Wir freuen uns, Herrn Rechtsanwalt Arthur Kempter im kanzlei.biz-Team begrüßen zu dürfen.
Während seines Studiums und Referendariats in Tübingen, Freiburg i.Br. und Leeds (U.K.) legte er einen klaren Schwerpunkt auf das Recht des "geistigen Eigentums". Umfassende praktische Erfahrungen sammelte er im Rahmen seiner Tätigkeit für mehrere Kanzleien mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung, insbesondere im Bereich des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des IT-Rechts. Momentan absolviert er den theoretischen Teil seiner Fachanwaltsausbildung zum gewerblichen Rechtsschutz an der Hagen Law School.
Bereits zum 20. Januar 2011 lief die Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der neuen Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug ab – ab dem 20. Juli 2011 haben diese nun die Umsetzungsvorschriften anzuwenden. Wichtige Neuerungen, welche die Spielzeug-Richtlinie und nunmehr auch die 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz für Hersteller aber auch für Online-Händler hat, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
In der zweitägigen Veranstaltung „IT-Recht - Inhalte, Kommunikation und Geschäfte rechtssicher im Internet gestalten und führen“ im Rahmen der Vortragsreihe "JuraBasics - Recht für Nichtjuristen" der Universität Augsburg wird Herr Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild juristischen Laien praxiselevantes Wissen vermitteln. Herr Rechtsanwalt Hild ist sowohl Fachanwalt für IT-Recht, als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berät seit fast 10 Jahren täglich Mandanten in diesem Bereich. Die Veranstaltung findet am Freitag 16.07 und Samstag 17.07 von 09:00 – 17:30 Uhr statt.
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge freuen wir uns bekannt geben zu dürfen, dass Frau Rechts- und Fachanwältin Monika Bandouch ab sofort im Mutterschaftsurlaub ist. Wir wünschen ihr alles Gute für den neuen Lebensabschnitt und freuen uns auf einen baldigen Wiedereintritt in die Kanzlei.
Das kanzlei.biz-Team gratuliert herzlich!
Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass Herr Rechtsanwalt Julian N. Modi, LL.M. ab sofort den Titel "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" (IT-Recht) führen darf.
Das kanzlei.biz-Team gratuliert herzlich!
Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Monika Bandouch ab sofort den Titel "Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz" führen darf.
Das kanzlei.biz-Team gratuliert herzlich!
Am 23.07.2009 hatten wir berichtet, dass die Firma MSN Communication GmbH von unserem Kanzleikonto ohne Abbuchungsermächtigung einen Betrag von 100,46 € abgebucht hat. Als Abbuchungszweck war dort unter anderem "Channel Live" genannt. Wir hatte deswegen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Strafanzeige erstattet.
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 29.07.2009, Az.: 6 W 102/09 Im Rahmen einer von uns eingelegten Beschwerde hat das OLG Frankfurt a. M. eine einstweilige Verfügung wegen Nachahmung einer Produktverpackung erlassen.
Zuvor hatte das LG den Erlass einer einstweiligen Verfügung für einen amerikanischen Sportartikelhersteller abgelehnt und hierbei ausgeführt, dass kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, wenn lediglich die Produktverpackung nachgeahmt werde. Eine Produktnachahmung i.S.d § 4 Nr. 9a UWG liegt nach dem OLG jedoch auch vor, wenn lediglich die Verpackung nachgemacht wird, jedenfalls dann, wenn dem Interessenten das Produkt - auch - in verpacktem Zustand präsentiert wird. Denn dann ist die Verpackung, wenn sie wettbewerbsrechtlich eigenartig ist, der zuerst sichtbare Produktbestandteil, der auf eine bestimmten Betrieb schließen lässt.
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