden können. Die Belehrung über den Umfang der Datenermittlung muss dabei für den Verbraucher transparent und ausreichend bestimmt sein. Unzumutbar ist hingegen, den Kunden hierüber lediglich im Rahmen der AGB und einer Datenschutzerklärung auf über 50 unübersichtlichen Bildschirmseiten zu informieren. Über die generelle Zulässigkeit einer solchen Datenübermittlung wurde vorliegend jedoch nicht entschieden, da sich die Klage gegen die Samsung Electronics GmbH in Deutschland richtete, etwaige Daten hingegen lediglich an die südkoreanische Konzernmutter sowie den ausländischen HbbTV-Betreiber übermittelt werden.

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27. Juni 2016

Mobile Bilder-Upload-Funktion von Flickr verletzt Patent

Handy mit Bilderupload
Urteil des LG München I vom 21.04.2016, Az.: 7 O 16945/15

Nutzer des Bilderdienstes Flickr werden zurzeit feststellen, dass ein Bilderupload von mobilen Geräten vorerst nicht mehr möglich ist. Grund hierfür ist ein patentrechtliches Verfahren vor dem LG München I, in welchem die Verletzung des nationalen deutschen Teils an dem europäischen Patent EP0814611B1 („Kommunikationssystem und Verfahren zur Aufnahme und Verwaltung digitaler Bilder“) festgestellt und Flickr zur Deaktivierung der Funktion verpflichtet wurde. Von dieser Entscheidung ist jedoch lediglich der mobile Upload betroffen, der lokale Upload von einem Computer ist weiterhin möglich.

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24. Juni 2016

Verfassern eines Internetblogs steht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu

Ein Mann schaut sich auf seinem Laptop einen Blog an.
Beschluss des VG Augsburg vom 31.05.2016, Az.: Au 7 E 16.251

Ein Internetblog, in dem „Prominente, Fachleute und Schüler aus betroffenen Regionen über Rechtsextremismus“ berichten und diskutieren, ist kein Presseorgan im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayPrG, sondern vielmehr ein für jedermann zugängliches Diskussionsforum. Damit sind die Beitragsverfasser nicht als Redakteure einzuordnen. Ihnen steht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu, da dieser sonst zu einem allgemeinen Auskunftsrecht würde. Das würde die Schnelligkeit der Behördenarbeit bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht der jeweils Betroffenen zu sehr einschränken.

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22. Juni 2016

Zu den Prüfpflichten des Betreibers eines Arztbewertungsportals

rotes Stethoskop liegt auf einer Computertastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2015, Az.: I-16 U 2/15

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten kann in der Regel nicht für die Veröffentlichung und Verbreitung persönlichkeitsrechtverletzender Äußerungen eines Dritten in Anspruch genommen werden. Eine mögliche Verantwortlichkeit des Portalbetreibers ergibt sich dabei weder aus einem Zu-Eigen-Machen der streitgegenständlichen Arztbewertung, noch aus der mittelbaren Störerhaftung des Verbreiters durch die Verletzung zumutbarer Verhaltens- und Prüfungspflichten. Als Host-Provider ist der Plattformbetreiber grundsätzlich nicht verpflichtet die Nutzerbeiträge bereits vor Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Allerdings kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, sobald ein Betroffener den Betreiber auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch einen Beitrag hinweist.

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20. Juni 2016 Kommentar

Zur Verletzung von inländischen Kennzeichenrechten durch „ausländische“ Domainnamen

Blaue Domainendungen mit Männchen
Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 82/14

Im Rahmen der Domainvergabe besteht der Grundsatz, dass jeder Domainname unter einer Top-Level-Domain nur einmal vergeben werden kann. Unternehmen möchten im Rahmen von Domains auch genau unter ihrer Geschäftsbezeichnung aufgefunden werden. Hat ein Dritter zwar unberechtigterweise die entsprechende .de-Domain registriert, kann auf Unterlassung und Löschung geklagt werden. Doch wie gestaltet sich ein solcher Anspruch bei anderen Top-Level-Domains wie z.B. .es, .us oder .org?

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20. Juni 2016

Pranger-Aktion einer Zeitung verstößt gegen Persönlichkeitsrecht

Richterhammer liegt auf einem Stapel Zeitungen
Urteil des OLG München vom 17.03.2016, Az.: 29 U 368/16

Eine Zeitung darf die Profilfotos von Verfassern sogenannter Hass-Postings auf Facebook nicht auf ihrer Internetseite veröffentlichen, sofern der Betroffene aufgrund des Bildes allein oder weiterer Merkmale, wie der Namensnennung, erkennbar ist. Es liegt insoweit ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und damit dem Persönlichkeitsrecht vor. Eine mögliche, stillschweigende Einwilligung durch das öffentliche Einstellen eines Fotos in ein soziales Netzwerk scheitert bereits an dem komplett veränderten Kontext der Veröffentlichung. Ebenfalls nicht in Betracht kommt die Zulässigkeit der Bildnisveröffentlichung aus § 23 KUG. Zwar stellt die kritische Würdigung der Haltung und Meinung bestimmter Bevölkerungskreise zu aktuellen Geschehnissen einen Vorgang von zeitgeschichtlicher Bedeutung dar, die Veröffentlichung von Namen und Fotos der beteiligten Personen liefert jedoch keinen weiterführenden Informationsgehalt innerhalb der Berichterstattung, so dass das Interesse des Persönlichkeitsschutzes dem Informationsanspruch des Publikums überwiegt.

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16. Juni 2016 Top-Urteil

Anforderungen an Störerhaftung für Access-Provider

blaues Netzwerkkabel das in einem Laptop steckt und von einer Scheredurchgeschnitten wird
Urteil des BGH vom 26.11.2015, Az.: I ZR 3/14

Rechteinhaber können bei Urheberrechtsverletzungen in Ausnahmefällen den Access-Provider als Störer in Haftung nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass alle zumutbaren Maßnahmen gegen den Verletzer selbst fehlschlagen sind. Wenn dann auch ein Vorgehen gegen den Host-Provider erfolglos ist, kann eine Inanspruchnahme des Access-Providers zulässig sein, um dem Rechteinhaber effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

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15. Juni 2016

Verantwortlichkeit Amazons für urheberrechtsverletzende Inhalte

transparenter schlichter Parfum-Flakon steht inmitten weißer Frühlings-Blumen
Urteil des LG Berlin vom 27.01.2015, Az.: 16 O 279/14

Amazon selbst kann auch dann für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sein, wenn die rechtsverletzenden Inhalte zur Bewerbung eines Angebots nicht von Amazon, sondern von einem Händler hochgeladen wurden. Dadurch, dass auf der Verkaufsplattform für ein Produkt immer nur eine Angebotsseite vorgehalten wird und Verkäufer sich an dieses eine Angebot mit eigenen Konditionen „anhängen“, letztlich jedoch Amazon mit Hilfe eines eigens entwickelten automatisierten Verfahrens darüber entscheidet, welche Artikelbeschreibung und welche Produktbilder für dieses eine Angebot tatsächlich angezeigt werden, kann das Unternehmen im Falle von Urheberrechtsverletzungen auch selbst als Täter haften.

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15. Juni 2016 Top-Urteil

Zur Verletzung eines Namensrechts durch ausländische Top-Level-Domain

Verschiedene Top-Level-Domains sind vor buntem Hintergrund angeordnet
Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 82/14

Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen des Namensträgers an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt werden.

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15. Juni 2016

Unberechtigte Nutzung einer Open Source Software kann Schadensersatzanspruch begründen

Schriftzug "Open Source" ist auf ein Straßenschild gedruckt
Urteil des LG Bochum vom 03.03.2016, Az.: I-8 O 294/15

Ermöglicht ein Softwareentwickler die kostenlose Verwendung einer von ihm programmierten Open Source Software nur unter der Bedingung, dass bei Verwendung des Programms bestimmte Lizenzbestimmungen eingehalten werden, so liegt eine unberechtigte Nutzung der Software und damit eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden. Damit steht dem Programmierer ein Schadensersatzanspruch selbst dann zu, wenn die erlaubte Nutzung grundsätzlich kostenfrei ist.

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