Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

19. Juni 2015 Kommentar

OLG Schleswig – Nutzung einer Domain mit Markenbestandteil kann im privaten Rahmen zulässig sein

Grauer Kreis auf weißem Hintergrund mit weißer Weltkugel und Aufschrift ".de"
Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 21.05.2015, Az.: 6 U 12/14

Wird der Inhaber einer Marke darauf aufmerksam, dass eine seiner Markenbegriffe im Rahmen einer Internet-Domain Verwendung findet, so besteht regelmäßig ein Interesse, dass die unbefugte Nutzung ein Ende findet. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig zeigt jedoch, dass der Inhaber des Kennzeichens nicht immer erfolgreich gegen eine solche Markenverwendung vorgehen kann.

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19. Juni 2015

„Super Bayern“ als Ausbeutung der Markenrechte des FC Bayern München

Fußball in blau, weiß und rot
Beschluss des BPatG vom 17.03.2015, Az.: 27 W (pat) 110/12

Die Wort-/Bildmarke "Super Bayern", die durch ihre runde Form, einer weißen im Kreisrand abgesetzten Schrift, das Wort "Bayern" und den Farben Rot, Weiß und Blau sowie einer Rautenform gekennzeichnet ist, stellt aufgrund der Ähnlichkeiten mit der weltweit bekannten Marke FC Bayern München eine rechtswidrige Beeinträchtigung und unlautere Ausnutzung derselben dar. Der betroffene Verein ist der erfolgreichste deutsche Club mit internationaler Präsenz und branchenübergreifendem erheblichem wirtschaftlichen Wert. Die Marke "Super Bayern" nutzte diese Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund für sich aus und ist daher zu löschen.

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19. Juni 2015

Domain mit Markenbegriff kann bei rein privater Webseite zulässig sein

Bunte Würfel mit Domain Endungen
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 21.05.2015, Az.: 6 U 12/14

Ein Verstoß gegen markenrechtliche Vorschriften durch einen Domainnamen liegt mangels eines Handeln im geschäftlichen Verkehr nicht vor, wenn durch einen einfachen Link von einer privaten Homepage auf die Seiten eines kommerziellen Webhosters verwiesen wird, wenn dessen Inhalte nicht zu eigen gemacht werden, der Domaininhaber keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Verlinkung hat oder keine sonstige Förderung von eigenen oder fremden Geschäftszwecken bezweckt ist. Fehlt es an einem hinreichenden Indiz für eine gezielte Förderung eines fremden Geschäftszwecks, kommt es für die Zulässigkeit der Nutzung der Domain nicht mehr darauf an, ob die Verwendung des Domainnamens eine markenmäßige Verwendung darstellt.

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17. Juni 2015 Top-Urteil

Form der Legofigur bleibt als Gemeinschaftsmarke geschützt

Blaue Leg-Bausteine liegen auf einem Haufen
Urteil des EuG, Pressemitteilung vom 16.06.2015, Az.: T-395/14, T-396/14

Die Nichtigkeitsklage der Best Lock Gesellschaft, die auf die Nichtigerklärung der Eintragung der Legofiguren-Form als Gemeinschaftsmarke gerichtet war, wurde vom Gericht der Europäischen Union abgewiesen. Best Lock hatte nicht dargetan, warum die Form der Ware durch ihre Art selbst bedingt sein soll. Außerdem stellte das Gericht entgegen der Ansicht von Best Lock fest, dass offensichtlich keine technische Wirkung mit der Form der Ware verbunden ist, da die Wirkung der Form lediglich dem Zweck dient, menschliche Züge darzustellen und gerade nicht der Zusammensetzung mit ineinander steckbaren Bausteinen.

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16. Juni 2015

Trennung einer Wortmarke für rechtserhaltende Benutzung unschädlich

graues R in grauem Kreis
Beschluss des BGH vom 18.12.2014, Az.; I ZR 63/14

Die veränderte Schreibweise einer Wortmarke ist unschädlich, wenn damit der Begriffsinhalt der Marke nicht verändert wird. Ist die Marke kein einheitliches Wortzeichen, sondern lediglich eine durch einen Bindestrich verbundene Kombination zweier Wörter, dann ist bereits in der Marke die Trennung ihrer Bestandteile angelegt. Wird diese Trennung in der verwendeten Form lediglich optisch vollzogen, bleibt der Bedeutungsinhalt der Marke unverändert.

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16. Juni 2015

Vertrieb von Bots für World of Warcraft ist unzulässig

Computerspiel auf dem Bildschirm eines Laptops
Urteil des OLG Hamburg vom 06.11.2014, Az.: 3 U 86/13

Das Anbieten von Automatisierungssoftware, sog. Bots, für das Computerspiel „World of Warcraft“ stellt eine unlautere Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG dar, weil Bots einen empfindlichen Eingriff in das Spielsystem darstellen. Zugleich werden die Chancengleichheiten der Spieler untereinander nicht mehr gewahrt. Das Anbieten der Buddy-Bots zum Kauf stellt jedoch kein Verleiten der Kunden zum Vertragsbruch dar, zumal es in der Entscheidung der Spieler liegt, ob sie einen Bot verwenden möchten.

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11. Juni 2015

„Ich bin dann mal weg.de“ ist dann mal weg

Wanderer wanert mit einem Gehstock in der rechten Hand und einem großen blauen Rucksack auf einem Feldweg zwischen grünen Wiesen
Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014, Az.: 6 U 100/14

Wirbt ein Reiseunternehmen mit dem Titel eines bekannten Bestsellers unter Anfügung lediglich des Domain-Zusatzes „.de“, so können dadurch Titelschutzrechte verletzt werden. Zwar handelt es sich bei dem konkreten Titel „Ich bin dann mal weg“ des Autors Hape Kerkeling um eine allgemeingültige Redewendung; für den Titelschutz kommt es allerdings lediglich darauf an, dass der Titel zur Unterscheidung eines Werkes von anderen Werken geeignet ist. Hinzu kommt, dass das Buch einem bedeutenden Teil des angesprochenen inländischen Publikums bekannt ist und diese Bekanntheit auch zum Zeitpunkt der Nutzung des Werbeslogans bestand. Nicht zuletzt aus diesem Grund war dessen Nutzung unzulässig und ist somit zu unterlassen.

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11. Juni 2015

Zulässige Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in einem Verbandsnamen

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.04.2015, Az.: 6 U 35/15

Die beschreibende Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens innerhalb eines Verbandsnamens (hier: "Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der XVZ") stellt keine Unternehmenskennzeichenverletzung dar. Es ist bereits fraglich, ob darin eine Benutzung der fremden Marke zu sehen ist. Der Verband kann sich jedoch auf die Schutzschranke des § 23 Nr. 3 MarkenG berufen, die es erlaubt, eine fremde geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Dienstleistung zu benutzen, soweit diese Benutzung notwendig und nicht sittenwidrig ist.

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03. Juni 2015

Die Marke „TNT Post Deutschland“ ist zulässig

Briefträger der Deutschen Post mit vielen Briefen im Fahrradkorb
Beschluss des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 37/14

Der Deutschen Post AG stehen gegenüber der TNT Post Deutschland keine markenrechtlichen Ansprüche zu. Auch wenn die Marke „POST“ in „TNT Post Deutschland“ enthalten ist, besteht zwischen den beiden Marken dennoch keine Verwechslungsgefahr. Der Verkehr versteht die Bezeichnung „Post“ als reine Sachangabe und bringt diese nicht mit der Deutschen Post AG in Verbindung.

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01. Juni 2015

Schleichwerbung in Pokersendung

Schleichwerbung-Siegel in roter Schrift
Urteil des VGH Bayern vom 09.03.2015, Az.: 7 B 14.1605

Wird während einer Pokersendung ständig das Logo eines bestimmten Unternehmens eingeblendet, so verstößt diese Einblendung gegen das Verbot der Schleichwerbung. Dabei ergibt sich eine Werbeabsicht des Rundfunkveranstalters insbesondere dann, wenn die Werbewirkung sehr intensiv ist, der Produktname besonders häufig eingeblendet wird und die Sendung nur für ein einziges Unternehmen wirbt. Etwas anderes kann auch dann nicht gelten, wenn es sich bei der in Frage stehenden Sendung um eine Fremdproduktion handelt, da der Rundfunkveranstalter dafür Sorge tragen muss, dass die von ihm ausgestrahlten Produktionen dem deutschen Rundfunkrecht genügen.

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