Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

11. Februar 2009

Die italienische Stadt „SAPRI“ als Wortmarke

Beschluss des BPatG vom 21.01.2009, Az.: 29 W (pat) 43/06 Konkretisierend wirtschaftliche Beschränkungen, die Waren oder Dienstleistungen, für die eine Marke angemeldet wurde, betreffend, sind bei der Beurteilung des Phantasiecharakters fraglicher Marke zu berücksichtigen. AUf die inländische Gebräuchlichkeit der Wortmarke kann nicht nur wegen der bloßen Abrufbarkeit im Internet geschlossen werden.
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10. Februar 2009

Tonträger-Sampling

Urteil des BGH vom 20.11.2008, Az.: I ZR 112/06

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Nachdem zu diesem Urteil bisher lediglich die Pressemitteilung Nr. 214/2008 des BGH veröffentlicht wurde, liegt uns nun auch das Urteil vor.

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10. Februar 2009

Charm Point

Beschluss des BPatG vom 10.12.2008, Az.: 28 W (pat) 31/08

Erschöpfen sich die Übereinstimmungen der Marken im beschreibenden Bereich, scheidet eine Verwechslungsgefahr schon aus Rechtsgründen aus.
"Charm point" und "charm Club" ist für Waren der Klassen nicht verwechselbar, da "charm" die englische Bezeichnung für einen Schmuckanhänger ist.
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10. Februar 2009

Metro unterliegt im Streit um die Bezeichnung „METROBUS“

Pressemitteilung des BGH vom 05.02.2009, Az.: I ZR 167/06, I ZR 174/06, I ZR 186/06 Metro unterliegt in drei Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof. Die Metro Unternehmensgruppe hatte die Verwendung der Bezeichnung "METROBUS" durch die Verkehrsbetriebe in Berlin, Hamburg und München als eine Verletzung ihrer Markenrechte und des Unternehmenskennzeichen der Metro AG beanstandet.
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28. Januar 2009

„Lackdoktor“

Beschluss des BPatG vom 17.12.2008, Az.: 28 W (pat) 118/07

Ein markenrechtliches Löschungsverfahren ist als Popularverfahren angelegt und erfordert demnach kein konkret persönliches Rechtsschutzbedürfnis, sondern vielmehr ein Allgemeininteresse an der Löschung. Dies fehlt, wenn die Marke wegen Verzichts für die Zukunft gelöscht wird. Für die Fortführung des Löschungsverfahrens bezüglich der Vergangenheit ist allerdings dann ein individuelles Rechtsschutzinteresse notwendig.
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27. Januar 2009

„Ernsthafte Benutzung“ einer Marke

Urteil des EuGH vom 15.01.2009, Az.: C-495/07

Unter dem Begriff einer "ernsthaften Benutzung" der Art. 10 Abs.1 und Art. 12 Abs.1 der Richtlinie 89/104/EWG ist die tatsächliche Benutzung der Marke in ihrer Hauptfunktion zu verstehen, also dem Verbraucher Dienstleistungen oder Waren auf dem entsprechenden Markt zu garantieren. Dabei muss das Vertriebsziel das Vordringen auf den Markt sein, um für die fragliche Marke einen Absatzmarkt zu schaffen.
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20. Januar 2009

„MOBILIX“ vs. OBELIX

Urteil des EuGH vom 18.12.2008, Az.: C-16/06 P Die sogenannte "Neutralisierungstheorie" ist nicht nur im Stadium der entgültigen Beurteilung der Verwechslungsgefahr anwendbar, sondern auch dann, wenn die einander gegenüberstehenden Marken visuell und/oder klanglich ähnlich sind. Die Prüfung der Rechtsmäßigkeit einer Entscheidung des HABM kann nicht im Lichte erstmals bei ihm vorgelegter Nachweise neu geprüft werden, sondern ist anhand der Informationen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung verfügbar waren.
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16. Januar 2009

Buchstabenkombinationen als Firmenname

Beschluss des BGH vom 08.12.2008, Az.: II ZB 46/07 Der Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination kommt gemäß § 18 Abs. 1 HGB neben der Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungseignung - und damit zugleich Namensfunktion (§ 17 Abs. 1 HGB) im Geschäftsverkehr - für die Firma von Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften zu, wenn sie im Rechts- und Wirtschaftsverkehr zur Identifikation der dahinter stehenden Gesellschaft ohne Schwierigkeiten akzeptiert werden kann. Hierfür reicht als notwendige, aber zugleich hinreichende Bedingung die Aussprechbarkeit der Firma im Sinne der Artikulierbarkeit (hier: "HM & A" bei einer GmbH & Co. KG) aus.
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13. Januar 2009

„ACHKARRER CASTELLO“

Eilunterrichtung des BPatG vom 27.08.2008, Az.: 26 W (pat) 64/06 Nicht jede unmittelbare Abfolge einer geografischen Herkunftsangabe für Wein und eines weiteren Begriffs oder Phantasiewortes stellt eine zur Täuschung des Durchschnittsverbrauchers über die geografische Herkunft und die Qualität von Weinen und Schaumweinen geeignete oder eine nach den Bestimmungen des Weinrechts unzulässige sog. Scheinlagebezeichnung dar.
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29. Dezember 2008

Haus & Grund I

Urteil des BGH vom 31.07.2008, Az.: I ZR 158/05

a) Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete – für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende – Kurzbezeichnung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen...
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