Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films „Das Boot“
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 07.05.2009, Az.: 7 O 17694/08
Der Chefkameramann des Films "Das Boot" geht davon aus, dass der Produzent, die Rundfunkanstalt als Kapitalgeber und ein Videoverwerter mit diesem Film über Jahre Erlöse in Größenordnungen gemacht wurden, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner damaligen Vergütung stehen. Auch die Richter der 7. Zivilkammer sahen dafür greifbare Anhaltspunkte und verurteilten den Beklagten in einer aktuellen Entscheidung zur Auskunftserteilung.