kanzlei.biz sollte Opfer eines knallharten Betruges werden. Von unserem Firmenkonto wurden diese Woche 100,46 Euro abgebucht - ohne jede Vertragsgrundlage. Natürlich haben wir das Geld sofort zurück geholt und Strafanzeige gestellt.
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 30.06.2009
Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2009 bis zum 31.12.2009 beträgt nur 0,12 Prozent. Bis zum 30.06.2009 lag er noch bei 1,62 Prozent. Damit erreicht er den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
Mobilfunkverträge haben in der Regel eine Laufzeit von maximal 24 Monaten und verlängern sich zusätzlich, wenn der Kunde nicht zuvor fristgerecht gekündigt hat. Kündigt der Kunde seine Verträge, enden diese mit Ablauf der 24-monatigen Vertragszeit. Der Mobilfunkanbieter mobilcom beendete jedoch in mehreren bekannt gewordenen Fällen die Verträge nicht zum Ende der Vertragslaufzeit, sondern erst zum darauffolgenden Monatsende. Entsprechend lauteten die Kündigungsbestätigungen. Bei Beschwerden verwies mobilcom bezüglich der Kündigung ferner auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir begrüßen Frau Simone Länger als unsere neue Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Frau Länger ist bereits gelernte Fremdsprachenkorrespondentin für Englisch und Französisch.
Wir wünschen Ihr eine erfolgreiche Ausbildungszeit.
Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass Herr Rechtsanwalt Julian N. Modi ab sofort den Titel des Master of Laws / LL.M. (Informationsrecht) führen darf.
Das kanzlei.biz-Team gratuliert herzlich!
Beschluss des OLG Celle vom 25.06.2008, Az.: 13 U 217/07 Wir haben von der e-tail GmbH die Herausgabe der originalen Unterlassungserklärung verlangt. Als Streitwert hierfür hat das OLG Celle aufgrund der Wichtigkeit der Erklärung für unsere Mandantin einen Betrag von 7.500 € als angemessen angesehen.
Urteil des OLG Celle vom 06.05.2008, Az.: 13 U 217/07 Erneut kann seitens unserer Kanzlei gegen die bislang sehr abmahnfreudige e-tail GmbH ein entscheidender Erfolg verzeichnet werden. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt & Ammer aus Trier haben wir neue Wege in der Bekämpfung rechtmissbräuchlicher Abmahnungen im Internet beschritten.
Beschluss des LG Berlin vom 30.05.2008, Az.: 103 O 46/08 Auf eine von uns ausgesprochene Abmahnung, hätte der Gegner innerhalb einer Woche die Unterlassungserklärung abgeben müssen. Hierauf erklärte der Gegner, er habe gegenüber der Wettbewerbszentrale bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er wolle lediglich die Unterlassungserklärung per Post an uns senden. ...
Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass Herr Rechtsanwalt Hagen Hild ab sofort den Titel "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" führen darf.
Das kanzlei.biz-Team gratuliert herzlich!
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