Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

25. Januar 2010

Werbung ohne Hinweispflicht auf Ausschluss der „Preselection“-Option

Beschluss des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 124/08

In der Werbung für eine Telefon-Flatrate, bei welcher die Nutzung von Preselection-Angeboten nicht möglich ist und auch auf diese Einschränkung nicht hingewiesen wird, ist nicht zwangsläufig ein irreführender Wettbewerbsverstoß zu sehen. Da der Kunde mit der beworbenen Flatrate Festnetzgespräche auch in Netze von Drittanbietern "umsonst" führen kann, ist die Möglichkeit der Nutzung von kostenpflichtigen Preselection Telefongesprächen für einen durchschnittlich interessierten Kunden wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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21. Januar 2010

Schadensersatz im Filmbusiness

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.04.2009, Az.: I-20 U 131/08

Die Parteien schlossen einen urheberrechtlichen Verwertungsvertrag über TV-Rechte. Die Einräumung der Rechte war der Beklagten jedoch unmöglich, da sie die Nutzungsrechte zuvor bereits von ihr an einen Dritten übertragen wurden. Dies begründe grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch, so die Richter vom OLG Düsseldorf. Die vertragliche Leistung kann nicht mehr erfüllt werden, so dass der anderen Partei folglich ein Ersatzanspruch zusteht. Die Bemessung der Anspruchshöhe erfolgte im Rahmen einer richterlichen Schätzung und berücksichtigte auch den hypothetischen Umstand, dass es sich bei dem Film um einen "langlebigen" gehandelt hat, der nicht nur kurzfristig Interesse beim Fernsehpublikum gefunden hätte.
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20. Januar 2010

Prominent! – Das Recht am eigenen Bild

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.12.2009, Az.: 7 U 90/06

Bei Abbildungen von Prominenten, kann eine Einwilligung der abgebildeten Person entbehrlich sein, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen (§ 23 Abs. 1 KunstUrhG). Nach der Revisionsentscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichtes musste ein bekannter deutscher Journalist und Fernsehmoderator hinnehmen, dass er auf dem Titelblatt einer Rätselzeitschrift abgebildet wurde. Zur Begründung führte das Gericht an, dass aufgrund der hohen Prominenz des Klägers ein überragendes Informations- und Unterhaltungsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Somit genießt der Schutz der Pressefreiheit, auf welche sich der Beklagte beruft, Vorrang gegenüber dem Bildnisrecht des Klägers.
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19. Januar 2010

Verfassungsbeschwerde gegen UrhG-Novelle

Beschluss des BVerfG vom 24.11.2009, Az.: 1 BvR 213/08 Eine Verfassungsbeschwerde zweier Filmurheber gegen die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer rügten die Neuregelungen in Bezug auf die Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten, wonach der Filmproduzent automatisch die Verwertungsrechte auch für unbekannte Nutzungsarten erwerbe. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die Beschwerdeführer, die bei mehreren Filmproduktionen unter anderem als Regisseure und Drehbuchautoren tätig geworden sind, von den Neuregelungen selbst betroffen sind.
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18. Januar 2010

… und Eltern haften doch für ihre Kinder!

Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az.: 6 U 101/09

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Filesharing müssen Eltern darlegen, dass sie mit Hilfe einer Firewall oder eingeschränkten Benutzerkonten sichergestellt haben, dass ihre Kinder keine Tauschbörsen nutzen können. Ein bloßes "Ermahnen" oder "Aufmerksam machen" der Kinder genügt nicht den elterlichen Kontrollpflichten. Gelingt einem abgemahnten Anschlussinhaber weiter nicht zu erklären, wer als dritte Person die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss begangen haben könnte, haftet der Anschlussinhaber für die Verletzung vollumfänglich.
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14. Januar 2010

Ohne „konkreten Anlass“ keine Berichterstattung

Urteil des LG Berlin vom 29.09.2009, Az.: 27 O 736/09 Ohne konkreten und gegenwärtigen Anlass ist die Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Prominenten unzulässig, da diese den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Eine bekannte Entertainerin und Comedy-Darstellerin war schwer erkrankt, was im Zusammenhang mit einer ebenfalls erkrankten Moderatorin veröffentlicht wurde. Doch die Erkankung einer beliebigen Dritten Person, die in keiner Beziehung zur erstgenannten Person steht, stellt keinen "aktuellen Anlass" dar, sodass die Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
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13. Januar 2010

„Verurteiltes Mädchenschänderschwein“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 16.06.2009, Az.: 7 U 9/09 Ein mit Dopingvorwürfen überzogener ehemahliger DDR-Leichtathletiktrainer wurde in einer Fernsehesendung als "verurteiltes Mädchenschänderschwein" bezeichnet. Hiergegen klagte der Betroffene vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Die Richter sprachen ihm einen Unterlassungsspruch gegen den Beklagten zu, da mit der Bezeichnung "Schwein" der Betroffene extrem herabgewürdigt wird und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung des Beklagten müsse hier zurückstehen, da eine Bezeichung als "Schwein" auch in einem angeblich nur satirischen Kontext nicht tragbar sei.
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11. Januar 2010

Sorgfältige Presseschau

Beschluss des BVerfG vom 25.06.2009, Az.: 1 BvR 134/03

Im Rahmen einer Presseschau entpricht es nicht den Sorgfaltspflichten, eine Ursprungsnachricht derart gekürzt wiederzugeben, dass der Sinn einseitig verfälscht wird. Zwar ergibt sich bereits aus der äußeren Form einer Presseschau als eigener Rubrik und der Angabe der exakten Quelle sowie dem Verzicht auf sprachliche Eleganz und der Wiedergabe knapper Auszüge, dass ein Fremdbericht stark gekürzt wiedergegeben wird. Dennoch darf diese nicht so zusammengestellt sein, dass ursprünglich nicht enthaltene Eindrücke zu Lasten des Inhalts entstehen.
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07. Januar 2010

Auflagenstärkste Fachzeitschrift nicht automatisch marktbeherrschend

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.10.2009, Az.: VI-W (Kart) 3/09

Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen ist verboten. Allerdings lässt sich allein aus der Tatsache, dass eine Fachzeitschrift die stärkste Auflage aufweist, nicht auf eine marktbeherrschende Stellung schließen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller marktrelevanten Faktoren und Umstände erforderlich. Mangels Darlegung weiterer relevanter Kriterien, wie etwa Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.
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04. Januar 2010

Aufbrauchsmöglichkeit für Bücher

Urteil des OLG Köln vom 21.10.2009, Az.: 28 O 635/09

Betrifft eine unzulässige Darstellung, die gegen das Persönlichkeitsrecht eines Dritten verstößt, einen nur kleinen Teil der Druckschrift -im vorliegenden Fall nur einen einzigen Satz- so wäre ein sofortiger Verbreitungsstopp unverhältnismäßig. Statt dessen ist eine Aufbrauchsfrist für die bereits gedruckten Exemplare vorzusehen. Auch eine Schwärzung ist bei einem nur kleinen Verstoß dem Verleger des Werkes nicht zumutbar.
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