Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

02. Dezember 2015 Top-Urteil

Verletzung eines Unternehmenskennzeichen durch Autocomplete-Funktion

Eine Hand hält eine Lupe vor einem blauen Hintergrund in die Luft.
Urteil des LG Köln vom 24.06.2015, Az.: 84 O 13/15

Führt die Eingabe einer Firmenbezeichnung in die Suchmaske eines Versandhändlers zur Anzeige von Suchvorschlägen, welche diese Firmenbezeichnung enthalten und führt ein Anklicken dieser Vorschläge dann zum Angebot von Produkten, die mit dem gesuchten Unternehmen nicht in Zusammenhang stehen, aber aus der selben Branche stammen, so liegt darin eine Verletzung des Unternehmenskennzeichens. Der Inhaber der Website haftet dabei für die Suchvorschläge, selbst wenn diese durch eine vollautomatisch arbeitende Autocomplete-Funktion ergänzt werden.

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02. Dezember 2015

Fehlendes Impressum ist nicht immer ein Wettbewerbsverstoß

Schriftzug "Impressum" mit viele Paragrapfenzeichen um den Schriftzug
Urteil des LG Dortmund vom 14.05.2014, Az.: 5 O 107/14

Es kann für einen Unternehmer entbehrlich sein, im Rahmen seines Auftrittes auf einer Internetplattform ähnlich der von ‚Facebook‘ oder ‚Google+‘, ein Impressum anzugeben, wenn zwischen ihm und seinem Mitbewerber kein nennenswertes Konkurrenzverhältnis besteht. Ein solches ist dann nicht anzunehmen, wenn es ihm bei dem Auftritt nicht um das Werben neuer Kunden, sondern um die Bewerbung für eine neue Arbeitsstelle geht. Hierbei fehlt es bereits an der nach § 3 Abs. 1 UWG erforderlichen spürbaren Beeinträchtigung.

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26. November 2015

Kein Verstoß gegen Impressumspflicht bei fehlenden Registerangaben

Wörterbucheintrag zu Impressum
Beschluss des LG Neuruppin vom 09.12.2014, Az.: 5 O 199/14

Führt ein Verein in seinem Impressum keinerlei Angaben bezüglich des Vereinsregisters und der Registernummer an, so stellt dies nicht automatisch einen zu ahndenden Wettbewerbsverstoß dar. Hierbei fehlt es bereits an der „Spürbarkeit“ der Beeinträchtigung.

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26. November 2015 Top-Urteil

Sperrandrohungen gegen Access-Provider im Rahmen der Störerhaftung möglich

schwarzer Downloading Schriftzug auf weißem grund, darunter ein Fortschritsbalken
PM zum Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 3/14

Rechteinhaber können grundsätzlich Telekommunikationsunternehmen, welche Dritten den Zugang zum Internet bereitstellen, als Störer in Anspruch nehmen, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, wenn auf diesen Seiten urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden (vorliegend: „3dl.am“ und „goldesel.to“).

Fallen rechtmäßige Inhalte gegenüber rechtswidrigen nicht ins Gewicht, so ist eine Sperrung, die den Zugang zu rechtsverletztenden Inhalten verhindert oder zumindest erschwert, unter Berücksichtigung der Grundrechte der Beteiligten bereits zumutbar.

Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit setzt die Störerhaftung des Access-Providers allerdings voraus, dass der Rechteinhaber zunächst erfolglos zumutbare Anstrengungen, auch durch entsprechende Nachforschungen, unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die die Rechtsverletzung selbst begangen haben (Betreiber der Internetseite) oder durch die Erbringung von Dienstleistungen zur Rechtsverletzung beigetragen haben (Host-Provider) und andernfalls eine Rechtsschutzlücke entstehen würde. Die Zumutbarkeitsschwelle für weitere Nachforschungen ist mit der alleinigen Feststellung, dass die Adressen des Betreibers der Internetseite und des Host-Providers falsch waren, dabei noch nicht überschritten.

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26. November 2015 Top-Urteil

Gegen Access-Provider können im Rahmen der Störerhaftung Sperrandrohungen verhängt werden

Anzeige "Downloading" am Computer, darunter steht "movies, music, software, games..." und es sind 2 Ordner zu sehen
PM zum Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 174/14

Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber grundsätzlich als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten (im konkreten Fall: „3dl.am“ sowie „goldesel.to“) zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden.

Eine Sperrung, die den Zugang zu rechtsverletztenden Inhalten verhindert oder zumindest erschwert, ist unter Berücksichtigung der Grundrechte der Beteiligten bereits dann zumutbar, wenn nach dem Gesamtverhältnis rechtmäßige gegenüber rechtswidrigen Inhalten nicht ins Gewicht fallen.

Die Störerhaftung des Access-Providers setzt allerdings unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit voraus, dass der Rechteinhaber zunächst erfolglos zumutbare Anstrengungen, auch durch entsprechende Nachforschungen, unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die - wie der Betreiber der Internetseite - die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder - wie der Host-Provider - zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben und andernfalls eine Rechtsschutzlücke entstehen würde. Mit der alleinigen Feststellung, dass die Adressen des Betreibers der Internetseite und des Host-Providers falsch waren, ist die Zumutbarkeitsschwelle für weitere Nachforschungen dabei noch nicht überschritten.

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23. November 2015

Streitwertfestlegung bei Privatverkauf einer Bootleg-CD

Viele CDs liegen auf einem Haufen
Beschluss des LG Flensburg vom 17.03.2015, Az.: 8 O 29/15

Der Streitwert für das Unterlassungsbegehren des ausschließlichen Rechteinhabers eines CD-Tonträgers hinsichtlich der Weiterveräußerung lediglich einer unzulässigen Bootleg-CD ist durch Verdreifachung des fiktiven Lizenzschadens (im Ergebnis damit hier 2.250 €) festzusetzen.

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20. November 2015 Kommentar

FG Münster – DENIC ist Drittschuldner bei Pfändung von .de-Domains

Internetdomain in Browserfenster.
Kommentar zum Urteil des FG Münster vom 16.09.2015, Az.: 7 K 781/14 AO

Die DENIC eG verwaltet und betreibt die Top-Level-Domain .de als Registrierungsstelle. Zwischen Ihr und dem Domaininhaber, der sich in aller Regel einen zwischengeschalteten Domain-Provider aussucht, kommt der Domainvertrag zustande. Bestehen gegenüber dem Domaininhaber titulierte Forderungen, so stellt sich die Frage, ob auch in das Vertragsverhältnis zwischen Domaininhaber und DENIC im Hinblick auf eine Domain eingegriffen und entsprechende Ansprüche auf Aufrechterhaltung der Domain gepfändet werden können.

Höchstrichterlich ist zu dieser Frage bislang keine Entscheidung ergangen. Nunmehr hatte sich jedoch das Finanzgericht Münster mit der Frage zu befassen, ob eine Domain tatsächlich bei Nichtzahlung anderweitiger Forderungen pfändbar sein kann.

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19. November 2015

Pflichtangaben bei Werbung für ein Fahrzeug in elektronischer Form

Mann kauft mithilfe eines Tablets ein Fahrzeug
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 66/14

Verbreitet ein Autohändler Werbematerial in elektronischer Form, so muss er den Internetnutzer in dem Augenblick, in dem erstmals Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs gemacht werden, über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO₂-Emissionen des Fahrzeugs informieren. Nicht entscheidend ist dabei, ob es sich bei dem Werbematerial um einen virtuellen Verkaufsraum oder eine animierte Werbeliste handelt. Dafür sprechen der Wortlaut der Nr. 4 Satz 3 von Abschnitt II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV und deren Sinn und Zweck. Außerdem ist unerheblich, wie lange die Werbung auf der Internetseite angezeigt wird.

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