Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

22. Juli 2015

Die Ähnlichkeit zwischen den Marken „501“ und „101“

Gefaltete Jeans aufeinander gestapelt auf weißem Hintergrund
Urteil des EuG vom 03.06.2015, Az.: T-604/13

Für zwei Zahlenzeichen kann das Fehlen einer bildlichen Ähnlichkeit nur dann bejaht werden, wenn diese bei den maßgeblichen Verkehrskreisen einen unterschiedlichen Gesamteindruck hervorrufen. Dies ist jedoch bei den Zahlenzeichen „101“ und „501“ nicht der Fall, weil zwei der drei Bestandteile identisch sind und keine weiteren, besonderen Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen. Des Weiteren sind sich die beiden Zeichen klanglich ähnlich, weil bei einer Aussprache der Zeichen der längere Teil identisch ist. Die Zeichen sind lediglich in begrifflicher Hinsicht unähnlich, weil Zahlen als solchen keine Bedeutung zukommt.

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22. Juli 2015

Schutz einer Prestige-Damenhandtasche vor Nachahmung

Frau shoppt zwei Handtaschen und ist sehr glücklich
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.06.2015, Az.: 6 U 73/14

Einer Damenhandtasche kommt auch dann wettbewerbliche Eigenart zu, wenn ihre, an sich vorbekannten und geläufigen, einzelnen Gestaltungsmerkmale in besonderer Weise kombiniert werden und sich die konkrete Ausgestaltung der Faltbarkeit der Tasche von anderen Modellen abhebt. Ihre Bekanntheit bei den maßgeblichen Verkehrskreisen steigert die Eigenart zudem. Übernimmt eine Nachahmung sämtliche prägenden Merkmale der Originaltasche, so ist das Anbieten und Bewerben der Tasche unlauter, weil dadurch die Wertschätzung des Originals unangemessen ausgenutzt wird.

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22. Juli 2015

Markenrechtlicher Auskunftsanspruch kann nationales Bankgeheimnis lockern

Schlüsselloch, durch das man Geld sieht
Urteil des EuGH vom 16.07.2015, Az.: C-580/13

Eine nationale Rechtsvorschrift, die es einem Bankinstitut im Falle einer Verletzung geistigen Eigentums bedingungslos gestattet, unter Berufung auf das Bankgeheimnis eine Auskunft nach Art. 8 I lit. c) der Richtlinie 2004/48/EG zu verweigern, steht dieser Richtlinie entgegen, da sie zugunsten des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten unangemessen in das Grundrecht des geistigen Eigentums und das Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf eingreift.

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22. Juli 2015

Schutzumfang des Unternehmenskennzeichens eines Neuro-Spine-Centers

Arztpraxis-Schild mit Fahrradständer vor einem Haus
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.05.2015, Az.: 6 U 39/14

Zwischen zwei Kombinationsmarken besteht Verwechslungsgefahr, wenn der ähnliche Teil der Marken jeweils den maßgeblichen Gesamteindruck des betreffenden Zeichens derart prägt, dass die übrigen Bestandteile zurücktreten. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Zeichen mit stark beschreibendem Anklang, wie hier „Neuro-Spine-Center“, mit dem Eigennamen eines Arztes versehen wird, da Familiennamen besondere Unterscheidungskraft besitzen. Der Schutz des Kennzeichens einer Arztpraxis beschränkt sich auf den Raum, der vom angesprochenen Verkehr als Einzugsgebiet der Praxis angesehen wird.

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20. Juli 2015 Kommentar

LG Köln – Domaininhaber hat Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags

Grauer Kreis auf weißem Hintergrund mit weißer Weltkugel und Aufschrift ".de"
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 05.03.2013, Az.:33 O 144/12

Wird der Inhaber eines bestimmten Nutzungsrechts (z.B. an einem Namen, an einer Marke o.ä.) darauf aufmerksam, dass ein Dritter einen Domainnamen nutzt, der seine geschützten Rechte verletzt, so kann er bei der Denic einen sog. Dispute-Eintrag erwirken. Geht der Rechteinhaber in diesem Fall erfolgreich gegen den Domaininhaber vor und erreicht die Löschung der Domain, so wird Ihm die Domain automatisch übertragen.

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15. Juli 2015

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer Bedienungsanleitung

Bedienungsanleitungssymbol
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.05.2015, Az.: 11 U 18/14

Das Inverkehrbringen einer Bedienungsanleitung kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sich die Anleitung aufgrund der eigenschöpferischen Gedankenformung des dargebotenen Inhalts und der besonders kreativen und individuellen Art und Weise der Darstellung, Anordnung oder Einteilung des Materials als schutzfähig darstellt. Anhand eines Gesamtvergleichs muss sich ergeben, dass die Anleitung das Alltägliche überragt und ihr eine spezielle persönliche Note verliehen wurde.

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10. Juli 2015

Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentitel und einer Internetdomain

Stapel mit Zeitschriften und Magazinen auf einem Couchtisch, im Hintergrund ein schwarzer Sessel
Urteil des OLG Köln vom 24.10.2014, Az.: 6 U 211/13

Werktitel im Sinn des § 5 Abs. 3 MarkenG sind in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt, es muss also die Gefahr bestehen, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält. Nur ausnahmsweise kann hier von einer Gefahr mittelbarer Verwechslungen ausgegangen werden, wenn angenommen werden kann, dass der Verkehr den Werktitel mit der Vorstellung einer betrieblichen Herkunft verbindet. Dies kommt in Betracht bei periodisch erscheinenden Drucktiteln oder Filmserien.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

Farbmarke Nivea-Blau darf nicht gelöscht werden

Frau mit Sonnencreme-Flasche in der Hand und einer Sonne aus Sonnencreme auf dem Rücken
Pressemitteilung zum Beschluss des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZB 65/13

Die Farbmarke "Blau (Pantone 280 C)", welche für die bekannte Nivea-Creme steht, darf nicht gelöscht werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie sich für die Erkennung von "Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte" durchgesetzt hat.

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06. Juli 2015

Verwechslungsgefahr zwischen „Black Jack“ und „Black Track“

Mann mit weißen Handschuhen aufgefächert
Urteil des EuG vom 06.03.2015, Az.: T-257/14

Bei der Beurteilung einer bestehenden Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Black Jack“ und „Black Track“ muss hinsichtlich der Ähnlichkeit der Zeichen auf Bild, Klang und Bedeutung eingegangen werden. Dabei ergibt sich für den englischsprachigen Verbraucher für jede der Marken eine spezielle und klare Bedeutung. Diese begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen neutralisieren die klanglichen und bildlichen Ähnlichkeiten derselben und eine Verwechslungsgefahr ist mithin zu verneinen.

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26. Juni 2015

Kondome „Made in Germany“ müssen in Deutschland gefertigt sein

Schriftzug "Made in Germany" vor weißem Hintergrund mit schwarz-rot-goldenen Farbstrich am linken Bildrand
Urteil des OLG Hamm vom 28.11.2013, Az.: 4 U 81/13

Kondome, welche mit dem Slogan „ Made in Germany“ beworben werden, obwohl diese im Ausland gefertigt und nur in Deutschland verpackt und auf vorschriftsgemäße Qualität geprüft wurden, können eine wettbewerblich relevante Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorrufen und sind folglich gemäß § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG irreführend.

Die angesprochenen Verkehrskreise gehen bei der Bezeichnung „Made in Germany“ davon aus, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte des Produktes in Deutschland erfolgt sind. Die bloße Überprüfung und Verpackung der Ware stellt dabei keinen Herstellungsschritt mehr dar, da bereits eine abgeschlossene Fertigstellung des Produktes vorausgesetzt wird.

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