Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

04. Dezember 2017

Tabakwerbung auf Internetseite eines Tabakherstellers unzulässig

rotes Rauchverbotsschild vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 05.12.2017, Az.: I ZR 117/16

a) Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21a Abs. 4 VTabakG und § 19 Abs. 3 TabakerzG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

b) Es stellt eine verbotene Tabakwerbung in einem Dienst der Informationsgesellschaft dar, wenn ein Unternehmen auf der Startseite seines Internetauftritts für Tabakerzeugnisse wirbt.

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28. November 2017

Unzulässiger Instagramauftritt

Influencer Marketing auf Wand mit Mann davor
Urteil des LG Hagen vom 13.09.2017, Az.: 23 O 30/17

Wenn geschäftliche Handlungen einem kommerziellen Zweck dienen, müssen sie kenntlich gemacht werden, sofern Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung auf dieser Basis treffen könnten. Daher verstoßen auf Instagram hochgeladene Bilder mit einem Link zu Unternehmen, bei welchen die auf den Bildern in Erscheinung getretenen Produkte erworben werden können, gegen das Wettbewerbsgesetz, sofern der kommerzielle Zweck nicht kenntlich gemacht wird. Auch darf ein Getränk nicht mit dem Wort „detox“ (entgiftend) beworben werden, da dies eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe ist.

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28. November 2017

Dashcam verstößt gegen Datenschutzgesetz

Dashcam an Frontscheibe
Pressemitteilung Nr. 76 des AG München zum Urteil vom 09.08.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17

Im öffentlichen Verkehr darf zur Ermittlung von potentiellen Sachbeschädigungen an einem PKW nicht dauerhaft und anlasslos eine „Dashcam“ Videos aufzeichnen. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz im Sinne unbefugter Erhebung personenbezogener Daten. Eine derartige Überwachung des öffentlichen Raumes obliegt den staatlichen Stellen. Würde jede Privatperson dauernd ihre Umwelt aufzeichnen, würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch inhaltslos.

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16. November 2017

Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts bei Wiedergabe von Musikstücken bei politischen Wahlkampfveranstaltungen

Wahlkampf-Schriftzug vor rotem Hintergrund
Beschluss des BGH vom 11.05.2017, Az.: I ZR 147/16

Sofern eine politische Partei freie einzelne Musikstücke bei ihren Wahlkampfveranstaltungen wiedergibt, hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch, wenn dessen berechtigte geistigen oder persönlichen Interessen am Werk beeinträchtigt werden. Hat sich der Urheber zuvor gegen die politischen Ziele der Partei öffentlich ausgesprochen und wurde diese Partei bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft, überwiegt die Interessenabwägung zu Gunsten des Urhebers.

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14. November 2017

Datenschutzrechtliche Einwilligung unzureichend: Facebook-Spieleanbieter dürfen nicht im Namen der Nutzer posten

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des KG Berlin vom 22.09.2017, Az.: 5 U 155/14

Für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung des Facebook-Nutzers im App-Zentrum ist Voraussetzung, dass eine einheitliche Information des Verbrauchers bei seiner Entscheidung stattfindet, ob er mit Nutzung der App, in die jeweilige Datenverarbeitung einwilligen will. Die Einwilligung eines Verbrauchers in die Datenverarbeitung, hinsichtlich der Ermächtigung des Spieleanbieters im Namen des Spielers auf Facebook zu posten, ist immer unzureichend, wenn die dahingehende Formulierung zu unbestimmt ist. Die Information „Diese Anwendung darf in deinem Namen posten“, genügt nicht. Weder Anzahl, noch Inhalt der Posts sind für den einwilligenden Verbraucher ansatzweise abzusehen. Eine solchen Datenverwendung ist nicht hinreichend konkret eingeschränkt.

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03. November 2017 Top-Urteil

Filesharing: Eltern haften bei Urheberrechtsverletzungen über den Familienanschluss unter Umständen für ihre Kinder

Pärchen sitzt auf dem Sofa und beobachtet Kinder, die im VOrdergrund mit einem Tablet auf dem Teppich liegen
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 19/16

Im Falle einer über den von Eltern unterhaltenen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internettauschbörse umfasst die sekundäre Darlegungslast der Anschlussinhaber bei Inanspruchnahme durch den Urheber oder den Inhaber eines verwandten Schutzrechts - hier durch den Tonträgerhersteller - die Angabe des Namens ihres volljährigen Kindes, das ihnen gegenüber die Begehung der Rechtsverletzung zugegeben hat.

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17. Oktober 2017

Instagram: Bloße Verwendung des Hashtags #ad genügt nicht zur Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks

Personen zeigen Hashtags auf ihren Smartphones
Urteil des OLG Celle vom 08.06.2017, Az.: 13 U 53/17

Der kommerzielle Zweck eines Beitrags in sozialen Medien (hier: Instagram) ist derart deutlich kenntlich zu machen, dass der angesprochene Verbraucherkreis diesen auf den ersten Blick erkennt. Die bloße Verwendung des Hashtages #ad am Ende eines Beitrages bzw. an zweiter Stelle von mehreren Hashtags genügt dabei nicht aus, um den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen.

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13. Oktober 2017

Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer teils verfassungswidrig

Beitragsservice
Pressemitteilung Nr. 66/2017 zum Urteil des BVerwG vom 27.09.2017, Az.: 6 C 32.16

Auch bei dem sog. „Beherbergungsbeitrag“ für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen, welcher seit dem 01.01.2013 für jedes einzelne Zimmer bezahlt werden muss, handelt es sich um eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe. Verfassungsgemäß ist die Erhebung des Beitrags jedoch lediglich für solche Betriebsstätten, deren Zimmer auch tatsächlich mit einem Empfangsgerät oder Internetzugang ausgestattet sind. Sollten die Zimmer mancher Betriebsstätteninhaber diese Leistungen nicht aufweisen, ist auch die Erhebung des Beitrags verfassungswidrig.

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13. Oktober 2017

„Hörermarkt“ sichert Frequenzstandpunkt

Mikrofon im Tonstudio
Urteil des OLG München vom 27.07.2017, Az.: U 2879/16 Kart

Frequenzwechsel sind auch gegen den Willen eines Radiosenders zulässig, wenn dieser ein werbefreies und kostenloses Hörfunkprogramm ausstrahlt. Wird das Programm in Erfüllung des rundfunkrechtlichen Grundversorgungsauftrags kostenlos ausgestrahlt, nimmt der Sender nicht an einem relevanten Hörermarkt teil. Daher finden sämtliche Normen des UWG, die einen Frequenzwechsel verhindern könnten, von vornherein keine Anwendung.

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13. Oktober 2017

Schrankenregelung des § 50 UrhG gilt nur, wenn Berichterstatter keine Möglichkeit hat, die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen

Sprechblase mit Hand
Beschluss des BGH vom 27.07.2017, Az.: I ZR 228/15

1. Lassen die Vorschriften des Unionsrechts zu den Ausnahmen oder Beschränkungen dieser Rechte gemäß Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG Umsetzungsspielräume im nationalen Recht?

2. In welcher Weise sind bei der Bestimmung der Reichweite der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen?

3. Können die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EU-Grundrechtecharta) oder der Pressefreiheit (Art. 11 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta) Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen?

4. Ist die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internetportal eines Presseunternehmens bereits deshalb nicht als erlaubnisfreie Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG anzusehen, weil es dem Presseunternehmen möglich und zumutbar war, vor der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke des Urhebers seine Zustimmung einzuholen?

5. Fehlt es an einer Veröffentlichung zum Zwecke des Zitats gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG, wenn zitierte Textwerke oder Teile davon nicht - beispielsweise durch Einrückungen oder Fußnoten - untrennbar in den neuen Text eingebunden werden, sondern im Internet im Wege der Verlinkung als neben dem neuen Text selbständig abrufbare PDF-Dateien öffentlich zugänglich gemacht werden?

6. Ist bei der Frage, wann ein Werk im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, darauf abzustellen, ob dieses Werk in seiner konkreten Gestalt bereits zuvor mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht war?

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