Urteile aus der Kategorie „Lebensmittelrecht“

24. August 2020

Begriff „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ setzt Ausgleich eines medizinisch bedingten Nährstoffdefizites voraus

Apotheker hält ein Medikament vor einem Regal
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2020, Az.: 6 U 38/20

Gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. g) der VO (EU) 609/2013 setzen "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" voraus, dass dadurch ein medizinisch bedingtes Nährstoffdefizit ausgeglichen wird. Streitgegenständlich war im vorliegenden Fall das Produkt "Natural D-Mannose". Dieses soll zum Diätmanagement bei häufig auftretenden Blasenentzündungen eingesetzt werden. Das OLG Frankfurt am Main entschied nun, dass das infrage stehende Produkt nicht dem Ausgleich medizinisch bedingter Nährstoffdefizite dient und deshalb kein "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" darstellt.

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24. Juni 2020

Keine Spürbarkeit bei Normauslegung entgegen der Marktüblichkeit

Eierlikörflasche neben vollen Gläsern und Eierschalen
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.01.2020, Az. 6 W 3/20

Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel ist nur dann nach § 3a UWG unlauter, wenn er geeignet ist, Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Die Spürbarkeitsklausel soll die Verfolgung von Zuwiderhandlungen verhindern, die keine oder kaum Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer haben. Wenn ein Verstoß nach einer EuGH-Entscheidung abgemahnt wird, die die Norm entgegen der üblichen Praxis auslegt und die Norm als Reaktion darauf unmittelbar vom Gesetzgeber geändert wird, liegt keine Spürbarkeit vor. Hinzu kommt vorliegend, dass der Verkehr – jahrzehntelang an den Verkauf von Eierlikörprodukten mit Sahne gewöhnt – nach einer Gerichtsentscheidung nicht davon ausgehen wird, dass jegliche Eierlikörprodukte nun ohne Milchprodukte hergestellt werden.

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17. Juni 2020

Getränkewerbung mit Preisen exklusive Flaschenpfand ist zulässig

Getränkekisten blau
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 6 U 90/19

Getränkeverkäufer müssen keine Gesamtpreise angeben: Entgegen der Ansicht des klagenden Wettbewerbsverbandes entschied das Gericht, die Auszeichnung von Preisen exklusive Pfand sorge für Transparenz, vermeide Rechenfehler und wahre so die Interessen der Verbraucher. Außerdem seien letztere es seit vielen Jahren gewohnt, dass neben dem Getränkepreis noch der Pfandbetrag angegeben wird. Hinzu kommt, dass das Flaschenpfand keinen Preisbestandteil darstellt, da man hierfür keine Gegenleistung erhält. Gestützt werden kann dies zudem auf § 1 Abs. 4 Preisangabengesetz (PAngV), worin explizit gefordert wird, keinen Gesamtbetrag zu bilden.

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27. Mai 2020

Lieferdienste müssen über Allergene im Essen informieren

Verschiedene Lebensmittel auf einem weißen Tisch
Urteil des LG Berlin vom 17.01.2019, Az.: 16 O 304/17

Online-Essens-Lieferanten sind verpflichtet den Endkunden hinreichend über, im Essen enthaltene, Allergene zu informieren. Dies entschied das LG Berlin in einem Verfahren zwischen einem Verbraucherschutzverband und dem Betreiber einer Lieferdienstplattform. Ein bloßer Hinweis über eventuell enthaltene Allergene in den Lebensmitteln, sowie die Möglichkeit des Verbrauchers, das Restaurant und den Betreiber der Plattform über Unverträglichkeiten zu informieren, seien nicht ausreichend. Der Kunde müsse bereits vor Vertragsschluss hinreichend über Allergene und andere Zusatzstoffe in den Lebensmitteln durch die Plattform informiert werden.

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30. März 2020

Kulturchampignons – Ursprungsland gleich Ernteland?

Nahaufnahme von frischen Champignons in Holzkisten in einem Gemüseladen
Urteil des BGH vom 16.01.2020, Az.: I ZR 74/16

a) Das kennzeichnungsrechtliche Irreführungsverbot (§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 LFGB aF sowie § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a LMIV) findet auf die Ursprungsangabe für ein Lebensmittel, die nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgeschrieben ist, keine Anwendung. Es dürfen im Falle einer solchen Angabe keine aufklärenden Zusätze verlangt werden, um einer etwaigen Irreführung des Verbrauchers entgegenzuwirken.

b) Das nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anzugebende Ursprungsland von in Deutschland geernteten Kulturchampignons ist das Ernteland, auch wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt sind und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Erntegebiet verbracht worden sind.

c) Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG scheidet aus, wenn gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben und das so gekennzeichnete Produkt den gesetzlichen Kriterien entspricht. In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irreführung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen.

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13. März 2020

Übermittlung und Veröffentlichung von Kontrollberichten über gastronomische Betriebsprüfungen zulässig

Hygieneprüfer und Koch in einer Küche vor einem Herd
Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.01.2020, Az.: 2 ME 707/19

Die Beschwerde eines Unternehmens der Systemgastronomie, die sich gegen die Übermittlung eines Kontrollberichts über eine bei ihr durchgeführte Betriebsprüfung wendet, wurde zurückgewiesen. Dem Interesse des Verbrauchers an Informationen über die Hygiene in Gastronomien ist der Vorrang vor dem Interesse des betroffenen Betriebes an der Geheimhaltung einzuräumen. Dies gilt auch, wenn die Verstöße nicht unmittelbar zu Gesundheitsgefährdungen führen.

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03. Januar 2020

Schutzumfang der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“

Balsamico Essig Modena mit weißem Löffel
Urteil des EuGH vom 04.12.2019, Az.: C‑432/18

Die Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ ist als Gesamtbezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen einzutragen und genießt entsprechenden Schutz. Sofern es um den Schutz der einzelnen Begriffe „Aceto“ und „Balsamico“, also um die Bestandteile, die sich nicht auf die geografische Herkunft des Erzeugnisses beziehen, geht, vereint der EuGH einen solchen Schutz. Der EuGH kam folglich zu dem Ergebnis, dass allein die Verwendung des Begriffs „Balsamico“ zur Benennung eines Essigs eines deutschen Herstellers nicht gegen den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 und (EU) Nr. 1151/2012 verstoße.

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25. November 2019 Top-Urteil

Der Goldfarbton des Goldhasen ist eine Benutzungsfarbmarke

AdGoldene Lindt-Osterhasen nebeneinander
Urteil des LG München I vom 15.10.2019, Az.: 33 O 13884/18

Die goldene Verpackung des Schokoladenhasen verfüge aufgrund der Benutzung im geschäftlichen Verkehr und jahrelanger intensiver Bewerbung über eine gesteigerte hohe Kennzeichnungskraft. Eine markenmäßige Verwendung des Zeichens – das heißt des Farbtons – wurde insofern bejaht.

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11. November 2019

Widerspruch gegen Auskunft über Betriebsprüfung scheitert

Verbraucherinformationsgesetz
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Karlsruhe vom 16.09.2019, Az.: 3 K 5407/19

Über das Internet Portal "Topf Secret" hatte eine Privatperson Auskunft über die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen eines Marktes beantragt. Dagegen legte die Betreiberin des Marktes Widerspruch ein. Dieser scheiterte jedoch, denn nach dem Verbraucherinformationsgesetz hat jedermann einen Anspruch auf diese Informationserteilung, auch wenn sie über die Internetseite "Topf Secret" öffentlich gemacht werden könnten. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Marktes wären in diesem Fall auch nicht betroffen, sodass diese der Informationsherausgabe auch nicht entgegen stehen können.

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21. Oktober 2019

Zulässigkeit der Bewerbung von Produkten mit einem hohen Nährstoffgehalt

Superfood, Nüsse, Früchte und Avocado
Urteil des OLG Celle vom 06.06.2019, Az.: 13 U 2/19

Mit dem hohen Nährwertgehalt eines Produkts zu werben ist nur zulässig, wenn dabei auf eine vernünftigerweise zu erwartende Verzehrmenge abgestellt wird. Beispielsweise kann im Fall von Nüssen oder Trockenfrüchten nicht mit dem Nährstoffgehalt in 100g geworben werden, da die durchschnittliche Verzehrmenge hier ungefähr bei 25-30g liegt. Außerdem entschied das Gericht, dass es sich bei der Werbung mit der Unterstützung des Säure-Basen-Haushalts um gesundheitsbezogene Angaben handelt, während die Bezeichnung „basische Frucht“ lediglich eine chemische Eigenschaft des Lebensmittels beschreibt.

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