Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

06. Juli 2012

Räumungsverkauf von Büchern

Urteil des OLG Hamm vom 05.06.2012, Az.: I-4 U 18/12

Gemäß des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher ist es grundsätzlich unzulässig verlagsneue Bücher zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen zu veräußern. Auch im Rahmen eines "Räumungsverkaufes" darf hiervon nicht abgewichen werden, wenn es sich lediglich um die Schließung einer unselbstständigen Verkaufsstelle und nicht um die Schließung eines eigenständigen Buchhandelsunternehmens handelt.
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29. Juni 2012

Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

Pressemitteilung Nr. 48/2012 des BVerwG vom 23.05.2012, Az.: 6 C 22.11

Die Vorschrift des Medienstaatsvertrages über die Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus als rechtswidrig beanstandeten Sendungen ist zulässig. Die Vorschrift verstößt weder gegen Bundesrecht noch gegen Bestimmungen des Grundgesetzes. Damit muss der Sender Pro7 Werbeeinnahmen in geschätzter Höhe von 75.000 € an die Landesmedienanstalten abführen, da die Sendung "Bimmel-Bingo" im Rahmen von "TV-total" rechtswidrig war.
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21. Juni 2012 Kommentar

Haftung für embedded-Links oder der „dubiose Krebsarzt“

>strong>Kommentar zum Urteil des LG Hamburg vom 18.05.2012, Az. 324 O 596/11

Wie sind embedded Videos zu bewerten? Präsentiert ein Blogger ein Video, z.B. von YouTube, ist dieser dann auch für dieses Video haftbar zu machen? Oder darf man darauf vertrauen, dass ein öffentlich zugängliches Video auch legal ist und ansonsten von YouTube gesperrt würde?

Das LG Hamburg verkündete vor Kurzem ein Urteil zu dieser Thematik, das v.a. in der sog. Blogosphäre bereits große Wellen schlug.

Lesen sie im Folgenden eine rechtliche Bewertung dieses Urteils.

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20. Juni 2012

Veröffentlichungsverbot für Werk mit Zitaten aus „Mein Kampf“

Pressemitteilung Nr. 5/12 des OLG München vom 15.06.2012, Az.: 29 U 1204/12

Zitate zum Zwecke eines Belegs oder als Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen sind grundsätzlich zulässig und bedürfen keiner Zustimmung durch den Urheber. Tritt das Zitat jedoch in den Vordergrund und wird hierdurch der Leser vielmehr dazu veranlasst, sich ein eigenes Bild über das Originalwerk zu machen, ist die Grenze des zulässigen Zitatzwecks überschritten. Aus diesem Grund darf eine britische Verlagsgesellschaft ihr wissenschaftliches Werk "Das unlesbare Buch", welches Auszüge aus dem Buch Adolf Hitlers "Mein Kampf" beinhaltet, nicht veröffentlichen. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit oder auch gegen das Zensurverbot ist durch die Untersagung der Veröffentlichung nicht zu erkennen.
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19. Juni 2012

Wettbewerbswidrige Abwerbung über XING

Urteil des LG Heidelberg vom 23.05.2012, Az.: 1 S 58/11

Es ist wettbewerbswidrig, wenn im Rahmen des XING-Netzwerkes der Versuch unternommen wird, Mitglieder abzuwerben und hierbei gleichzeitig der Arbeitgeber in unzulässiger Weise herabgesetzt wird.
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13. Juni 2012

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte

Urteile des BGH vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08 a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Anbieters jedenfalls dann international zuständig, wenn die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat.
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08. Juni 2012

Rundfunkgebührenpflicht für PKW-Radio

Beschluss des OVG Lüneburg vom 06.03.2012, Az.: 4 LB 290/09

Schon eine geringe gewerbliche Nutzung des eigenen PKW befreit nicht von der Rundfunkgebührenpflicht eines Zweitgeräts im PKW. Dies könnte nur durch eine ausschließlich private Nutzung erfolgen.
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08. Juni 2012

Minderjährige Testkäufer im Glück

Pressemitteilung Nr. 26/12 vom 04.06.2012 zum Urteil des AG München, Az.: 244 C 25788/11

Die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern ist gemäß dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland verpflichtet, den Jugend– und Spielerschutz zu gewährleisten. Die allgemeine Geschäftsanweisung für die Vertriebsorgane vor Ort der staatlichen Lotterieverwaltung (also der Lottoannahmestellen) regeln, dass sicherzustellen ist, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausgeschlossen sind. Gemäß dieser Geschäftsanweisung können bei Verstößen Abmahnungen erteilt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Wochenprovision einbehalten und die Verpflichtung zu einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgesprochen werden. Zur Ermittlung können minderjährige Testkäufer eingesetzt werden.
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06. Juni 2012

Einkauf Aktuell

Urteil des BGH vom 15.12.2011, Az.: I ZR 129/10

a) Das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, stellt insoweit, als es den Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher bezweckt, eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. b) Der in § 29 Abs. 2 WpÜG geregelte formale Beherrschungsbegriff kann nicht mit dem Begriff der Abhängigkeit im Sinne des § 17 AktG oder anderer Bestimmungen gleichgesetzt werden, die an die materielle Beherrschung anknüpfen.
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06. Juni 2012

Blühende Landschaften

Urteil des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZR 212/10 Das Zitatrecht gemäß § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken. Die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung verlangt, bei der
Auslegung und Anwendung des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG die innere Verbindung der
zitierten Stellen mit den Gedanken und Überlegungen des Zitierenden über die bloße Belegfunktion hinaus auch als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen (BVerfG, GRUR 2001, 149, 151 Germania
3).
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