Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

14. Januar 2016

Wirksam geschlossener Maklervertrag als Voraussetzung für Provision

Übergabe eines Schlüssels von Makler an Käufer
Urteil des OLG Köln vom 03.12.2015, Az.: 24 U 21/14

Eine Provisionsabrede nach § 652 BGB kann auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Dabei stellt eine Zeitungs- beziehungsweise Internetannonce des Maklers in der Regel lediglich eine invitatio ad offerendum dar, sie kann grundsätzlich nicht als Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags gewertet werden. Nimmt ein Kaufinteressent auf die Anzeige hin Kontakt mit dem Makler auf, so kann dennoch bereits zu diesem Zeitpunkt ein Maklervertrag geschlossen werden, wenn im Inserat ausdrücklich und unmissverständlich auf ein Provisionsverlangen hingewiesen wurde.

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07. Januar 2016

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich mit dem Grundgesetz vereinbar

Ordner mit Aufschrift "Eundfunkgebühren" und Geldscheinen im Vodergrund
Urteil des VGH vom 30.10.2015, Az.: 7 BV 15.344

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich - im weiteren Sinn im "unternehmerischen Bereich" - für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge (hier: eine Autovermietung) ist - wie auch im privaten Bereich - mit dem Grundgesetz vereinbar. Insbesondere liegt durch Erhebung des Rundfunkbeitrags kein Verstoß gegen das Übermaßverbot und das Kostendeckungsprinzip vor. Das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot bietet auch im nicht-privaten Bereich spezifische Vorteile, welche durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich nicht abgegolten sind.

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21. Dezember 2015

Bereitstellung von Fernsehgeräten in Hotelzimmern löst keine Vergütungspflicht aus

Hotelzimmer mit Bett und Fernseher an der Wand
Pressemitteilung Nr. 207/2015 zum Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 21/14

Stellt die Betreiberin eines Hotels ihren Gästen in den Hotelzimmern Fernsehgeräte zur Verfügung, mithilfe derer diese über eine Zimmerantenne Fernsehsendungen empfangen können, so schuldet sie der GEMA keine Urhebervergütung. Anders liegt der Fall, wenn ein Hotelbetreiber die Sendesignale von Fernsehprogrammen über eine Verteileranlage an die Fernsehgeräte in den Zimmern weiterleitet. Denn dann überträgt er aktiv geschützte Werke, er gibt diese also öffentlich wieder.

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21. Dezember 2015

Urheberrechtlicher Eingriff durch Übernahme eines Exklusivinterviews

Pressesprecher gibt einer Journalistin ein Interview
Pressemitteilung Nr. 206/2015 zum Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 69/14

Übernimmt ein Fernsehunternehmen Ausschnitte eines Interviews, das ein konkurrierender Sender exklusiv geführt hat, und strahlt diese aus, so greift es in das dem Sendeunternehmen zustehende Leistungsschutzrecht ein. Der Eingriff ist jedoch nicht widerrechtlich, wenn sich das Unternehmen auf das Zitatrecht aus § 51 UrhG berufen kann. Dafür ist ausreichend, dass der Zitierende das Interview als Grundlage für selbständige Erörterungen verwendet. Das Zitatrecht kann jedoch ausscheiden, wenn der Zitierende lediglich die Schlüsselszenen des Interviews ausstrahlt.

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18. Dezember 2015 Top-Urteil

„Framing“ ist nicht zwangsläufig urheberrechtswidrig

Ausschnitt aus einem Video auf Youtube.
Urteil des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZR 46/12

Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des „Framing“ stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar.

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18. Dezember 2015

Keine Haftung wegen Filesharing bei Beibehaltung von individuellem voreingestelltem WPA2-Schlüssel

"WPA2"-Schriftzug auf einen WLAN-Symbol mit einem Schloß davor
Urteil des LG Hamburg vom 29.09.2015, Az.: 310 S 3/15

Bei Verwendung eines voreingestellten individuell vergebenen WPA2-Schlüssels als Router-Passwort kann der Anschlussinhaber bei Filesharing durch unbekannte Dritte nicht automatisch zur Haftung herangezogen werden. Eine Pflichtverletzung des Anschlussinhabers kommt deswegen nicht in Betracht, da der 16-stellige werkseitig individuell vergebene Zahlen-Schlüssel als ebenso sicher wie ein vom Anschlussinhaber selbst vergebenes Passwort angesehen werden kann und daher ausreichend ist. Eine Prüfpflichtverletzung ist nur dann vorzuwerfen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Zahlenschlüssel ausspähbar ist.

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17. Dezember 2015 Top-Urteil

„No Reply“ Bestätigungsemail mit werblichem Inhalt kann unzulässig sein

Mann im Anzug sitzt vor dem Laptop aus dem ihm E-Mails entgegen springen
Pressemitteilung Nr. 205/2015 zum Urteil des BGH vom 15.12.2015, Az.: VI ZR 134/15

Wird als Antwort auf eine per Email ausgesprochene Kündigung eine Antwortmail automatisch vom System generiert und enthält diese Bestätigungsmail werblichen Inhalt, so verletzt diese Email dann das allgemeine Persönlichkeitsrecht des empfangenden Verbrauchers, wenn dieser zuvor ausdrücklich erklärt hat, dass er mit der Werbung nicht einverstanden sei.

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08. Dezember 2015

Zur sekundären Darlegungslast eines Anschlussinhabers für Urheberechtsverletzungen bei Urlaubsabwesenheit

Schwarze Tafel mit der Aufschrift Urheberrechtsverletzung, Hand mit weißer Kreide
Urteil des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZR 75/14

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Rechtsverletzung begangen wird, genügt seiner sekundären Darlegungslast im Hinblick darauf, ob andere Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten, nicht dadurch, dass er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behauptet (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 - BearShare).

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08. Dezember 2015

Zur Aufsichtspflicht der Eltern bezüglich der Teilnahme an Internettauschbörsen durch ihre minderjährigen Kinder

Vater und Mutter beobachten ihr Kind während es mit dem Tablet spielt
Urteil des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZR 7/14

a) Eltern sind verpflichtet, die Internetnutzung ihres minderjährigen Kindes zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch eine Urheberrechte verletzende Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen zu verhindern. Allerdings genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Nicht ausreichend ist es insoweit, dem Kind nur die Einhaltung allgemeiner Regeln zu einem ordentlichen Verhalten aufzugeben (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 Rn. 24 - Morpheus).

b) Sind Eltern gemäß § 832 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für eine durch die zu beaufsichtigende Person widerrechtlich herbeigeführte Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann der zu ersetzende Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden.

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