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Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“
23. Juli 2008 Beschluss des BGH vom 25.10.2007, Az.: I ZB 22/04 a) Durch die Art der Ware selbst bedingt i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind diejenigen Merkmale, die die Grundform der Warengattung ausmachen.
b) Das Eintragungshindernis nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist nicht auf technische Geräte beschränkt, sondern kann auch eingreifen, wenn die Warenform technisch bedingt ist...
Weiterlesen 21. Juli 2008 Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 169/05 a) Ist eine im patentamtlichen Löschungsverfahren wegen Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses nach §§ 50, 54 MarkenG ergangene Löschungsanordnung noch nicht rechtskräftig, ist im Verletzungsrechtsstreit bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter vom Bestand der Marke auszugehen. ...
Weiterlesen 21. Juli 2008 Urteil des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 108/05 Gem. § 23 Nr. 2 MarkenG wird dem Inhaber einer Marke nicht das Recht gewährt, einem Dritten deren Nutzung zu verbieten. Dabei darf diese nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Davon ist auszugehen, wenn die Nutzung nicht den anständigen Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht.
Weiterlesen 17. Juli 2008 Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008, Az.: 8 A 10310/08.OVG Die Formulierung auf einer Flasche eines Getränks „mit Sekt & Orange“ macht deutlich, dass ein Mischgetränk - und nicht allein ein Sekt - gegeben ist. Deshalb ist auch der zusätzlich auf den Etiketten deutlich sichtbare Begriff „Mousseux“ nicht geeignet, den Verbraucher dahingehend zu täuschen, es liege ein Sekt vor. Zugleich zeigt die Wortwahl „mit Sekt & Orange“ aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsverbrauchers aber auch, dass es sich bei dem Produkt nicht um einen „Sekt-Orange“ im Sinne einer Komposition ausschließlich aus Sekt und Orangenfruchtsaft handelt, sondern um ein aus mehreren Bestandteilen hergestelltes Mischgetränk.
Weiterlesen 17. Juli 2008 Urteil des EuGH vom 09.07.2008, Az.: T-70/06 "Die Marke „Vorsprung durch Technik“ mag zwar mehrere Bedeutungen haben, ein Wortspiel darstellen oder als phantasievoll, überraschend und unerwartet und damit merkfähig aufgefasst werden können, doch macht sie dies noch nicht unterscheidungskräftig. Diese verschiedenen Elemente würden die Marke nur dann unterscheidungskräftig machen, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen der Klägerin wahrgenommen würde, so dass die angesprochenen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen der Klägerin ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer betrieblicher Herkunft unterscheiden könnten," so die Richter am Europäischen Gerichtshof.
Weiterlesen 14. Juli 2008 Warum selbst entwickeln, wenn kopieren so einfach ist ? Unternehmen investieren viel Geld um Produkte und Patente marktreif zu entwickeln und Marken erfolgreich zu etablieren. Hierfür müssen die Unternehmen in Vorleistung treten. Diese Entwicklungskosten müssen über den Verkauf der Produkte mühsam amortisiert werden. Wir unterstützen Ihr Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraterie.
Weiterlesen 07. Juli 2008 Meldung vom 07.07.2008 Laut heise.de erkannte das Landgericht München I (Urteil vom 10.06.2008, Az.: 33 O 16161/07) in einer Serie von Abmahnungen einen Rechtsmissbrauch und versagte der Abmahnkanzlei einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Gegenstand der Abmahnung war die Verteidung der Marke "Typhoon", unter dem ein anderer Hersteller ein Produkt vertrieb. ...
Weiterlesen 07. Juli 2008 Urteil des BGH vom 25.10.2007, Az.: I ZR 18/05 Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungskräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Gesamteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinreichende Kennzeichnungskraft erlangt hat; ein für die Eintragung der Form als im Verkehr durchgesetzte Marke nach § 8 Abs. 3 MarkenG genügender Kennzeichnungsgrad ist dafür nicht erforderlich.
Weiterlesen 27. Juni 2008 Meldung vom 27.06.2008 Laut Welt-Online hat das Landgericht München I den Verkauf eines Geländewagens aus China gestoppt. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug, dass der alten Generation des BMW X5 auffällig ähnlich sieht. BMW habe gegen den chinesischen Autobauer geklagt, um seine Markenrechte zu schützen. Das Urteil ist vorläufig nicht rechtskräftig, jedoch ein wichtiger Erfolg gegen den Kampf um chinesische Plagiate.
Weiterlesen 24. Juni 2008 Pressemitteilung des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 108/05, I ZR 169/05 Der I. Zivilsenat hat in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke "POST" entschieden. Das erste verfahren richtete sich gegen ein Unternehmen wegen Verletzung ihrer Marke, welches unter "City Post AG" firmiert war. Die zweite Klage war gegen ein Unternehmen mit der Firmierung "Die Neue Post" gerichtet. In beiden Fällen hat der BGH die die Klage abweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln bestätigt.
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