Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

10. März 2026

LG Frankfurt: Urheberrecht an KI-unterstütztem Liedtext

Urteil des LG Frankfurt vom 17.12.2025, Az.: 2-06 O 401/25

Das LG Frankfurt bestätigte eine einstweilige Verfügung wegen der Übernahme eines Liedtexts in einem später veröffentlichten Musikstück. Auch wenn die Musik mithilfe eines KI-Systems erstellt wurde, kann der von einer natürlichen Person geschaffene Text urheberrechtlich geschützt sein. Wird ein solcher Text oder seine prägenden Bestandteile in einem anderen Lied übernommen, kann der Urheber Unterlassung der Verbreitung und Bewerbung verlangen. Die Darlegung der menschlichen Urheberschaft kann im Eilverfahren durch eidesstattliche Versicherung erfolgen.

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02. März 2026

Exil-Journalisten dürfen nicht auf Gerüchte bauen

Urteil de LG Berlin II vom 13.01.2026 (Az.: 27 O 340/25)

Wer sich in der Öffentlichkeit als Journalist darstellt, kann sich äußerungsrechtlich nicht auf das Laienprivileg berufen. Dies entschied das LG Berlin II. Auch im Exil tätige Journalisten müssen bei Berichten über Vorgänge im Heimatland ihre publizistischen Sorgfaltspflichten einhalten. Sie dürfen sich dabei nicht mit einer Quellenlage begnügen, die nur auf ungeprüften Aussagen Dritter, Halbwahrheiten, Gerüchten oder Spekulationen beruht – selbst wenn unabhängige Recherchen wegen der Bedingungen im Heimatland erschwert sind.

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12. Februar 2026

EuGH muss WhatsApp-Klage gegen einen Beschluss des EDSA zulassen

Europäischer Gerichtshof, EuGH
Urteil des EuGH vom 10.02.2026, Az.: C-97/23 P

Nachdem er durch die irische Aufsichtsbehörde angerufen wurde, erließ der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen, für alle nationalen Behörden verbindlichen, Beschluss. Die irische Behörde verhängte daher Bußgelder in Höhe von 225 Millionen Euro gegen WhatsApp, weshalb sich das Unternehmen vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Maßnahme sowie den Beschluss wehren wollte. Dieses lehnte die Klage als unzulässig ab, da der Beschluss der EDSA lediglich eine Zwischenmaßnahme darstellte. Der Gerichtshof stellte nun klar, dass das EuG rechtsfehlerhaft urteilte und die Klage inhaltlich zur Entscheidung annehmen muss, da der EDSA-Beschluss Rechtswirkungen gegenüber Dritten (also auch WhatsApp) entfalte.

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11. Februar 2026

Meta muss Fake-Profile löschen

Verschiedene Grafiken, die Social-Media-Profile darstellen. Damit sollen Fake-Profile dargestellt werden, da die Personen nicht erkennbar sind.
Urteil des OLG München vom 20.01.2026, Az.: 18 U 2360/25 Pre e

Das OLG München stellt mit diesem Urteil klar, dass Social Media Dienste zur Löschung von Fake-Profilen verpflichtet werden können und auch solche neuen, inhaltsgleichen Profile von sich aus löschen müssen, wenn dies keine neue Inhaltsprüfung erfordert. Da sich Meta nach Bekanntwerden der Fake-Profile nicht zügig um eine Löschung bemühte, sei eine Berufung auf das Haftungsprivileg gem. Art. 6 Abs. 1 DSA nicht möglich (lit. b). Insbesondere die Weigerung Metas, eine Rechtspflicht bezüglich der Löschung zukünftiger, identischer Fake-Profile anzuerkennen, erteilte das Gericht eine Absage. Zumindest bei Profilen, die mit den Angegriffenen übereinstimmen oder kerngleich sind, muss der Provider also tätig werden.

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15. Januar 2026 Top-Urteil

Namentliche Nennung eines verurteilten Ex-Fußballmanagers war rechtmäßig

Ein weißes Verkehrsschild mit dem Schriftzug "Persönlichkeitsrecht" vor einer Wiese, im Hintergrund blauer Himmel und ein Baum am Horizont
Urteil des BGH vom 16.12.2025, Az.: VI ZR 142/24

Weil der Spiegel in einem Artikel über „Fragwürdige Deals im Fußball“ berichtete, dass ein ehemaliger Fußballmanager, der wegen Bankrotts verurteilt wurde, nun in einer Bank arbeitete und ihn namentlich nannte, klagte dieser auf Unterlassung. Während das LG sowie das OLG die Berichterstattung gänzlich verboten, kam der BGH nun zum gegenteiligen Ergebnis. Besonders betonte er, dass die Presse nicht grundsätzlich anonymisiert berichten müsse, sondern dies eine Einzelfallabwägung erfordere. In diesem Fall müsse das Persönlichkeitsrecht des Managers hinter dem Berichterstattungsinteresse zurückbleiben, da durch den Rechtsfriedensbruchs ein entsprechendes Informationsinteresse entstanden sei, das geduldet werden muss. Auch der zeitliche Abstand ergebe keine Zäsur, da durch die Coronakrise und der damit einhergehenden Finanzierungskrise ein erneuertes Interesse bestand.

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09. Januar 2026

Kein eigenständiger Werktitelschutz für Figur der „Miss Moneypenny“

Schwarzer Hintergrund mit weißem Kreis in der Mitte. Von diesem Kreis entfernen sich drehende weiße Linien zum Rand.
Pressemitteilung Nr. 224/2025 zum Urteil des BGH vom 04.12.2025, Az.: I ZR 219/24

Zwar kann einzelnen Figuren aus geschützten Werken ein eigenständiger Werkstitelschutz zugutekommen, aber die Anforderungen seien bei der Figur der "Miss Moneypenny" aus den "James Bond"-Filmen nicht gegeben. Laut BGH fehle ihr hierfür die eigenständige Bekanntheit und eine gewisse Selbstständigkeit vom Werk selbst.

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01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ist Werbung von Influencern für Pharmaprodukte zulässig?

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Urteil des OLG Köln vom 11.09.2025, Az.: 6 U 118/24

Wegen Werbung für ein Pharmaprodukt in einem Instagram-Reel klagte ein Wettbewerbsverband gegen den verantwortlichen Konzern. Wettbewerbsverstöße lagen zum einen darin, dass der nach § 4 V 1 HWG notwendige Hinweis "Für Risiken und Nebenwirkungen..." nicht gezeigt wurde. Zum anderen wurde bemängelt, dass durch die Influencerin eine "bekannte Person" iSd § 11 I 1 Nr. 2 HWG für das Produkt geworben hat.

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28. November 2025

Die Presse darf Verdächtigungen zwischen Politikern wiedergeben

Aufschrift Presse auf Würfeln, die auf Zeitung liegen
Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 27 O 362/25 eV

Im Eilverfahren ging es vor dem LG Berlin II darum, ob eine Berichterstattung des Handelsblatts über die Thüringer AfD zulässig war, da diese negative Äußerungen von Politikern enthielt. Den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wies das Gericht zu einen einerseits mit der Begründung zurück, da es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um „aus der Luft gegriffene“ Äußerungen handelte. Andererseits stand im Raum, dass das Handelsblatt die strengen Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten habe. Diese Überlegung sah zwar auch das Gericht, doch nach Abwägung mit der Meinungs- und Pressefreiheit kam es zu dem Schluss, dass es der Presse nicht zugemutet werden könnte, wenn sie die Fundiertheit der Aussagen von Politikern zunächst prüfen müsste.

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27. November 2025

GEMA gewinnt im Prozess gegen OpenAI

Laptop, vor den ein Smartphone gehalten wird. Auf beiden ist ChatGPT geöffnet.
Pressemitteilung Nr. 11/2025 des LG München I zum Urteil vom 11.11.2025, Az.: 42 O 14139/24

Da ChatGPT Texte bekannter deutscher Lieder wiedergeben konnte, klagte die GEMA gegen den Betreiber OpenAI. OpenAI hatte zwar versucht sich auf Schrankenbestimmungen des UrhG zu berufen, das Gericht lehnte dies allerdings ab.

Die Schranke des Text und Data Mining, § 44b UrhG, soll hier laut Gericht nicht gelten, da diese nach dessen Ansicht nur einschlägig ist, wenn Informationen aus einem Text extrahiert werden, wie dies beispielsweise beim Training einer KI geschieht. Ein bloßes Reproduzieren reicht hierfür nicht.

Auch stellt die Wiedergabe der Liedtexte kein unwesentliches Beiwerk i.S.d. § 57 UrhG dar, da es zum einen bei der Vervielfältigung an einem Hauptwerk fehle und zudem die Liedtexte nicht nebensächlich und verzichtbar im Vergleich zum gesamten Trainingsdatensatz seien.

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30. Oktober 2025

Verfahren ausgesetzt – Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf

sitzende Frau mit einem smartphone in der Hand
Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 155/23

Der BGH legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke vor. Eine Tonträgerherstellerin reichte zunächst Klage gegen eine Content-Delivery Network Betreiberin ein. Ein Vertragspartner der Beklagten soll ein Musikalbum, das die Klägerin vertrieb, rechtswidrig auf einer Filesharing-Plattform angeboten haben. Als problematisch stellte sich die Frage in welcher Art eine Zugänglichmachung erlaubt wäre und welche Kriterien für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks gelten.

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