Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

29. Mai 2015

Markenverletzung durch im EU-Ausland ansässiges Unternehmen auf einer Fachmesse

Schild mit der Aufschrift "Messehalle" vor blauem Himmel
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 12.05.2015, Az.: 6 W 43/15

Verwendet ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen auf einer internationalen Fachmesse in Deutschland ein verwechslungsfähiges Kennzeichen zu Werbezwecken, so liegt eine Markenverletzung einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke vor. Neben dem inländischen „Benutzen in der Werbung“ liegt sogleich ein „Anbieten“ unter Verwendung des Zeichens in Deutschland vor, wenn aus Sicht des Messepublikums Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auch zum Erwerb der Produkte im Inland aufgefordert wird. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um eine Verkaufsmesse handelt und auf dem Messestand auch ein Katalog in englischer Sprache zur Mitnahme ausliegt.

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26. Mai 2015

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Mehrfachabmahnungen

Briefstapel mit dem Wort "Abmahnung" im Fesnter
Urteil des LG Düsseldorf vom 11.03.2015, Az.: 12 O 461/14

Mehrere Abmahnungen innerhalb eines kurzen Zeitraumes (hier: sieben Abmahnungen in einem Zeitraum von drei Tagen) können rechtsmissbräuchlich im Sinn des § 8 UWG sein. Indiz dafür ist zum einen, wenn gleich gelagerte Rechtsverstöße vorliegen, die zu vergleichbaren Konsequenzen führen würden und mit der ersten Abmahnung bereits alle erforderlichen Verletzungstatbestände gegeben sind. Zum anderen, wenn für diese Abmahnungen gesondert Gebühren geltend gemacht werden. Folglich fehlt es am Rechtschutzbedürfnis für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, da sich der Gläubiger von sachfremden Motiven leiten lässt.

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22. Mai 2015

Bezeichnung „Kompetenzcenter“ für Fremd-Produkte kann unzulässig sein

Feinmechanik-Maschine mit Metallspänen
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2014, Az.: 6 U 21/14

Wirbt ein Unternehmen mit der Bezeichnung „Kompetenzcenter“ für namentlich genannte Produkte eines Dritten, so kann diese Werbung den Eindruck erwecken, zwischen dem Werbenden und dem Dritten bestehe eine besondere Beziehung. Besteht eine solche tatsächlich jedoch nicht, so ist die Werbung unzulässig. Wird im Rahmen dieser Werbung auf eine 20-jährige Berufserfahrung der Kollegen im Umgang mit den Produkten verwiesen, so ist auch diese Aussage irreführend, wenn die Mitarbeiter hinsichtlich dieser Produkte tatsächlich nicht über eine entsprechend lange Berufserfahrung verfügen.

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18. Mai 2015

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte innerhalb der EU

Roter Paragraph auf einer Deutschlandkarte steht für das deutsche Rechtssystem
Urteil des BGH vom 27.11.2014, Az.: I ZR 1/11

a) Die Annahme einer Verletzungshandlung im Sinne von Art. 93 Abs. 5 der Verordnung (EG) 40/94 setzt ein aktives Verhalten des Verletzers voraus. International zuständig sind deshalb die Gerichte des Mitgliedstaates, in dem sich der Vorfall, der der behaupteten Verletzung zugrunde liegt, ereignet hat oder zu ereignen droht. Nicht zuständig sind dagegen die Gerichte der Mitgliedstaaten, in dem die behauptete Verletzung lediglich ihre Wirkungen entfaltet.

b) An dem internationalen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne von Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO können neben Ansprüchen auf Geldersatz, Unterlassung und Beseitigung auch Nebenansprüche auf Auskunftserteilung geltend gemacht werden.

c) Die Annahme einer internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO für eine auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützte Klage unter dem Gesichtspunkt des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs setzt voraus, dass nach dem Vortrag des Klägers ein Wettbewerbsverstoß, der einen Schaden im Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichts verursacht hat, nicht ausgeschlossen ist. Ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, aus dem sich ein Wettbewerbsverstoß ergibt, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist.

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12. Mai 2015

Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einem Strichcode

Mann scannt ein Produkt mit seinem Handy
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 185/14

Wird ein Produkt mit einem EAN-Code versehen, der bei Entschlüsselung einen anderen als den tatsächlichen Hersteller benennt, so ist zweifelhaft, ob dem Code in diesem Fall eine herkunftshinweisende Funktion zukommt. Jedenfalls aber besteht zwischen der Marke des benannten Herstellers und dem EAN-Code keine Verwechslungsgefahr, weil lediglich der Gesamteindruck der beiden Zeichen maßgeblich ist und insbesondere keine Analyse des Bedeutungsgehalts des Zeichens erfolgen muss. Zwischen einem Wortzeichen und dem aus Zahlen und Strichen bestehenden Code besteht aber offensichtlich keine markenrechtliche Zeichenähnlichkeit. Damit scheidet auch ein Anspruch wegen Irreführung über die betriebliche Herkunft aus.

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12. Mai 2015

Herkunftsverwirrung durch Umpacken von Waren

animierte Tablettenverpackung, Tablettenstreifen
Urteil des OLG Köln vom 09.07.2014, Az.: 6 U 183/13

Vertreibt ein Unternehmen Produkte, die mit der geschützten Marke eines anderen Unternehmens versehen sind, in eigenen Verpackungen, so wird dadurch die Marke verletzt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Marke auf der äußeren Umverpackung beseitigt wird, auf einer inneren Verpackung jedoch noch erhalten ist. Für den Verbraucher ist dann nämlich nicht ersichtlich, welches Unternehmen die Produkte tatsächlich herstellt und welches Unternehmen die Waren lediglich neu verpackt hat.

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12. Mai 2015

Keine unlautere Rufausnutzung durch die Bezeichnung „Champagner-Sorbet“

italienisches Sorbet mit Minze und Zitrone
Urteil des OLG München vom 16.10.2014, Az.: 29 U 1698/14

In der Benutzung der Bezeichnung "Champagner-Sorbet" für ein Tiefkühlprodukt ist keine wettbewerbswidrige Rufausnutzung der geschützten Ursprungsbezeichnung und geographischen Herkunftsangabe "Champagner" zu sehen, soweit Champagner mengenmäßig eine wesentliche Zutat des Produkts darstellt (Hier: 12 Prozent). Der Begriff "Champagner-Sorbet" ist in der deutschen Sprache und Küchenliteratur eine feststehende Bezeichnung, der die angesprochenen Verkehrskreise zwar entnehmen, dass in dem Produkt Champagner verarbeitet wurde, nicht jedoch, dass dieses auch in der Champagne hergestellt wurde.

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06. Mai 2015 Top-Urteil

Kein Markenschutz für „SKYPE“ wegen Verwechslungsgefahr mit „SKY“

3D Männchen telefoniert online mit einem Freund
Pressemitteilung des EuG vom 5.5.2015, Az.: T-423/12, T-183/13 und T-184/13

Der von dem Internet-Telefondienst „Skype“ angestrebte Markenschutz seines Wort- und Bildzeichens wurde aufgrund der deutlichen Verwechslungsgefahr zu der Wortmarke des britischen Pay-TV-Anbieters „Sky“ abgelehnt. Die beiden Zeichen weisen trotz der unterschiedlich angebotenen Dienstleistungen Ähnlichkeiten in bildlicher, klanglicher und begrifflicher Hinsicht auf. Im Namen Skype findet sich nicht nur der Markenname des Pay-TV Senders Sky wieder, sondern erinnert auch die wolkenförmige Umrandung im Logo von Skype eindeutig an den Begriff „Sky“ (engl.: Himmel). Die Unterscheidungskraft des „Skype“-Zeichens ist auch nicht durch die Bekanntheit in der Öffentlichkeit erhöht. Auch besitzt Sky aufgrund seiner frühzeitigen Eintragung die älteren Rechte.

Der Software-Konzern Microsoft, zu dem Skype inzwischen gehört, kann allerdings am Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen und das Urteil des EU-Gerichtes und des Markenamtes kippen.

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29. April 2015

Zuständigkeit des Gerichts bei Markenverletzung auf internationalen Messen

mehrere Vodafone-Flaggen vor blauem Himmel
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.01.2015, Az.: 2a O 250/14

Bei markenrechtlichen Streitigkeiten ist für Klagen aus unerlaubter Handlung das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Begehungsort liegt. Wird also eine Marke durch einen Messeauftritt verletzt, so ist einerseits der Ort, an dem die Messe stattfindet, andererseits der Erfolgsort, also der Ort, an dem die Markenverletzung einzutreten droht, maßgeblich. Dabei ist bei internationalen Messen zu beachten, dass sich das Angebot des Ausstellers nicht zwingend an die Abnehmer des Landes richten muss, in dem die Messe stattfindet. Für die Verletzung einer Marke muss also positiv festgestellt werden, dass der Anbieter plant, seine Produkte im jeweiligen Land zu vertreiben.

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29. April 2015

Spieletitel „Farming Simulator“ und „Farm Simulator“ verwechslungsfähig

riesen Mähdrescher, mit welchem Feld gepflügt wird
Urteil des OLG Köln vom 28.11.2014, Az.: 6 U 54/14

Der Titel „Farming Simulator 2013“ ist für ein Landwirtschafts-Simulationsspiel hinreichend kennzeichnungskräftig. Zwar spricht der stark beschreibenden Charakter der Bezeichnung „Farming Simulator 2013“ auf Grund der fehlenden Individualität gegen eine solche Kennzeichnungskraft im Sinne von § 5 III MarkenG, allerdings ist den angesprochenen Verkehrskreisen die Identifizierung eines Spiels anhand eines von sich aus wenig aussagekräftigen Titels bekannt, wonach nur geringe Anforderungen an die originäre Kennzeichnungskraft eines Titels zu stellen sind.

Die für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr notwendige Werkidentität kann nicht verneint werden, wenn die angegriffene Spielesoftware ausschließlich auf einem anderen Vertriebsweg angeboten wird. Der angesprochene Verkehr ist daran gewöhnt, Computerspiele sowohl als Download als auch über physische Datenträger zu erwerben. Eine Verwechslung kann demnach nicht ausgeschlossen werden.

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