Markenverletzung durch im EU-Ausland ansässiges Unternehmen auf einer Fachmesse
Verwendet ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen auf einer internationalen Fachmesse in Deutschland ein verwechslungsfähiges Kennzeichen zu Werbezwecken, so liegt eine Markenverletzung einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke vor. Neben dem inländischen „Benutzen in der Werbung“ liegt sogleich ein „Anbieten“ unter Verwendung des Zeichens in Deutschland vor, wenn aus Sicht des Messepublikums Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auch zum Erwerb der Produkte im Inland aufgefordert wird. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um eine Verkaufsmesse handelt und auf dem Messestand auch ein Katalog in englischer Sprache zur Mitnahme ausliegt.