Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

28. Juli 2009

Keine verdächtigen Äußerungen über das Privatleben

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 03.06.2009, Az.: 7 U 10/08

Werden Tatsachenbehauptungen einer anderen Zeitschrift verbreitet, so ist dies keine offene Fragestellung, die im Artikel weiter konkretisiert wird. Berichte über Gegenstände, die die Privatsphäre verletzen, sind auch dann rechtswidrig, wenn dies nur in einem Verdacht geäußert wird. Die Öffnung des Privatlebens in gewissem Maße durch Äußerungen, die die Intimsphäre nicht berühren, mag das allgemeine Interesse an der Person fördern, berechtigt aber nicht zum Bericht über jede etwaige Gefühlsregung.
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27. Juli 2009

Gerichtsberichterstattung mit Namen

Beschluss des KG Berlin vom 25.05.2009, Az.: 9 W 91/09

Gerichtsberichterstattungen kommt eine gemeinschaftswichtige Bedeutung zu, so dass über alle Gerichtsverfahren berichtet werden darf, solange die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten geachtet werden. Anwälte stehen neben Richtern aufgrund der ihnen obligenden Aufgaben im Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn sie an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung teilnehmen. Deshalb liegt keine Persönlichkeitsverletzung in der Namensnennung in den Berichten über die Verhandlung, die zum Teil im Internet abgerufen werden können.
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21. Juli 2009

Dr. No beschreibt bloß die Ware

Urteil des EuG vom 30.06.2009, Az.: T-435/05

Soll festgestellt werden, ob ein Zeichen, hier der Titel eines Films, vor dem Tag der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke als Marke benutzt worden ist, muss dies explizit nachgewiesen werden. Werden die Zeichen als beschreibender Hinweis auf Waren genutzt und sind die Waren auch mit anderen Herkunfstangaben versehen, so zeigt dies nur die betriebliche Herkunft aus derselben Serie. Dient das Zeichen, welches der Name einer Figur aus einem Film ist, als Verbindung einer Ware zum Film, so ist dies nur beschreibend.
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20. Juli 2009

Unberechtigte Nutzung von Fotografieteilen

Urteil des LG Düsseldorf vom 01.04.2009, Az.: 12 O 277/08 Die Rechte an Lichtbildern nach § 72 Abs. 1 UrhG gehen auch deshalb nicht unter, weil nur ein Teil des Bildes unberechtigt verwendet worden ist. Schutzgut der Norm ist auch der Teil des Bildes; insbesondere auch dann, wenn es sich um den prägenden Teil der Fotografie handelt. Dem Fotografen steht darüber hinaus nach § 13 UrhG ein Zuschlag von 100 % der Basisvergütung zu, wenn sein Name als Urhebervermerk nicht aufgeführt wurde.
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20. Juli 2009

Von der Zeitschrift ins Internet

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.05.2008, Az.: 5 U 75/07

Wer urheberrechtlich geschützte Lichtbilder rechtswidrig digital nutzt, ist dem Urheber gegenüber wegen der Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz verpflichtet. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn andere Nutzungsberechtigte nicht dazu verpflichtet sind. Eine identische Übernahme eines Printmediums in digitalisierter Form  stellt lediglich eine konkrete überschießende Nutzung durch öffentliches Zugänglichmachen und keine Folgeveröffentlichung dar. Das lizenzierte Lichtbild wird im gleichbleibendem Publikationszusammenhang in einer anderen Form genutzt, die als Annex der vertraglich vergüteten Nutzung zu bewerten ist.

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15. Juli 2009

Mitteilung über Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitglied einer deutschen Girlband zulässig

Beschluss des KG Berlin vom 18.06.2009, Az.: 9 w 123/09

Bei dem Vorfall, dass gegen ein Mitglied der erfolgreichsten deutschen Girlband der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben wird, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sogar Haftbefehl erlassen wird, handelt es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein kann. ...
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15. Juli 2009

Titelsponsoring ist Werbung

Beschluss des VG Hamburg vom 08.07.2009, Az.: 4 E 1677/09

Wird der Name und das Logo eines Unternehmens, das im Internet die Teilnahme an Glücksspielen ermöglicht, für ein Titelsponsoring verwendet, handelt es sich hierbei um Werbung i.S. von § 5 GlüStV. Das verbotenen Glücksspiel soll mit seinem Namen, der einen Aufforderungscharakter hat und damit einen zusätzlichen Anreiz schaffen will, das wirtschaftliche Interesse im Rahmen der Tätigkeit als Titelsponsor umsetzen. Das Verbot der Fernsehwerbung erstreckt sich auf die Präsentation des Logos bei öffentlichen Auftritten, da diese im Fernsehen übertragen werden können.

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14. Juli 2009

Unzulässigkeit der Aufspaltung von Nutzungsrechten

Urteil des LG München I vom 25.06.2009, Az.: 7 O 4139/08

Bei Portalen, die online Musikvideos nur zum Streaming anbieten, können mechanische Vervielfältigungsrechte nach § 16 UrhG und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG nicht voneinander getrennt werden. Bei solchen Portalen ist eine Verwertung der urherberrechtlich geschützten Werke aufgrund technischer Einrichtungen nur einheitlich möglich. Anbieter solcher Webseiten sollen dabei vor mehrfachen Lizenzzahlungsverpflichtungen und doppelter Inanspruchnahme geschützt werden.

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14. Juli 2009

Tabak-Werbung in Printmedien

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2007, Az.: 408 O 196/07

Wenn ein Tabak-Unternehmen in einer Mitgliederzeitschrift einer Regierungspartei über ihr Jugendschutzprogramm informiert und dabei Ihre Produkte zur Zuordnung von Unternehmen mit der Zigarettenmarke abdruckt, verstößt dies nicht gegen das Werbeverbot von Tabakprodukten in Printmedien. Solange der Informationscharakter etwaige Werbeeffekte überwiegt, ist ein Abdrucken entsprechender Artikel von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG umfasst und geschützt.

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13. Juli 2009

Axel Springer AG unterliegt am BayVGH

Pressemitteilung des BayVGH zum Beschluss vom 07.07.2009, Az.: 7 BV 08.254

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 07.07.2009 die Klage der Axel Springer AG bezüglich der Übernahme der ProSiebenSat1 Media AG abgewiesen. Die Axel Springer AG begehrte, feststellen zu lassen, dass die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Kartellbehörden rechtswidrig war. Der BayVGH begründete den Beschluss mit dem fehlenden Feststellungsinteresse der Klägerin, da die Sache durch Aufgabe des Übernahmevorhabens erledigt sei und keine anderen Gründe für das Ergehen eines Urteils ersichtlich wären.

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