Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

26. August 2009

Bildaufnahmen von einer Oper

Beschluss des VG Köln vom 07.05.2009, Az.: 6 L 697/09

Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Rahmen einer Opernaufführung berühren das Recht am eigenen Bild der Mitwirkenden. Der Anfertigung von Fotos zur späteren Veröffentlichung steht das berechtigte Interesse der Abgebildeten entgegen, da die Veröffentlichung eines Nacktbildes stets dem Abgelichteten selbst vorbehalten ist. Die Sänger sind auch nicht daher weniger schutzwürdig, wenn sie sich der Öffentlichkeit in der Oper zur Schau stellen. Dies ist eine völlig andere Öffentlichkeit als die, die mit der Veröffentlichung in einer Zeitung erreicht wird.
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24. August 2009

Auskunftsanspruch über verkaufte Exemplare und erzielte Werbeerlöse

Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az.: 4 U 220/08

Beim Erwerb eines Videos ist die Rechtekette zu überprüfen, auch wenn der Veräußerer, der sich nicht als Urheber ausgibt, zusichert, im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Das erwerbende Presseorgan hat zu prüfen, ob dies tatsächlich so ist, gerade weil die Aufnahmen sich auf ein lange zurückliegendes Ereignis von öffentlichem Interesse beziehen. Der Verletzte hat einen Auskunftsanspruch im Rahmen des Wahlrechts und zur Herausgabe des Verletzergewinns, dessen Wert sich nur mit Angabe der an den Tagen verkauften Exemplare und der an den Tagen erzielten Werbeerlöse ermitteln lässt.
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24. August 2009

Drohung mit Strafanzeige – Urteil gegen Abzocke

Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az.: 2 O 268/08 Die Richter des LG Mannheim entschieden, dass die Drohung mit einer Strafanzeige zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, die in Wirklichkeit überhaupt nicht bestehen, unzulässig ist. Im vorliegenden Prozess ging es um eine Firma, die auf ihrer Internetseite kostenlose Software-Progamme zum Download angeboten hat. Für den vermeintlich kostenlosen Download-Vorgang musste sich der Nutzer lediglich mit seinem Namen und seiner Email-Adresse anmelden. Später erhielten die Nutzer jedoch eine Zahlungsaufforderung für das Herunterladen. Auf die tatsächlichen Kosten wurde allerdings nur sehr unfällig hingewiesen. Um auch Minderjährige, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, zur Kostenbegleichung zu bewegen, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.
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24. August 2009

Von nichtadeligen Namensträgern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2009, Az.: 16 U 21/09

Die Formulierung "nichtadeliger Namensträger" bezeichnet eine Person, die nicht adeliger Herkunft ist bzw. die den Namen nicht durch eheliche Geburt erworben hat. Wird die Bezeichnung in der Berichterstattung über eine Person verwendet, die inzwischen einen adeligen Namen führt, ist das keine Bloßstellung, sondern sachliche Kritik im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
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24. August 2009

Kinder und Tauschbörsen – Haftung der Eltern?

Urteil des LG Köln vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08

Wer den Mitgliedern seines Haushalts einen Internetzugang zur Verfügung stellt und dadurch die Teilnahme an Musiktauschbörsen ermöglicht, hat aufgrund dieses Risikos Prüf- und Handlungspflichten. Es ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, es Kindern ausdrücklich und konkret zu untersagen, Musik herunterzuladen. Als weitere wirksame Maßnahmen hätten ein eigenes Benutzerkonto für die Kinder mit eingeschränkten Rechten sowie eine Firewall, die Downloads von Daten aus dem Computer verhindert, eingerichtet werden müssen.
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21. August 2009

Neue Gewinnspielsatzung bleibt vorerst in Kraft

Beschluss des BayVGH vom 11.08.2009, Az.:  NE 09.1378

Das Bayerische oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gewinnspielsatzung vom 17.12.2008 vorerst in Kraft bleibt. Eine Betreiberin von Fernseh-Quiz-Sendungen hatte sich mit ihrem Normenkontrollantrag im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die neuen Regelungen gewendet. Sie war der Auffassung, dass die erlassenen Normen in vielfacher Weise gegen geltendes Recht verstoßen und sie ihrer Existenzgrundlage berauben. Das Gericht lehnte den Erlass der Anordnung ab [...].
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18. August 2009

Theaterstück „Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo“ verstößt gegen das Urheberrecht

Urteil des LG Köln vom 31.07.2009, Az.: 6 U 52/09

Die vorgenannte bundesweite Theaterinszenierung bestand zu ca. 1/3 aus übernommenen Text- und Interviewpassagen Klaus Kinski's. Diese waren mit dem übrigen Text verwoben. Der Schutzbereich des Zitatrechts war nicht eröffnet. Das Gericht stellte fest, dass die in Wechselwirkung stehende Individualität des älteren Werkes und Selbständigkeit des neuen Werkes das ursprüngliche Werk durch eigenschöpferische Züge nicht verblassen lassen. Den Erben Klaus Kinski's steht gegen die beklagten Betreiber und Aufführer des Theaterstücks sowohl ein Schadensersatz- als auch Unterlassungsanspruch zu.
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17. August 2009

Hey Pippi Langstrumpf …

Beschluss des LG Hamburg vom 28.04.2009, Az.: 308 O 200/09

ein Affe und ein Pferd. Das Buch "Die doppelte Pippielotta" verstößt gegen das Urheberrecht, §§ 16, 17 UrhG. Übernommene Charakterzüge müssen verblassen und ein eigenpersönliches Wesen schaffen um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Hierfür genügt nicht bereits das Abändern der wohlbekannten Krummeluß-Pillen in Krumunkulus Pillen.
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14. August 2009

Reichweite des 52 b UrhG bei digitalisierten Werken in öffentlichen Bibliotheken

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/06:

Universitäten ist es verboten, ihren Nutzern zu ermöglichen, komplette digitale Versionen von Verlagswerken als PDF-Dateien auf z.B. USB-Sticks zu kopieren und/oder solche Kopien aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen. Die Schaffung elektronischer Leseplätze selbst und die Möglichkeit des Kopierens einzelner Textpassagen ist jedoch gem. § 52 b UrhG zulässig.
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14. August 2009

Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 15.05.2009, Az.: 6 U 37/08

Bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern können regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden. Zudem hat der Urheber des Bildes das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk gemäß § 13 S. 1 UrhG. Unterlässt der unberechtigte Nutzer jedoch auch den Bildquellennachweis, steht dem Urheber weiter eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.
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