Sie befinden sich hier: kanzlei.biz > Urteile > kanzlei.biz intern
Urteile aus der Kategorie „kanzlei.biz intern“
08. April 2008 Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass Herr Rechtsanwalt Hagen Hild ab sofort den Titel "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" führen darf.
Das kanzlei.biz-Team gratuliert herzlich!
Weiterlesen 10. Mai 2007 Beschluss des LG Hildesheim vom 10.05.2007, Az.: 11 O 17/07 Erst kürzlich hatte das LG Paderborn
Weiterlesen 03. Mai 2007 Urteile des LG Magdeburg vom 03.05.2007, Az.: 7 O 2325/06, 7 O 383/07 Das LG Magdeburg hat zwei Anträge der BUG AG auf Erlass von einstweiligen Verfügungen aufgrund deren Rechtsmissbräuchlichlichkeit gem. § 8 Abs. 4 UWG abgewiesen. ...
Weiterlesen 15. April 2007 e-tail GmbH nimmt Berufung gegen Urteil des
Weiterlesen 03. April 2007 Urteil des LG Paderborn vom 03.04.2007, Az.: 7 0 20/07 Wir haben für unseren Mandanten gegen die e-tail GmbH vor dem LG Paderborn eine Zurückweisung des Antrags der e-tail GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. ...
Weiterlesen 01. Dezember 2006 Rechtsanwalt Hagen Hild wurde am 01.12.2006 vom Donaukurier Ingolstadt, einer großen süddeutschen Tageszeitung, zum Thema "Zulässigkeit von Cold Calls" interviewt.
Unter Cold Calls versteht man die momentan sehr aggressive Werbung in Form von Telefonanrufen, denen der Verbraucher vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Werbung dieser Art ist in Deutschland verboten. Was Sie dagegen tun können sowie Verhaltenstipps erfahren Sie hier...
Weiterlesen 16. September 2006 Unsere neue Adresse lautet: Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg
Telefon: 0821 / 420 79 50
Fax: 0821 / 420 795 95
Weiterlesen 25. Juni 2005 Da uns vermehrt Anfragen nach dem Verfahrensstand in unserer Sache gegen die Firma Tele Hansa GmbH erreichen, fassen wir den neuesten Sachverhalt kurz zusammen:
Das AG Augsburg hat sich als örtlich unzuständig erklärt. Wir müssen daher erneut Klage einreichen. Wir haben jedoch von der Staatsanwaltschaft Hamburg Informationen über laufende Ermittlungen erhalten. Deren Ausgang abzuwarten erscheint uns sinnvoll im Hinblick auf unsere Klage.
Von einer Einsicht in die Ermittlungsakten gegen die Tele Hansa GmbH hat uns die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeraten, da diese mittlerweile mehrere Umzugskartons umfassen.
Den Geschädigten raten wir zunächst schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Tele Hansa GmbH zu stellen: Staatsanwaltschaft Hamburg Gorch-Fock-Wall 15 20355 Hamburg
Weiterlesen 02. Dezember 2004 Fast täglich erreichen uns Anfragen aus ganz Deutschland bezüglich unseres laufenden Verfahrens gegen die Tele Hansa GmbH. Das Verfahren ist bereits anhängig, jedoch hat die Anwaltskanzlei der Gegenseite zunächst einen unterbevollmächtigten Anwalt in München bestellt. Daher trat eine zeitliche Verzögerung ein.
Wir haben zur Klageerwiderung der Gegenseite bereits im Juli Stellung bezogen. Seitdem ergab sich nichts Neues in dieser Angelegenheit.
Die von uns juristisch betreute Seite www.dialerschutz.de meldete ihn ihrem Newsletter vom 26.11.2004, dass bei der Tele Hansa GmbH sowie der mit ihr zusammenhängenden Media Work am 25.11.2004 eine Razzia durch das Hamburger Landeskriminalamt durchgeführt wurde. Dort waren in letzter Zeit 207 Strafanzeigen gegen die beiden Firmen eingangen. Es wurden drei Server sichergestellt, deren Auswertung noch auf sich warten lässt. (Quelle:www.dialerschutz.de)
Weiterlesen 01. Juli 2004 Urteil des AG Aichach vom 01.07.2004, Az.: 2 C 0198/04 Das AG Aichach entschied in einem eigenen Rechtsstreit zu unseren Gunsten gegen die Klägerpartei Intrum Justitia Inkasso GmbH. Diese machte aus abgetretenem Recht eine Forderung gegen unsere Mandantin wegen angeblicher Telekommunikationsleistungen geltend. Unsere Mandantin habe im Oktober 2002 angeblich 0190er Rufnummern in Höhe von 733,73 € angewählt. Als Beweis wurde ein verkürzter Einzelverbindungsnachweis angeführt. Wir gingen jedoch davon aus, das kein Vertragsschluss vorlag, da unsere Mandantin die Nummern nicht angewählt hat und sich keiner Abgabe einer Willenserklärung bewusst war.
Das AG Aichach hat unsere Argumentation insoweit bestätigt, als dass es der Intrum Justitia Inkasso GmbH nicht gelungen ist, den Nachweis eines Vertragsschlusses zu erbringen. Die Klage wurde daher zu unseren Gunsten abgewiesen.
Weiterlesen